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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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518
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Z18 August und September <777.

Handlung mit dem Ambassador zu Grunde zu legen sei. Diese nach Real- und PersonalfreiheitZusammenstellung wird dem Abschiede beigelegt. Die Stände werden eingeladen, ihre Bemerkungen ^Zürich zu Händen der übrigen Orte mitzuchcilen. 8 ?. e. In Beziehung auf das von Basel und vzu Frauenfeld gestellte Verlangen, daß auch die Privilegien dcS Militärstandcs zu einem Gegenstand dergemacht werden möchten, sind die wenigsten Gesandtschaften instruiert. Da man aber der Ansicht ist, daß ' ^Art. 10 des französischen Bundes in dieser Hinsicht hinlänglich gesorgt sei, so wird gut befunden,

Punkt nicht weiter einzutreten. 8 3. Da auf der künftigen Januar zu Solothurn abzuhaltenden ^die Befreiung vom ckioit 6'aukaiuo und der tiaits korain« zur Verhandlung kommen wird, so wünjdaß mau sich jetzt zum voraus darüber berathen möchte, damit möglichst gleiche Instructionen gegel"'" ^Die meisten Gesandten sind ohne Instruction; der Anzug wird daher all rekorenckum genommen. ^itischen Orte erklären, daß sie bei dem Arrangement zu bleiben gedenken, welches sie bereits >»it der ^Frankreich getroffen haben. 8 4. «. Frciburg verdankt die Officien, welche die Stände zuMitverburgertcn maltesischen Ordensritters, Commenthur von Griset von Forcl, haben eintretenFähigkeit zur Besitznahme der Ballei Brandenburg streitig gemacht werde. Es stellt in Aussicht,des Jahres die Mitwirkung der Stände in dieser Angelegenheit nochmals werde in AnspruchSolothurn ersucht die Gesandten, es möchte dem in dem zu Frauenfeld eingegebenen Memorial c,Ansuchen seines Mitverburgertcn Baron von Thum und Valsassine, Chorherr» zu Bischofzell, entspr^'h^si!In Folge' dessen wird Zürich die Vollmacht erthcilt, ein nachdrückliches Promotoriale an die kaiserliche ^zu erlassen, in welchem bemerkt werden solle, daß man nm so eher hoffe, daß das Hochstift Em'stauZ^^,iinähme eines Schweizers sich nicht widersetzen werde, da es seine Enste»; vorzüglich der Schweiz Z" .habe und den größten Theil seiner Einkünfte aus dieser beziehe. 8 5. k. Die evangelischenan, daß sie vom König von Preußen eine Zuschrift erhalten haben, in welcher derselbe die ^

Fürstenthums Neuenburg und Valangin in den französischen Bund angelegentlich empfiehlt, und!daß aus die nächste gemeineidgcnösstsche Zusammenkunft darüber, so wie über den Einschluß desBasel und der Republik Gens, von sämmtlichen Ständen und den zugewandten Orten, so wie auch Z"einer Antwort an den König von Preußen instruiert werden möchte. 8 6. x. Die Gesandtjw"trägt das Ansuchen ihres Angehörigen Joseph Schwendimann von Ebikon, welcher in Rom eine 'den BundeSschwur zu Solothurn als erstes Probestück seiner Kunst verfertigt hat, vor, desihm gestattet werden, diese Medaille den. Publicum zugänglich zu machen. Die Gesandten, vom W""junge Künstler aufzumuntern, tragen kein Bedenken dem Ansuche,» zu entsprechen. 8 7.

Die XIII Orte.

I». Appenzell-Außcrrhoden eröffnet, daß es vermöge seinerConstitutionen" die zu Süffi s>^WeggeldstreiteS mit dem Fürstabt zu St. Gallen vorgeschlagene Mediation nicht annehmen könne, ^ ^ ^das Ansuchen, es möchte in dieser Sache von der gesammten Session rechtlich abgesprochen werde", ^ «cdem uralten Gebrauch der Seestraße keineswegs abzustehen gedenke. Der fürstliche Gesandte ^

Fürst sich an die Constitution Appenzells nicht kehre und durch eine Lanvsgcmcinve sich nicht bc>^ 'auch hier nicht Rede »nd Antwort zu geben habe. Uebrigens äußert er seine Verwunderung, ^Behandlung einer Sache, welche einen zugewanvten Ort betreffe, die Gesandten der zugewandt"abtreten lassen. In Folge dessen halten es die Gesandten der uninteressierten Stände für dasden beiden Parteien nochmals eine freundcidgenössische Mediation beliebt zu machen, bei welche