Deutsche gemeine Vogteien überhaupt. 343
^tk„ "k" Vogteien jcdcSinal bei einer eintretenden Vacanz den Collatoren die Insinuation zugehen lassenßg ^Achten die Pfründe mit tauglichen Eidgenossen besetzen. Absch. 201, 8 65. » I»tt, (1761.)^ auk«, ^ Frage erhoben, wie dem Uebelstandc zu begegnen sei, daß die Pfarreien und Pfründen
^de>, ^ Klöster beiderlei Geschlechter in den gemeinen Herrschaften nicht immer mit Ausländern beseht^deg . and Bern erklären, daß sie zu allem Hand bieten werden, was zur Beseitigung dieses Uebel-' könne. Von den katholischen Gesandten wird diese Erklärung verdankt. Die Sache wird
^lei, genommen und die Gesandtschaft LuccrnS ersucht, bei ihren gn. Herren und Obern dahin zu
^^lben eine katholische Confercn; zur Behandlung dieser Frage ausschreiben. Inzwischen findetU,ergebenden Vakanzen die Landvögte nach dem vorjährigen Abschiede verfahrend>k>h ^ ^l)8, 8 KZ. ^ A;Z7. (17K2.) Man stimmt darin übcrein, daß tö billig und Vortheilhaft wäre,^^rrpfründcn und in die Klöster vorzugsweise Eidgenossen genommen würden. Zürich und Bern!»erlast Mitwirkung. Es wird für einmal als daS Beste befunden, an die Gotteshäuser Vorstellungen^leik» >, ^ künftighin vorzugsweise Eidgenossen aufnehmen möchten, und an die Collatoren in den^lbsih ^ ^ Stände eS gerne sähen, wenn bei Vacanzen Eidgenossen aus die Pfründen ernannt würden.
^ ^ ^ ^ Man kommt übercin, diesen Zweck fernerhin zu verfolgen. Da auf die
^^esstn ^^^^^lsenen Monitoricn bloö von Kreuzlingen eine Antwort erfolgt ist, so hält Schwpz eS für^4-) uochmalige Zuschrift an die Stifte und Klöster zu erlassen. Absch. 227, 8 41. >, IS».
^ Bern sprechen wiederum ihre Bereitwilligkeit aus, daS Ihrige zur Ausführung diesesschlick, "^"gen. Es wird für gedeihlich erachtet, darauf zu insistieren, daß (zwar nicht mit gänzlicher^ ^vstx/^ ^ Fremden, denn das würde ein Reciprocum zur Folge haben), die Eidgenossen vorzüglich inwichen y""^mmmucn und zu den geistlichen Bcncficicn gewählt, »ach der Ansicht von GlaruS auch zu denernannt werden sollen. Schwyz trägt darauf an, dicß durch Zuschriften den Klöstern undbaß ""^'"5ssehlcn, Absch. 246, 8 27. 4^11. (1765.) Da auö den Antworten der Klöster hervor-^karrpst^ ' ^ " Eidgenossen in die Klöster eintreten, so will'man wenigstens darauf insistieren, daß auf^ ^oljs/"^" vorzugsweise Eidgenossen gewählt werden sollen. Im Hinblick auf die eingetretene Vakanznilt" iu Frauenfeld wird den Hoheiten die Frage vorgelegt, ob die schon 1768 decreticrtcn,
sady» ^^^andten Schreiben an den Cardinal zu Constanz, an den Abt von St. Gallen und dengliche ^ abgehen sollen. GlaruS ist der Ansicht, daß den Klöstern freistehen solle, nach BeliebenZ" den Pfründen und weltlichen Bedienungen hingegen sollen vorzugsweise Eidgenossen^bsch. 250. 8 21. IÄI. (1766.) Zürich und Bern sagen wiederum ihre Bcrcitwil-^ßch wirken, daß in Stifte und Klöster vorzüglich Eidgenossen aufgenommen werden. Man
schließe,, ^ Besetzung der Pfarrpfründc» beschränken, und weil man die Fremden nicht gerade
s^.^' ^ einem Schreiben an die Bischöfe von Constanz und Cluir und an den Abt
^°hl ^ " "^ahiert. Untcrwalden findet, daß die Collatoren in den Vogteien und in der Eidgenosscn-i ^"ß^^alten werden, die Pfründen mit Eidgenossen zu besetzen. Zu Pfründen und weltlichenk Ansicht von Zug und GlaruS vorzugsweise Eidgenossen genommen werden. Absch.
^ sk?67.) Man erklärt sich wiederum für die Wünschbarkcit, daß die Pfründen mit Eid-H Während einige Stände an die Collatoren angemessene Schreiben dafür erlassen wollen,
geirvff^ dieß bedenklich. Zürich und Bern sagen wiederum ihre Mitwirkung zu, wenn eine
^ werde. Absch. 278, 8 22. tälA. (1768.) Zürich und Bern bieten nebst GlaruS wie--
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