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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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366 Juli 177t.

jedes OrteS angemessen ist »nd zu Abhaltung der überflüssigen Scheidemünzen dienlich sein möchte.ferner in Betreff dcS Verbots der Admodiationcn der Gesandte von Appcnzell-Jnnerrhoden dieselbe 2»^"^wie 1770 eröffnet lind in Folge dessen auch Schwyz, Unterwalden und Zug sich offene Hand vorbehalte», ^der Gesandte JnnerrhodenS dringend ersucht, jenes Verbot seinen gn. Herren beliebig zu machen.zwar dem Verbote bei, behält sich aber vor, andere Maßregel» zu treffe», wenn die Umstände mit dcr^solche erheischeil sollten. Die übrigen Stände wollen so lange dieses Verbot aufrecht erhalten, als die »Orte demselben beipflichten werden, und denjenigen Anzeige von Schrot und Korn der zu schlagenden ' ^machen, welche ebendasselbe gegen sie beobachten werden. Zürich stellt den Autrag, auch künftigeszu instruieren, daß alle auf dem Wege der Admodiation geprägten Münze» verrufen seilt sollen. Dieser ^wird in den Abschied genommen. 8 5. f. Da in Betreff des Strolchengestndcls wegen der verschieden"'^^der einzelnen Orte keine gemeinsame Verordnung zu Stande kommen kann, so läßt man cS bei denVerordnungen bewenden, so wie bei den Abschieden von 1766 und 1769, in der Hoffnung, daß diesi^^,allgemeinen Sicherheit jederzeit exequiert werden, und haß das Gesindel vom Eintritte in die ridg"'^^Lande werde abgehalten werden. Wenn ein Ort Betteljagden veranstaltet, so soll es bei Zeiten vc»barten Orten Nachricht davon geben. Künftig soll übrigens dieser Artikel aus dem Abschiede wegid ^werden. 8 6. Hinsichtlich der fremden Recrutcn läßt man cS bei dem Abschied 3l)6 1 >>- b- »dem Abschied 316 lat. x. bewenden. Den LandvögtZ» wird aufgetragen, solches in den gemein"'schaften in Execution zu setzen. Künftig fällt auch dieser Punkt ans dem Abschied. 8 7. I».dankung der Bemühungeil Luccrus in Sachen der vom päpstlichen Stuhle erhaltenen Restriktion der lü ^Freiheiten sind sämmtlichc Gesandte der Ansicht, daß diese Sache bald in Ordnung gebracht werden I" ^der dcrmalige Nuntius bald von der Nuntiatur abtreten dürste. Die evangelischen Gesandten dera'^^-iibesonders, wie mit Ausweichung aller Dcpendenz vom päpstlichen Stuhle und von den canonijch"'eine Instruction für die gemeinschaftlichen Landvögte entworfen werden könnte, lind legen dann ihrder allgemeinen Session vor. Dasselbe wird zu Händen der Hoheiten in den Abschied genommen; A<wiederholen die katholischen und die evangelischen Gesandten ihre frühern Reservationen. 8 6. ^sandtschaft von Basel berichtet unter Verdankung der von den Ständen ihrem Stande bewiesenen sre» ^nössischcn Gesinnung in Beziehung auf das österreichische BcstcucrungSgeschäft, daß seit vorigemUmstände nicht günstiger geworden seien, daß vielmehr die Steuern von den Betreffenden, um derauszuweichen, seien bezahlt worden, jedoch unter eingelegter Verwahrung. Gleichwohl will Baselnoffenschaft nicht beschwerlich fallen in der Hoffnung, der Sache noch eine günstige Wendung gebenfür den entgegengesetzten Fall bittet eö, die Stände möchten ihm ihre günstigen GesinnungenEine ähnliche Hoffnung spricht auch Schaffhauscn aus. Die übrigen Gesandten versichern diese ' ^sandtschaftcn der Bereitwilligkeit ihrer Stände, alle guten Ofsicien jederzeit eintreten zu lassen- z»/soll dieser Artikel aus dem Abschiede weggelassen werden. 8 9. k.. In Betracht des dermaligcn Fr" 'und der Thenrung stellt Zug den Autrag, man möchte sich nach dem Beispiel der Vorfahrenberathen, wie den» gemeinen eidgenössischen Wesen oder doch den besonders Noth leidenden gemeinen ^ z»'geholfen werden könnte. Obgleich dieser Antrag belobt wird und der Wunsch allgemein ist,

Linderung der Noth ausfindig zu machen, so stellen sich doch sehr große Schwierigkeiten entgegen! ^wird jedoch in den Abschied genommen. 8 10. I. Die Gesandten von Appenzell - Jnnerrhodcnrhoden berichten, daß ihr Streit mit dem Abt von St. Gallen, betreffend die Fuhren mit Wagen u»d