ZZ8 April 1769.
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verbessern müssen, in Beziehung auf dieses Weggeld nicht mehr als die Vcrburgerteu, Beisästc» u»vthauen der Stadt Zug beschwert werden sollen. Die Gesandtschaft von Zug, ohne Instruction,diesen Antrag ihren gn. Herren lind Obern. 8 1. I». Zugs Gesandter eröffnet instructionsgcmäfi, daß ^herausgestellt habe, daß die Zolltariffa von 16-13 auf der Sihlstraße nicht mehr gehandhabt werde, daß ^vice jetzt nur noch zwei Lucernerschillinge von den über den Gotthard ans- und eingeführten ^
zahlt werden. Zug ist entschlossen, die alte Tariffa wieder ins Leben zu rufen, im Falle daß " ^nicht einwillige, die Straße wieder zu einer Säumcrstraße, wie es dieselbe übernommen habe, heral'!^^lassen. Ferner findet es Zug billig, daß ein angemessener Sustwaglohn und eine Provision von denWahrung nach Zug gebrachten Gütern angeordnet werde. Den ersten Punkt nimmt der zürcherische ^gck rokoronclum. stellt aber vor, daß es nicht im Interesse Zugs sei, weder die Straße in Verfall gerat^^,lassen, noch sie mit Abgaben zu beschweren, da die Kaufmannschaft von Zürich ihre MaarenWegen nach Brunnen oder Lucern führen lasseil würde. Einem Sustgeld will sich Zürich nicht entziehtsofern zweckmäßige Anstalten zu Aufbewahrung der Güter getroffen und den Factoren zu Horgen dieliehen Frachtzedel zugestellt werden. Zug aber macht darauf aufmerksam, daß nach einem 1491Llicern, Uri, Schwyz, Unterwalden und GlaruS zwischen Zürich und Zug ausgefällten Spruche, ^"^5nicht entziehen könne, diejenigen Waaren, welche in das Luceruergebict gehen sollen, durch die zugcrisä)'' ^vogtei Hnncnbcrg transportieren zu lassen. 8 2. e. In Beziehung auf einen schon mehrere JahrePflegschaft St. Wolfgang und der Pfründe Ottenbach schwebenden Streit wegen-Zehnten zu Wolfen l ^heim) und Bickwyl wird für angemessen erachtet, denselben dem Kleinen Rathe des Standes Zürichlichen Entscheidung zu überlassen, nach rechtlich geschehenem Ausspruch einen Plan aufzunehmen, jede»' ,,ein Instrument zu übergeben, die Marchsteine zu setzen, ferner zur Vorbeugung von Streitigkeiten keim'»' -Herrn zu erlauben, einen Einschlag oder Rebberg im zehntcnpflichtigcn Lande zu machen, und daraufdaß das für jede Juchart Stipulierte den Zehntherren bezahlt werde. 8 3.
Konferenz von Uri, Schwyz und Unterwalden.
Arunuen, 12. April 17K9.
!liande«archi« Stwvyz.j
Gesandte: Uri. Franz Martin Schmid, Alt-Landammann; Franz Maria Erivelli, Alt-La»b''^Schwyz. Wcrnher AloyS Weber, Landammann und Pannerher; Jost Dominicuö Ehrler, Alt-La»^^^>Franz DominicuS Pfyl, Alt-Landammann. Uilterwalden. Niklaus von Flüc, Alt-Landammanilden; Stanislaus Aloysius Christen, Landammann von Nidwalden.
Frcundeidgenössische Begrüßung. 8 1. I». Gegenstand der Verhandlungen bilden die ^über die von Lucern neu errichteten oder gesteigerten Zölle. Wenn auch die Stände wegen dcS neuWeinzolls zu Reiben sich nicht weiter hcschwereu wollen, so halten sie eS doch für zweckmäßig, weg"'Verordnungen Lucernö durch ein gemeinsames VorstellungSschreibeu sich au diesen Stand zu we»d"' ^walden namentlich führt Klage über die neulich von Lucern errichtete „AnkcnverkaufSverordnung", -nF'auf welche beschlossen wird, daß diese Beschwerde in die im Namen der drei Stände zu erlassende