August und September 1777. Stg
^nner bloS gütlich zu handeln, keinen rechtlichen Entscheid zu geben hätten. Die Gesandten von
>»>. ^errhoden berufen sich auf ihre eröffnete Instruction, nehmen aber daS Angehörte acl releren-» 8.
Conferenzen der evangelischen Städte und Orte' während der Tagsahung in Solothurn und der Conferenz zu Badenim August nud Septemöer 1777.
l^taattarchi» Nurich.I
^s^udten der evangelischen Stände kommen überein, während deö Hochamts in der Kirche zu^ Hoffnung, daß man ihnen und ihrer Suite nichts ihren ReligionSgrundsätzcn zuwiderlaufendes^ Tax wird ihnen zugesagt. 8t. I». Es wird beschlossen, daö Original des Beibriefes,
^>rd ^ ^ WaadtlandeS enthaltend, vor Auswechslung der Ratificationen zu verlangen. Dasselbe^ ^ ^ TagcS wirklich crtradiert. Da der nämliche Beibrief von 1658 in original, in dasgelegt, Bern hingegen eine vidimierte Copic davon gegeben worden war, so wird beschlossen,
. ,5. . .. ... ...
.. ebenfalls in das Archiv von Zürich zu legen. Auf den Antrag der bcrncrischcn Gesandtschaft wird
kige ^ Zürich im Namen der evangelischen Stände dem Könige den Empfang dieses Beibricfeö an-
^ t>x„ m ^^uk für dessen Ausfertigung in einem Schreiben ausspreche, das mit einem Begleitschreiben^ ^ senden sei. 8 2. e. Da eS den Anschein hat, daß die katholischen Orte auf der künf-
über daö clroit ll'aubaiuo und die traito koraino
^ abzuhaltenden Conferenz sich an der Verhandlung ü^Uctim^?' wollen, so wird zu Baden Bern ersucht, seine
- ^ction ^ wird zu Baden Bern ersucht, seine Ansichten über diese Materie in Form einer
^ ^teiid ^ Händen der übrigen evangelischen Orte mitzuthcilcn, damit man an dieses FundamentWru r^owthurn zu instruieren in den Stand gesetzt werde. 8 3. «I. Die Gesandtschaft von Bernh "gen de" Antrag, daß von Seite der evangelischen Stände in gemeinsamer Sitzung das
Schluß ^ Bischofs von Basel, der Republik Genf und deö Fürstcnthumö Neuenburg und Valangin, ^ Möcl t Frankreich nochmals empfohlen werde, so daß sämmtlichcn Ständen und Orten
>.^as K darüber auf die nächste gemcineidgenössische Conferenz zu instruieren; dabei könne man sich''sei, ^chugsschreiben des Königs von Preußen zu Gunsten von Neuenburg und Valangin beziehen.
"Ü lassen sich die übrigen Gesandten gefallen. 8 4.
1<»2.
ügsconferenz der die Vogteien Schwnrzenburg, Orbe mit Tscherliz, Grandson und
Mutten regierenden Stände.^
Mutten. 1. vis 22. Septemöer 1777.
. Staatsarchiv Bern.1
^lger Bernhard von Dießbach, Seckclmcistcr wälscher Lande und des Raths; Albrecht Bern-
vo„ ^^inen Raths. Freiburg. Karl NiklauS von Montenach, des RathS; Franz Philippastella, des Großen Raths und Stadtschrciber.