Mgi bis Juli 1770. Z55
ein^ ."^^^'^^ung" des RciseS, Branntweins und anderer Victualien nicht erschwert und auf die Jahrmärkte^ wränkt werden. Die Deputierten LucernS erwidern, daß sie den Branntwein als ein schädliches Getränkden hätten; den Handel damit in der Stadt hätten sie nur den Bürgern, auf dem Land nur
üchind " Ausmessern gestattet, wodurch aber die Angehörigen der benachbarten Stände im Verkaufe nicht^ "t würden; denn die Quantität der Einfuhr sei nicht beschränkt, nur dürften die Einführenden keinenausschenken; den unberechtigten Käufern würde der Branntwein confiScicrt; der Verkauf von^cer„"Victualien sei gar nicht eingeschränkt und könne täglich stattfinden. 8 9. k. In der vond>erdc Ankenverkaufsordnung war festgesetzt worden, daß aller Anken, der in Schiffen herbeigeführt
^ Gestade bei der Egg hingeführt werden, und daß der nicht verkaufte unter dem soge-^ie ^^ogen in den Keller gelegt werden müsse. Darüber führen nun Ob- und Nidwalden Beschwerde.
Lucern sind ohne Instruction, erklären aber, daß dicß zu Verhütung dcS Schleich-est! worden sei. 8 10. I. Uri beschwert sich darüber, daß Lncern vom transtticrendcn Käse -1^v>n Centner beziehe, während nach Art. 8 dcS Vertrags von 166? nur ? Schilling, 8 Angster^ fordern seien. Die Deputierten LucernS erwidern, daß jene 2 Schilling, 3 Angster^ttdc ^ ^ Schilling hingegen ein uralter Zoll seien, welcher bei dem Ausgang ebenfalls bezogenlign ^ 5»» Die Gesandten stellen instructionSgcmäß das Verlangen, eS möchten zu Vermeidung künf-tige,, rrständnisse die sämmtlichcn Punkte, über die man sich bereits verständigt habe oder noch vcrstän-'hrey ^ ^ Instrument zusammengefaßt werden. Die Deputierten LucernS überbringen diesen AntragAchter," ^^n und Obern zur Genehmigung. 8 12. i». Uri stellt den Antrag, cS möchten sich zu Er-^ Handels die vier Stände über einen gemeinsamen GcldcurS vereinbaren. Wegen Mangel anwird dieser Anzug nicht behandelt, sondern auf Uri'S Verlangen dem Abschied einverleibt. 8 13.
31«.
Gemeineidgenössische Tagsatzung.
Arauenfeld, S. vis IS. Auli 1770.
^ . IStaa»«archiv Zitrich.I
^ dreien ^ Johann Kaspar Landolt, Bürgermeister; Johann Heinrich Landolt, des Raths von
Dießbg^ Seckclmeister. Bern. Albrccht Friedrich von Erlach, Ritter, Schultheiß; Bernhard von
Castus'^ ^"hs und Zeugherr. Lucern. Franz NiklauS Lcontius Balthasar, Schultheiß; Franz Joseph^phan Zurgilgen, dcS Raths und Kornherr. Uri. Joseph Anton Müller, Landammann; Joseph
^oNtv K Alt-Landammann. Schwyz. Joseph Victor Laurenz Hedlinger, Landammann; Michael LaurenzCastus ^'^wlter. Unterwald cn. Franz LeontiuS Bucher, Landammann und Landshauptmann; NiklauS^>ter, ix Alt-Landammanu, beide von Obwalden. Zug. Laver Zürcher, des Raths und Scckcl-
Jakob Andermatt, Ammann. GlaruS. Leonhard Bcrnold, Landammann; CoSmuS Heer,^asel. Isaak Hagenbach, Burgermeister; Andreas Buxtorf, dcö Raths. Freiburg. FranzIgnatius Gadp, Schultheiß; Beat NiklauS Augustin Müller de Bonn, des Raths und Seckcl-^^ffha ^^rn- Karl Joseph Glutz, Stadtvenner; Ludwig Benedict UrsuS Tugginer, Seckclmeister.^ikn. David Meyer, Burgermeister; Johann Heinrich Keller, Statthalter. Appenzell. Joseph