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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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373
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Juli 1771. Z7Z

, die bernerischen aber beharre» instruktionsgemäß darauf, daß entweder eine GencralabzugSfreiheit reci-chiiiss^^ werde, oder daß alle Staaten, welche der König vor dem Bunde von 1K63 besesseil habe,

der ^ ^rdcn, damit Schwierigkeiten vermieden würden. Im dritten Punkte verlangt der Ambassador, daßevan ^/at ^ Jahre geschlossen werde. Letzteres halten die Gesandten mit der Ehre und der Würde der

»icht Eidgenossenschaft für unverträglich, da dergleichen Tractate mit andern mit der Krone Frankreich^ Bundesgenossenschaft stehenden und geringer» Ständen, Städten und Fürsten auf unbeschränkte Zeit

worden sind; es wird demnach für gut erachtet, auf der beständigen Dauer dieses TractatS unab-st?; , Marren. Da der Ambassadesecretär Picamilh nicht bevollmächtigt ist, darüber in VerhandlungGxs "in diesem Sinne daö Coneept eines Schreibens den, Abschiede beigelegt und die bcrnerischc^»iniu ^iälcht, bei ihrer Hoheit dahin zu wirken, daß dieselbe dem zweiten Artikel ebenfalls ihre Zu-dki, 9ebe. ^ 49. «I. Mühlhauscn dankt für die von den evangelischen Ständen für seinen Beisitz beiil ' ""ationSconferenzen namentlich bei Uri angewandten Officien. Die evangelischen Gesandten versichern^ fortdauernden Bereitwilligkeit zur Unterstützung. 8 21.

^ Zürich, Schwyz und Zug.

»v„ Elesandten von Zürich fragen in Betreff der von Schwyz gemachten Anordnung, daß das im Gebieteittisch^ ^ Zug gekaufte Vieh erst nach dem schwyzerischen von Brunnen abgeführt werden dürfe, die schwy-^ erklär, ein, welchen von beiden i?k9 gemachten Vorschlägen ihr Stand annehme. Diese sind instruiert

lhro Obern es bei der alten Hebung und der dcßwegcn gemachten Landeövcrordnung bewenden^ Absicht, daß, wenn Vieh auS dem Zürcher- oder Zllgergebiet an das Gestade zuf'e schwyzerischen airkommc, jenes zurückgetrieben und nicht alsobald eingeschifft werden solle;

bestimmteil Fall angebe, worüber man sich zu beklagen habe. Die Gc-I7gg und Zug verlangen Mittheilung jener Landesvcrorbnung und eine Erklärung, welchen vonZolles . ^machten Vorschlägen Schwyz annehmen wolle. Die schwyzcrische Gesandlschaft erwidert, daßanwenden werde, künftiges Jahr eine positive Instruction zu bekommen. 8 22. k. In^ Wag- und Sustgcld, welches zu Zug bezogen wird, erklärt Zürich, daß cö in Folge der^ seii,x ^ Knonau gehaltenen Besprechung diesen Artikel aus dem Abschied weglassen wolle, da

^hcilix» ^^^'»annschaft auf andere Weise zu helfen gewußt habe. Schwyz hingegen will ihn im Abschied^schaft " ^"9 vorgenommene Neuerung seiilen Landleutcn merklich schade. Die zllgerische Ge-

erklärt, daß ihr Stand keine Neuerung gemacht, sondern bloS ein altes Susi- und Zollregale,^ 'uchlässigkcit seiner Unterbcamten außer Hebung gekommen sei, wieder ins Leben gerufen habe; übri-^ 'uan in Zug nicht so viel bezahleil, als bei der Ueberfahrt bei Küßnacht. 8 23.

^ ^ ' Zürich und GlaruS.

^n»dc ssoberschwemmungen dcS Rheins zu begcgncil, »velchc der in der Herrschaft Sax liegendeil^ Schaden verursachen, macht Zürich den Vorschlag, GlaruS möchte gestatten, zunächst an^ dix Grafschaft Wcrdcnbcrg ein Streich- und ein Schupfwuhr anzulegen, mit dein Anerbieten,

^ '9" augewiesen werden sollen, diese ganze Arbeit zu übernehmen, wenn GlaruS sich anheischigstestatte», daö dazu erforderliche Holz auS der Buchserau zu ziehe». Der Gesandte^ B> ^ '"s^uiert, die Ansicht Zürichs anzuhören; er bezweifelt, daß man sich zur Lieferung dcö Hölzesll'rau verstehen werde, da daö Holz eben nicht im Ueberfluß vorhanden sei, wohl aber zur Lieferung