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Juli <769.
Gemeineidgenössische Tagsatzmiq,
Irauenfeld, 3. vis 26. Juli 1769.
sStaatsarctiiv Surick.>
Gesandte: Zürich. Johan» Konrad Heidegger, Bürgermeister; Heinrich Eschcr von Kefikon, ^Halter. Bern. Johann Rudolf Kirchberger, Alt-Venner; Johann Rudolf Dachselhofcr, deS Raths.
Karl Joseph Rudolf Benedict Mohr, des Raths; Franz Joseph Laver Pfyffer von Hcidcgg, des ^ ''llri. Joseph Stephan Jauch, Landammann; Franz Maria Joseph Lconlins Crivclli, Alt-Landan>>>^Schwyz. Joseph Victor Hedlinger, Landammann; Aloysius Weber, Alt-Landammann undUnt erwaldcn. Johann Franz Aloysius Ackermann, Landammann und Landshauptmann von Ob- und ^den; Stanislaus Aloysius Christen, Alt-Landammann, beide von Nidwalden. Zug. Franz Auto» > ^Pannerherr und Zeughcrr; Franz Joseph Blattmann, dcö Raths. G laruS. Anton Friedrich Joseph ,von Tsckwdi, Landammann; CoSmus Heer, Landsstatthaltcr. Basel. Johannes Debary, Bürgermeister' ^Jakob Heufiler, deS Raths. Frei bürg. Claude Joseph Odet zu OrsonncnS, deS Raths; FranzWerro, deS Raths. Solothur». Johann Victor Lorenz Areggcr, Stadtvenner; Johan» Karl Alphs»ö ^Seckelmeister. Schaffhansen. Anshclm Franz von Meyenburg, Bürgermeister; Johann ^
Statthalter. Appenzell. Johann Jakob Gyger, Landammann von Jnnerrhoden; HanS Ulrich Schü^ ^,ammann; Laurenz Wetter, Landshauptmann von Ausierrhoden. Abt von St. Gallen. Johan» ,Baron von Thum und Valsassinc, Geheimer Rath und Landshofmcister; Franz Joseph Müller,
Rath und Obervogt zu Rorschach. Stadt St. Gallen. Heinrich Schlumpf, Bürgermeister. ^Mauritius Anton Wegcner, Landschreiber und Zehndenhauptman»; Augustin Gaßner, Landsseckeli»e>^Pannerherr.
Die Xlll und die zugewandten Orte. z>>
«.. Eidgenössische Begrüßung, h < I». Complimcntschreibcn des französischen AmbassadorS,durch den Ambassadesecretär Picamilh de Cascnave. Beantwortung. ü> 2. «?. Complimentschreiben desvon Basel. Beantwortung. 8 3. «I. Biel entschuldigt sein Ausbleiben und ersucht um den Abschuß ^«. Münzwesen. Ein gemeinsam aufzustellendes Mnnzsystcm stößt wiederum auf Schwierigkeiten,die Gesandten geneigt, wenn etwas gemeinschaftliches abgeschlossen werden könnte, dasselbe ihrenzu hinterbringen, im andern Falle behalten sie ihren Standen die Convenienz vor. In Beziehung^Termin für Notifikation des Korns und Schrots von neu zu schlagenden Münzen lind für die A»k>>"der Herabsehung oder Verrufung von Münzen läßt es Bern bei seinen frühern ErklärungenDa aber keine Vereinbarung darüber bis dahin erhältlich gewesen, so sollte nach seiner Ansicht die»r ^künftig ans dem Abschied weggelassen werden. Schwyz, Zug, Freiburg und Schaffhausen abstrah»^ ^einem gemeinsamen System, da dasselbe nicht erhältlich sei. Die Mehrzahl der Orte gicbt jedoch die ^nicht auf und will diese Angelegenheit in den Abschieden ferner unterhalten wissen. Die übrigen P"" ^vorjährigen Abschieds werden einmüthig angenommen und zwar: l) Wenn ein Ort Geld schlagendaSjelbe Schrot und Korn zum voraus allen andern Ständen notificieren. 2) Wenn eines oder daöOrt eine Verrufung oder Herabwürdigung vornehmen will, so soll selbigcö pflichtig sein, zweidie übrigen Stände davon zu benachrichtigen. 3) Wollen alle Orte dem laut älterer Abschiede ri»