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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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348 Juli 1769.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsanhclegenheiten:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.Art. 29. Landschreibcrei.

Landgrafschas t Thurgau.

Art. 289. Hinterskßcnsachen. Art. 894. Stifte und Klöster. Art. ghl. Locale«.

Z9S. Polizeiliche«. 89t». 1l)d8.

Rhein thal.

Art. 418. Locale«.

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischk»Tagsatzung nebst einigen Sperialeonferenzen

im Juli 1769.

lSt»a»«archiv Ziirtch.I

Gesandte: Mühl Hausen. Josua Hofer, Stadtschreiber.

». Der allgemeine Fast-, Bet-, Büß- und Danktag wird auf den 7. September angesetzt. § t. ^ ^dieselben Steuern werden zuerkannt, welche in Abschied 210, lit. b, 115 und Abschied 229, lit. c,nähme der für Coste. GlaruS, Schaffhausen und Appenzell verweigern die Beisteuer für Speyer und WM"für die churpfäszischcn reformierten Kirchen- und Schuldiener (9) mit Stadt St. Gallen und denden Zuschuß von 100 Gulden für die ungarischen und picmontcsischen Studenten (10), für den refM ^Pfarrer zu Ncureuth (1t). Ferner trägt Schaffhausen nichts an die Steuer für die reformierten ^zu Friedrichsthal und Karlsruhe (6), zu Baircuth (7) bei, GlaruS nichts für Neubärcnthal (14); ^für daö Kollegium zu Debrcczin (13) nimmt es rekeivnäum, die für die reformierte Gemeindebürg lAbsch. 229 v) rocommonckanckum. Belli erklärt, daß es künftig in diejenigen Steuern ^,'1einwilligen werde, welche nicht allgemein beliebt würden. 8 2 bis 16. e. Die reformierte Gemeinde Z" ^stadt im hochgräflich Leiningen-Westerburgischen, welche voriges Jahr um einen Beitrag zu Unterhalt""!^,Gottesdienstes eingckommen ist, wird einstimmig mit ihrem Begehren abgewiesen. 8 17. «I. Um dieheit des cil-nit ä'aub.iin» und der tl-sito sorain» endlich ins Reine zu bringen, läßt der Ambassador dn^ ^ AlSecretär den Entwurf eines Tractates vorlegen. Dieser wird von den Gesandten modificiert undschied beigelegt, damit die Stände innerhalb acht Wochen ihre Ansichten Zürich mittheilen. Demwird Anzeige davon gemacht. 8 18. e. Der Gesandte Mühlhausenö berichtet in Beziehung aufsuchten Beisitz bei den LegitimationSconscrenzen, daß die katholischen Orte ihm günstige Erklärung^^haben, und daß Hoffnung vorhanden sei, daß auch Uri zusagen werde, da die katholischen str"''

urnerischen nachdrücklich zugesprochen hätten. Er ersucht die evangelischen Gesandten, Mühlhausenmit ihrem Fürworte zu begünstigen. 8 19.

Zürich, Bern, Lucern und Uri.

f. Die Gesandten von Zürich und Bern verwenden sich bei den urnerischen zu Gunsten W" ^für Gestattung des BeisttzeS bei den Legitimationsconferenzen. Die Gesandtschast von Uri erwidert