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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Mai 1769. 34 t

^ Zürich nichts dagegen einzuwenden haben werde, wendet sich der Minister an diehell ^°^"fter, sie möchten nun ihre Officien zu einem Mittelwege anwenden. Der preußische und deraber^^ Gesandte waren der Ansicht, gemeinschaftlich mit dem französischen Botschafter zu handeln; dieserblche ^ ^ ^ keinen Befehl habe. Einige von den Staatsräthcn, denen der Minister Be-

st^ /Mattete, machten denselben darauf aufmerksam, daß der Hof nicht gern sehen würde, wenn außer dem^ Aschen Botschafter sich andere fremde Gesandte ins Mittel schlüge». Den 23. August erhält Ott dasgen ^ ^ böhmischen Eanzlei. Da theils aus demscharfen Inhalt" deö Referats, theilS aus den Acußerun-. ^üratSräthe abzunehmen war, daß auf dein Weg Rechtens nichts zu erhalten sei, war der Ministerstütliche Auskunftsmittel dagegen vorzuschlagen. Nach den von Zürich ihm zugekommenen""'^befehlen übcrgiebt Ott den 5. September das die Antwort auf jenes Referat dcS StaatSrathS eut-> ^ ^f'»>orial und ersucht auch den französischen Ambassador, seine Officien eintreten zu lassen. Dieser willigtT^^'ünchen ein und bespricht sich mit dem Herrn von Stahrenberg, dem Vice-StaatScanzler. Den 29.^erde,, " die Kaiserin den Befehl, solle mit dem Minister Ott in eine Confercnz zusammengetreten^teue l unterhandeln, llilter welchen Bedingungen die dem ErzHaus Oesterreich an den sämmtkchcn derübertr halber in Streit liegenden Ortschaften zustehenden Rcchtsamen dem Stand Zürich lchnSwcisc^rrdeu könnten. Als Preis dafür bietet der Minister 120,(X)l) Gulden, die Kaiserin verlangt»lg ^ wendet sich »ach Zürich um VerhaltnngSbefehle; diese lauten dahin, daß Zürich nicht mehr

»o» st,' ^ Gulden geben werde. Auf Anrathen des französischen Ambaffadorö übcrgiebt Ott dem HerrnDünger,/5 ^'uwrial zu Händen der Kaiserin, in welchem der Preis von 12l),l)lX> Gulden durch dentth^ der Einkünfte motiviert ist. Da aber auf dem Preis von löt),l)t)l) Gulden insistiert wird,

>» ZA leinen g». Herren und Obern die Weisung, zu 15l),lX)l) Gulden Hand zu bieten, jedoch nicht

"»f der , sondern in der im schwäbischen Kreis gangbaren Valuta. Oestcrreichischcrseitö bcharrt man

^^lcncrvaluta.

^gssck ^^""ber läßt auch Schaffhausen durch Vermittlung des kaiserliche» Residenten Nagel ein Vorstel-" ^kgen seiner eigenen Angelegenheit nebst dem gemcincidgcnössischen Promotoriale an die Kaiserinh>issx , ^'gleich ersucht es auch den Minister Ott um Mittheilung dessen, was ihm für Schafshaujen zudi/^ ^arkomme. Schaffhausen stellt den Antrag, daß das Dorf Bilfingen gegen Uebergabe der Ge-^rde» , ü)affhausen an denjenigen Orten habe, welche der Besteuerung unterworfen werden, ihm überlassen

^ auch Zürich seine Einwilligung zu der Wienercurrentwährung gegeben hat, wird nach mehr-

^'"bltingen lind auf Befehl der Kaiserin ein Lehencontract entworfen und nach Erledigung einigerMinister Ott und dem Grafen von Choteck den 22. Mai 177t) unterschrieben und be-die ^ ^^udienz des Ministers und dessen Sccretariuö bei der Kaiserin; diese empfiehlt dem Minister^ ^""ster^^""^ lsuü'r Nachbarschaft und die katholische Religion zu Ramsen. Vor seiner Abreise bestellt^»ie ^ cineu Agenten in der Person des von Bendel, welcher seiner Zeit die Ralificationsinstru-

ben Auftrag bekommen soll. Nach Erhaltung eines RccreditivS und Beendigung der Ab-^ reist Minister Ott den 14. Juni von Wien ab und langt den 29. Juni in Zürich an.

Man sehe das Instrument in den BeilageinNr. 7.