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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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371
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Juli 1771. Z71

^ ^ u. s Ej„wohncr sind eifrig u. s. w, II. Thcil, S. 15, Im Jahr 15ZZ u. s. w.;

Quelle ^ ^ ^ . 2^ zzzgn,, in die Kirch u. s. w.; 75, Vcrchtold gah ihmc u. s. w.; 133,s ^ Solothurncrn u. s. w.s Es wird daher für gut erachtet, Luccrn möchte im Namen aller°>!chen Stände, sobald deren Genehmigung cingckommen sein wird, in einem Schreiben an Zürich hin-^' U' Satisfaction vom Autor verlangen und an Schaffhausen ein nachdrückliches Schreiben erlassen, § 6,lttten" ^ bellen dxr Grenadicrhauptlcute und der Hauptleute p-u commigsion zum Theil mit solchen Sub-welche nicht aus den in letzter Kapitulation begriffenen Orten sind, so wird gut befunden,tz ^ "^chte, wenn die Einwilligungen der Stände innerhalb eines Monats eingetroffen sind, diesem der^ 'Nation zuwiderlaufenden Mißbrauch in einem an den Ambassador zu erlassenden Schreiben sich im NamenN Flüchen Stände widersetzen, 8 7. K. Bei diesem Anlasse eröffnet die Gesandtschaft FrciburgS denStandes, es möchte belieben, dergleichen Geschäfte, welche auch andere Stände interessieren oder^ katholische gemeineidgenösstschc Wohl Einfluß haben, nicht einseitig, sondern mit gemeinsamemsti Sa" ^^"^kn und auszutragen, zugleich auch einen Modus festzusetzen, nach welchem in solchen Fällen^ gegangen werden solle. Sic stellt den Antrag, cS möchte ein jedeö Ort, „an welches etwas dieser„er, wurde, den allerersten Bedacht nehme», ehe und bevor in Sachen gehandelt wird, cS an den Vor-

zu h. Händen der übrigen Stände zu communiciercn", um darnach gemeinschaftlich daS Zuträglichste

Noch Dieser Antrag wird in den Abschied genommen, 8 8, I». Da weder eine Klage cingckommen

^gch« >"chr bekannt geworden ist, daß die Füsiliere, wenn sie nicht zu den Grcnadiercompagnicen

^nstw von den weiter» Beförderungen ausgeschlossen werden, so wird sür gut erachtet, diesen Artikel

Abschied wegzulassen, 8 9, l. Der Gesandte von GlaruS berichtet, daß daö Kind desZ)^stc"n ^"llcr, eines Verburgerten seines Standes, der als Hauptmann in herzoglich braunschwcigischcngestorben sei, und der Adelgunde Bachofcn auf das voriges Jahr von der katholischen Session an denr>»x Schreiben dessen nächsten Verwandten noch nicht verabfolgt worden sei. Da für dieses Kind

>ve^n Erziehung gewünscht wird, so wird beschlossen, eine abermalige Vorstellung an den Herzog

des ^k'solgung dieses KindcS zu erlassen, 8 il). It. Auf welche Weise die Sache wegen Einschiffungist, sxh^ ^"^ 15astclla nach Corsica vor die allgemeine Session von den Gesandten LucernS gebracht worden!u Lucern^" flcmcineidgcnössischcn Abschiede lül. s. 8 11, I, DaS. neue Institut der Rcligionskammern^tdcn allerseits belobt. Die Dccane, Psarrherrcn und die katholischen GerichlSherren

Beschwerde wegen RcligionSsachc» dem Landschrcibcr cinzubcrichtcn, welcher sie jenen^eiix,, "'"'"ern mitzutheilcn hat; ebenderselbe hat auch den landsfriedlichen Commissioncn beizuwohnen, welche^ Anlaß der Syndicate abgehalten werden. 8 14.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgeuheitcn:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. 31. Landschreibcreien.^ ZSg Landgrafschast Thurga».

" Art. 397. Stifte uud Klöster. Art. 965. Localc«.

" «'rchmsachen. 953. Locale«. „ 1062. „