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Juli 1768. ÄS7
Landgrasschaft Thurgau.
„ ^ H">tersäßmsachcn. Art. 950. LocaleS. Art. 1056. LocaleS.
^ Ttiste und Klöster. ., 1012.
, Rheinthal.
Art. 417. LocaleS.
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^"»fereiizen der evangelischen Städte und Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung -
im Auki 17K8.
l^»aa««ar<dt» ZüriUi I
lZ, Der allgemeine Büß-, Fast- und Bcttag wird aus den 15. September angesetzt. 8 1. b. DieselbenAg werden zuerkannt, welche in Abschied 210, lil. l>, 1—15 und Abschied 229, Iii. c, verzeichnet sind.^ ^ ^^vrmicrte Gemeinde zu Bairellth (7) steuert nichts Schaffhauscn, an die zu Speyer und Worms (8)ouch " ^"^lalzischcn Kirchen- und Schuldiener (9) nichts Schaffhauscn und Appenzell; GlaruS will künftiglös) beitragen, wenn diese beiden Stände sich nicht betheiligen wollen. An den Nachschuß der
»»d T ' ^ lingarischen und fünf piemontcsischen Studenten (10) tragen Schaffhausen, Appenzell
»Nd^ ^'Gallen nichts bei, an die Steuer für den Prediger zu Neureuth (11) nichts Schaffhauscn^ De» reformierten Gemeinden in Großpvlcn und polnisch Preußen (12) werden wiederum 200; mit der Auszahlung soll aber zugewartet werden, bis man Nachricht erhält, wer bisher diese^lründ hat, und wie sie angewendet worden ist. Der refugicrte Prediger Coste (15) hat eine gute
Z ^ Aubonne erhalten, wird demnach mit seinem Ansuchen um Fortsetzung der Steuer abgewiesen,ein«. ES kommt von der reformierten Gemeinde Grünstadt im hochgräflich Leiningen-Westerburgischen
^ascs ' ^ne Unterstützung für ihren Gottesdienst ein. Die Gesandten von Zürich, Bern, Glarus,
wallen nehmen daS 'Ansuchen all roleionüum. die von Schaffhausen und Appenzellder '' ^'ß ihre Stände zu keinen netten Steuern mehr Hand bieten werden. 8 18. «>. Die Eremtion«i>^. dusche,, Eidgenossen in Frankreich von dem üroil 'äaudaino und der tiaitv korsinv ist noch nicht^ülss / die Anzeige des AmbassadesecretärS, daß der Ambassador nächstens in die Schweiz
Die und den Tractat mitbringen werde, wird für angemessen erachtet, einstweilen nichts vorzunehmen.
^^'ichaft Berns hingegen erklärt instructionSgemäß, daß ihre gn. Herren und Obern als dasl»>t> Littel angesehen haben, bis die Einrcgistricrung erfolge, daS Gegcnrecht in ihren Landen auszuübenü t»ul)i,ino und die tiailo fui itina unter Sequester zu legen. Sie glaubt, daß, wenn die übrigen^e>, ^^chcs thäten, dieß vom besten Erfolg sein würde. 8 19. v. Da der Stadt Mühlhausen vonuußcr von Uri der Beisitz bei den Legitimationöeonferenzen gestattet worden ist, so sind alleEllrich '"ltruiert, bestmöglichst dieser Stadt an die Hand zu gehen. ES wird daher die Gesandtschaft vonde» gh . >>n Namen aller übrigen mit der urnerischen über diese Sache zu reden und sie zu ersuchen,
Ständen beizutreten. 8 20.
» . Zürich und Zug.
^i»rjd ^.^^ndtschast von Zug eröffnet, daß ihre gn. Herren und Obern sehr gewünscht hätten, daß ein^nögssches Münzsystem zu Stande käme; da dieß aber nicht erhältlich sei, so sei sie beaustragt,