Juli 1768.
325
ein
^ rlaubnißichci» OrteS, wo geworben worden, die Kapitulation des Regiments und der die Zahl der^ ^'enden Mannschaft enthaltende Paß des Fürsten oder Herrn vorgewiesen wird, welcher zu der Werbung^ die schwuzerischc Gesandtschaft schließt sich die urnerische an. Die übrigen Gesandten
den Antrag zu Händen der Hoheiten in den Abschied. 8 11.
Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftSaiigclegenhcitc»:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.
All.
12.
53.
Ans
13.
"
22.
"
56.
»4.
154.
144
»
176.
253.
An.
14.
47.
59.
Ar>.
13.
45.
"
51.
53.
Landrccht.
Abzug.
Beeidigung von Beamten.Amtsrechnung.
Landwcibcl.
Stubeugelder.
Rechte Freiburgs und Solo,lhurns.
Maechcnsachen.
Art. 62. Polizeiliches.„ 121. Kirchensachcn.
Landgrafschaft Thurgau.Art. 261. Landrccht.„ 675. Polizeiliches.„ 510. Judicatur- und Compclcnz-conflicte.
Art. 146. Kirchensachcn.
?kl.
529.618.64V.656.698.
Justizsachen. -
768.7«6.
784.
785.835.961.
1063.1075.
Leibeigenschast, Fall, Laß.Münzwescn.
Kriegssachen.LocaleS.
Personelles.
. „ von Beamten«mtsrechuung.
Beeidigung von Beamte».Aintsrcchuung.
Landrecht.
Art. 42.
Rhcinthal.?lrl. 146. Instizsachen.,i 206. Miinzwescn.„ 251. Rhein.
Grafschaft SarganS.Art. 121. Polizeiliches.
„ 181. Instizsachen.
Obere freie Acmter.
AmtSrechnung.
Art. 252... 362.
Art. 213.„ 236.„ 263.
Rhein.LocaleS.
Lehcnsachcn.Miinzwescn.Straßenwescn.
Art
147. Miinzwese».
2«»2.
^diifereiizg,, der katholische» Orte während der gemeiiieidgeiiössischen Tagsahnng
im Juki 1768.
lStaatöarchiv Lnrern.1
d»s ^ ""'pllmcntschrcibeu dcS Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 2. b. Es wird gut befunden,v°>> eins bessere Zeiten zu verschieben. 8 3. r. In Betreff deS BcisitzeS der Gesandtschast
!. den LegitimationSconfercnzen crklürt die Gesandtschaft von Uri, daß ihr Stand bei der
beharre. In Folge dessen eröffnet die von Luccrn, daß sie instruiert sei, den Revers^ St ez, s^ stehe, auszufertigen. Die Gesandtschaften von Schwyz und des AbtS
^eisi^ cö bei ihren früher gegebenen Erklärungen bewenden. Untcrwalden und Zug hätten den
statte,, können, nehmen aber jetzt die Sache ml lelerouüum. GlaruS will ebenfalls den Bcisitz
Peschs', ^ ^ Mehrheil ihn gewährt, und daö um so mehr, da eS Mühlhausen vom Bunde nichthabe. Die Gesandtschaft von Ireibnrg behält ihren gn. Herren den beliebigen Entschluß vor.