April 1769, 887
^bristen, Landammann; Franz Aloysius Ackermann, Alt-Landammann ; Kaspar Remigius Kaiser,^danunann und Landöhauptmann.
A» ^ bereits waren von der den 2. März 1769 zu KernS gehaltenen Confcrenz von Ob- und Nidwalde» Lucern
""«tellun
^^'rtlar demselben gemachte Verordnung wegen Verkauf des Ankenö gemacht>„ ^"cerii erblickte in diesem Schreiben eine andere AuffassungSweise deS Tractatö von 1662 und stellte'"cht b" bie beiden Stände die Frage, ob sie denselben so weit auszudehnen gedenken, daß Lucern
'W sein sollte, Verordnungen zu machen, daß die Victualicn ihm von fremden Fürkäufern nicht können
^ " .. . -^chr ^ ^ un Preise gesteigert werden. ObwaldcnS Gesandte sind für eine angemessene Beantwortung deö^Ukcrn instruiert, die von Nidwalde», eS solle die Sache bei den am Tractat von 1662 mitbe-'vird , " ^'""den anhängig gemacht werden; jedoch stimmen auch sie für eine Beantwortung an Lucern. Escheilui^ zu einem solchen Schreiben dem Abschied beigelegt und zugleich an Uri und Schwyz Mit-
hin, Verlauf dieser Sache gemacht in der Hoffnung, daß, wenn Luccrn nicht entsprechen sollte, diese
">aldc„/^ von 1662 mitintcressicrten Stände an diesem Geschäfte Antheil nehmen werden. Ii 1. I». Nid-t>»ß ^ ^ ^ bcn Antrag, eö möchte noch vor der bevorstehenden dreiörtischc» Confcrenz dahin getrachtet werden,^ "'unal auf einen gleichen Fuß gesetzt werde. Die Gesandtschaft Obwaldens nimmt de» Antrag ->ck>vegc„ ^ ^ ES wird gut befunden, wenn die bis dahin immer verschobene dreiörtischc Confcrenz
sirj Z"Üstreiteö mit Lucern vor Abhaltung der LandSgemeinden nicht sollte ausgeschrieben werden, aniccharge für baldige Ausschreibung derselben zu erlassen. Ii 3.
Conferenz von Zürich und Zug.
Schloß Kno«au, 9. April 1769.
^ l>Ltaat«ar«>iiv Mii-Ichg
Johann Heinrich Orell, des Raths und Seckclmeistcr. Zug. Karl Kaspar Kolin,
^"obführer,
^ beschwert sich, daß Zug seit einiger Zeit zu Steinhaufen ein Weggcld beziehe, und ersucht Zug
^ ^"gehörigen davon zu befreie», da von den zugerischen Angehörigen auf der kostbaren AlbiS-^ bcr Maschwanderbrücke von Seite Zürichs auch kein Wcggeld verlangt werde. Zug entgegnet,^selbst zürcherischen Angehörigen, sondern auch die Verburgerten und Angehörigen von
bezahle,, haben, ausgenommen für die für ihren Hausgebrauch eingeführten Waaren; dieser Zoll reiche^ Unterhaltuilg der Straße hin; umgekehrt würden aber seine Angehörigen durch drückende,^ ^ihlbr,^" Zürich eingeführte Abgaben belästigt, namentlich durch daS Jmmi und durch den Zoll an^'lalls au/ Gesandtschaft stellt den Antrag, Zürich möchte dergleichen Veranlassungen zu Beschwerden^ bu„ räumen. Nachdem die zürcherische Gesandtschaft die Berechtigung ihres Standes zuwerd// Abgaben nachgewiesen, stellt sie schließlich den Antrag, daß ein gewisser Termin möchte be-^ ^ jcneS Weggeld zu Steinhaufen solle bezogen werden, und daß die drei Gemeinden
lMaschwandcn, Ober- und Unterlunnern und Ottenbach), ferner die Einwohner deS Kcller-Straßen im Zürchcrgebict zum Nritzen der Stadt Zug und aus deren Ansuchen hin haben
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