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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1769. 343

Offnes Erböte der Admodiationensteif obhaltcn". Nachdem Appenzell-Jnncrrhoden seine Ansicht dahinAdmodiationen unter obrigkeitlicher Aufsicht »»»verwehrt sein sollte», erklären die Gcsandt-^ssc/ ^ü)»vyz und Zllg ihren Beitritt zurückziehen zu wollen, wen» Appenzell nicht beitrete. In Folgex» ^ Gesandtschaft von Jnnerrhoden ersucht, sich für den Beitritt ihres Standes zu bemühen. K 5.

ch>h - ^ ^ Angelegenheit der Kirchenimmunität berichtet die Gesandtschaft von Lucern, daß wegen des seitthbr I ^ püpstlichen Brevcs erfolgten TodeS des Papstes die Sache mit dem Nuntius nicht habe ins NcincZürich können, daß aber ihre gn.'Herren sich bestreben, sie sobald als möglich zu Ende zu führen,

^sse» ^rrn, sowie auch die übrigen Gesandten wünschen Beschleunigung, Bern bittet sich eine Copiedstßvom päpstlichen Stuhle eingelangt ist. Die Gesandtschaft von Luccrn nimmt Anstand,^lei, dcvor stc daö Begehren referiert hat. Die evangelischen Gesandten lind die katholischen wieder«

Betni/ ^ ^ vorjährigen Abschiede enthaltenen Vorbehalte. 5i 6. x. In Beziehung auf das herrenloseAkkord " ^ ^krvlchengestndel läßt mair eS, da keine gemeinsame Verordnung erhältlich ist, bei den Particular-^"fpäss"'^" Abschied von 1766 bewenden. Die Harschicrc sind zu ihren Pflichten anzuhalten, die

^ Sparsamkeit zu crthcilen, die anzustellenden Betteljagden den benachbarten Orten zu guter Zeithg, den Rhein- und Secfährcn das Gesindel abzuhalten, k 7. I». Eine aufgestellte E.ommission

^ ueun Artikelir bestehenden Entwurf einer Verordnung wegen Durchführung fremder Recruten^^^"^penschast vor. Neun Gesandtschaften genehmigen denselben sofort, die übrigen nehmen ihn -><I^ ^ ^ Nachdem die Gesandtschaft von Zürich das gemeincidgcnössischc Promotoriale verdankt»>,d ^ ^ Gclandten ihrem Stande wegen der zu Dörflingcn und Ramsen aufgenommenen FassionenDtt ^'""kion Ramsen eingetriebenen Steueranlagen bewilligt hatten, berichtet sie, datz der Minister

^>i» kaiserlich königlichen Majestät übcrgebene Memorial erst dann eine Antwort erhalten werde,

ächtet tn> vordcrösterreichischen Regierung zu Frciburg »verde eingelairgt sein. Bei diesem Anlasse

^^^widtschaft auch von den Steueranlagen und Zumuthnngcn, welche im vergangenen Jahre Dießen-worden sind, und was für VcrhaltungSbefehle die den Thurgau regierenden Stände dcßtvegcn erthcill^°Ne ^'^udtjchast von Bern verdankt ebenfalls den Ständen daS Promotoriale, welches dieselbe» an dir^ bie wegen der neu angelegten Werke zu Vcrsoip ihrem Stande bewilligt haben, und empfiehlt auch

^ denselben diese Angelegenheit. Die Gesandtschaft von Basel berichtet, daß auch ihr Stand

^hchc» ? ^bc, daß von deil Zinsen und Gefällen, welche ihre Eollegien und Angehörigen im Oester-^'dertc,, zzFrissionen und Steuern verlangt »Verden, da dieselben von diesen Abgaben seit Jahr«. ^reiung genossen hätten, und bittet, die Stände möchten Basel mit freundeidgcnössischer Hülfe bei«sollt"' ^ österreichischen Regierung gegen dieses Verfahren eingegebenen Vorstellungen ohne Erfolgzu Gesandtschaft von Schaffhauscn beschwert sich, daß die Regierung zu Freiburg und daö Ober-

hegc,, Passionen über ihres Standes Gefälle in» Nellcnbnrgischcn habe ausnehmen lassen und

^ ^Wgctr ^^d»ffhause» zuständige Dorf Reuti »nit Execution eingeschritten sei und die Anlagen mit Gc-^°»>vtvrj^^' " Gesandtschaft verdailkt das von den Ständen seinem Stande bereits bewilligte

^ ^ 'w die kaiserlich königliche Majestät und bittet sich auch für die Zukunft die eidgenössischevo» H ^ Adrigen Gesandten sagen diesen klagenden Ständen ihre Hülfe zu. 5i 9. I<. Die Gesandt-Rv ^ ^^^ Außerrhodcn beschwert sich, daß der Fürst zu St. Galle» ihren Angehörigen die Abfuhru»d Schlit"^ Fuichte erschwere, indem er nicht gestatten »volle, dieselben auf Wagen, Kar-

r", londer» nnr aus Saumrvsscn abzuführen; ferner, daß von Garn, Leinwand, Wein und