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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1768.

325

ein

^ rlaubnißichci» OrteS, wo geworben worden, die Kapitulation des Regiments und der die Zahl der^ ^'enden Mannschaft enthaltende Paß des Fürsten oder Herrn vorgewiesen wird, welcher zu der Werbung^ die schwuzerischc Gesandtschaft schließt sich die urnerische an. Die übrigen Gesandten

den Antrag zu Händen der Hoheiten in den Abschied. 8 11.

Man sehe auch im Abschnitte Hen'schaftSaiigclegenhcitc»:

Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.

All.

12.

53.

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13.

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51.

53.

Landrccht.

Abzug.

Beeidigung von Beamten.Amtsrechnung.

Landwcibcl.

Stubeugelder.

Rechte Freiburgs und Solo,lhurns.

Maechcnsachen.

Art. 62. Polizeiliches. 121. Kirchensachcn.

Landgrafschaft Thurgau.Art. 261. Landrccht. 675. Polizeiliches. 510. Judicatur- und Compclcnz-conflicte.

Art. 146. Kirchensachcn.

?kl.

529.618.64V.656.698.

Justizsachen. -

768.7«6.

784.

785.835.961.

1063.1075.

Leibeigenschast, Fall, Laß.Münzwescn.

Kriegssachen.LocaleS.

Personelles.

. von Beamten«mtsrechuung.

Beeidigung von Beamte».Aintsrcchuung.

Landrecht.

Art. 42.

Rhcinthal.?lrl. 146. Instizsachen.,i 206. Miinzwescn. 251. Rhein.

Grafschaft SarganS.Art. 121. Polizeiliches.

181. Instizsachen.

Obere freie Acmter.

AmtSrechnung.

Art. 252... 362.

Art. 213. 236. 263.

Rhein.LocaleS.

Lehcnsachcn.Miinzwescn.Straßenwescn.

Art

147. Miinzwese».

2«»2.

^diifereiizg,, der katholische» Orte während der gemeiiieidgeiiössischen Tagsahnng

im Juki 1768.

lStaatöarchiv Lnrern.1

d»s ^ ""'pllmcntschrcibeu dcS Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 2. b. Es wird gut befunden,v°>> eins bessere Zeiten zu verschieben. 8 3. r. In Betreff deS BcisitzeS der Gesandtschast

!. den LegitimationSconfercnzen crklürt die Gesandtschaft von Uri, daß ihr Stand bei der

beharre. In Folge dessen eröffnet die von Luccrn, daß sie instruiert sei, den Revers^ St ez, s^ stehe, auszufertigen. Die Gesandtschaften von Schwyz und des AbtS

^eisi^ bei ihren früher gegebenen Erklärungen bewenden. Untcrwalden und Zug hätten den

statte,, können, nehmen aber jetzt die Sache ml lelerouüum. GlaruS will ebenfalls den Bcisitz

Peschs', ^ ^ Mehrheil ihn gewährt, und daö um so mehr, da eS Mühlhausen vom Bunde nichthabe. Die Gesandtschaft von Ireibnrg behält ihren gn. Herren den beliebigen Entschluß vor.