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Jult 1771.
»27.
Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juli 1771.
Ziirich.I
Gesandte: Mühlhausen. Josua Hofer, Stadtschreiber. ,
». Der Fast-, Bet-, Büß- und Danktag wird auf den 12. September angesetzt. 5 1. '' ^gcnde LiebcSsteuern werden zuerkannt: 1) Den beiden Pfarrern der reformierten Gemeinden ^
und HerbiShofcn 200 Gulden nach fünfftädtischer Repartition; 2) dem Pfarrer und dem Schulnieisb^Christian-Erlang 130 Gulden ffünfstädt. Rep.); 3) den reformierten deutschen Gemeinden zu Mariakirch ^Gulden (siebenstädt. Rep.); -1) der französischen reformierten Gemeinde zu Mariakirch 100 Guldenörtischc Rep.); 5) dem Pfarrer zu Neubärenthal 200 Gulden (fünfstädt. Rep.); 6) den beiden refonu^VPredigern zu Friedrichsthal und Carlsruhe 200 Gulden (fünfstädt. Rep.); Schaffhausen trägt7) Dem Psarrrer der reformierten Gemeinde zu Baireuth 100 Gulden (fünfstädt. Rep.); SchaffhanstN^nichts bei. 8) Den beiden reformierten Gemeinden zu Speyer und Worms 200 Gulden (neunört' >GlaruS und Basel sagen ihren Beitrag zu, wenn die übrigen Stände contribuicrcn; Schaffhausen «nv ^zell abstrahieren davon. 9) Den reformierten Kirchen und Schulen der Churpfalz 300 Thlr. (neunört ^ ^Glarus, Schaffhausen und Appenzell tragen nichts bei; die Gesandtschaft von Basel referiert. IGungarische ruw fünf piemontesische Studenten 816 Gld. 12 Kr., und ein Nachschuß von 100 Gulden l" „ort. Rep.); bei elfterer Summe betheiligt sich Appenzell nicht, bei letzterer nicht Klaruö, Schaffhausen,und St. Gallen. 11) Dem Pfarrer der Gemeinde zu Neureuth 100 Gulden (neunört. Rep.); GlaruS,und Appenzell tragen nichts bei. 12) Dem ungarischen Kollegium zu Debreczin 400 Gulden (neunört' ^13) Den reformierten Gemeinden in Großpolcn und polnisch Preußen wegen Kriegsschadens 200 GuldenRep.) 14) Dem Schulmeister zu Neubärenthal 50 Gulden (neunört. Rep.) 15) Die von Basel vorges^^.,Steuer an die reformierte Gemeinde zu Straßburg von 200 Gulden in neunörtischcr Repartition auf vier ^wird theils »4 ratiticanüum. theils sä rvüzrencium genommen. 16) Als Nachschuß für dietesischcn Studenten 300 Gulden (neunört. Rep.); GlaruS stimmt bei und die Gesandtschaft vonnimmt diese Steuer all reforonüum, wenn sämmtliche Stände beitreten, Basel will dabei sich betheiligc», ^die wallonische Kirche in den Niederlanden nach deren Vorschlägen wirklich eine bessere Einrichtung öe ^17) Auf den Vorschlag Zürichs werden den von Jammer und Elend bedrängten Glaubensgenossen ^ ßeinigt reformierten Kirchen in Großpolen und polnisch Preußen wieder 600 Gulden zuerkannt. ^ ^referiert. 8 2—18. Das voriges Jahr dem Abschiede beigelegte Concept eines Schreibens an ^bassador in Sachen des ckruit ä'aubainv und der traite torainv ist nicht ausgefertigt worden, weil PN'stimmung nicht von allen Ständen gegeben worden ist. Unterdessen hatte den 19. Mai 1771 dereine drei Punkte enthaltende Zuschrift an die evangelischen Stände geschickt. Dein ersten Punkt, wel ^in dem Tractat specicll auszusetzenden zugewandten Orte benennt, stimmen alle Gesandten bei. 2'"Artikel schlägt der Botschafter vor, eine Ausnahme zu Gunsten derjenigen Städte und Herrschaften ^und Sundgau zu machen, welche daS Abzugsrecht haben. Die meisten Gesandten geben sich auch v"'