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Z70 Juli 177t.
25 bis 28 Jahr alt sein. 3) Die große Montur möchte ihnen ohne Abzug zugestanden, oder aber ihiu» ^Sold der Zeit und den Umständen gemäß also verbessert werden, daß sie bestehen können. 4) Die Garden^sollen in einer Cascrne beisammen wohnen, jedoch möchten sie ihrer Profession abwarten, wenn cS ohne -'theil des Dienstes geschieht. 5) Der Bischof hatte verlangt, daß die Gardeknechte nach drei, sechs oder höä» ^zehn Jahren den Dienst zu verlassen gehalten sein sollen, eS wäre denn, daß ein solcher vermögetreffenden Capitulation länger gcduldck werden wolle. Mit dieser Bestimmung sind die Gesandten »i^verstanden und haben das Vertrauen, daß dieselbe nur für die Zukunft gelten und der BischofGardcknechte wegen deren treu geleisteter Dienste noch ferner behalten werde. — Die Stände werden ^bis künftigen September ihre Erklärungen darüber Lucern mitzutheilen. Zugleich wird der Wunsch ^sprechen, es möchte Schwyz gefallen, entweder bei der vom Bischöfe gewünschten Bundcserncuerungeinem andern Anlasse wiederum in den Bund zu treten, wodurch dem sehnlichen Verlangen dcS Bsich^^nüge geleistet würde. 8k. I». Das Restitutionsgeschäft läßt man wiederum bis auf bessere Zeiü'd " ^8 2. Bei der Verhandlung über vie Dispcnsationstaxen erklären Luccrn und Freiburg, ^
keinen Grund haben, sich den Beschwerden der übrigen Stände anzuschließen; sollten jedoch die b .schwerenden Stände mit ihren Beschwerden keinen Eingang finden und ihre Mitwirkung nichts »achtfür sie zur Folge haben, so seien beide Stände bereit, Assistenz zu leisten. Der Gesandte von GlaU'ödem Ansuchen um die Bestimmung von acht Thalern für den dritten Grad nicht beistimmen, da in seu"'"' ^nicht so viel gefordert werde; hingegen ist er instruiert, zu Festsetzung einer gewissen und billigen Dap'zweiten Grad einem einmüthigen Beschluß beizustimmen, obgleich sein Stand auch deßwegen keinen Anlaß
habe. Die übrigen Gesandtschaften sind instruiert, auf Festsetzung einer fixen Taxe für den. zweiten Grov ^arbeiten, wozu auch die Stände, welche keinen Anlaß zu Beschwerden haben, Hand zu bieten veranl"^^da dem ärgerlichen Markten und der Untersuchung des Vermögens ein Ziel gesetzt und cS dah>» ^werden könnte, daß die Abgaben für die Dispensationen in der Eidgenossenschaft bleiben und »ü p'^verwendet werden, wie es in andern Ländern üblich sei. Man hält eö aber für rathsamcr, dieseweiter zu betreiben, bevor man wegen der Kirchenimmunität ins Reine gekommen sei. 8 3. «>, Daö -der Stadt Mühlhausen um den Bcisitz bei den LegitimationScvnfcrenzen wird allein von Uri von vck ^gewiesen. Da man sich die Übeln Folgen nicht verhehlt, welche die Weigerung dieses Standes nach „ßkkönnte, wenn Mühlhauscn bei der nächsten Legitimationsconfcrenz den Ambassador auf seine Seite bra ^von den evangelischen Städten unterstützt würde, so wird, damit Uri nicht in einem solchen Fallezu gestatten genöthigt würde, waS eS dermalen noch mit Ruhm auö freien Stücken thun könnte, gut 'Lucern solle im Namen aller Stände an die LandSgemcinde von Uri eine wohlmotivicrte Zuschrift cr>» ^deren Zustimmung zu erhalten. Zugleich wird auch die urnerische Gesandtschaft daS Ihrige zu lhu"zu Herbeiführung einer solchen Einwilligung gegen den von Mühlhausen ausgestellten ReverS.finden nehmen die Gesandten acl iwferenckum. 8 5. e. „Mit Verabscheuung der ungebundene»„mit welcher verschiedene ärgerliche Bücher in das Publikum ausgestreut werden, welche der Reüö„auch dem Staate höchst gefährlich sind," wird zu Rathe gegangen, wie diesem verderblichen Unwest»werden könnte. Unter diesen Büchern wird namentlich Zoh. Konr. Füßli'S Staats- und Erdbesch^' ^ /druckt zu Schaffhausen bei Hurter, k77<), hervorgehoben, welche einen höchst ärgerlichen, der ^dem Ansehen der katholischen Eidgenossenschaft nachtheiligcn Inhalt habe. jEs werden folgendeTheil S. l53, Wenig Jahr zuvor u. s. w.; 348, Einige treibe» die Sach u. s. w.; 3t>7, J>" ^