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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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324 Juli <768.

den Kömq abgeschickt und Wallis Kcimlniß davon gegeben. 8 ll), I. Vcrathung über die von einigen 6"'den gut erachtete Erläuterung derjenigen Pnnktc, welche wegen Anwerbung der zur Unterhaltung der ^

zöiiergls jährlich nöthigen Recruten dem Ambassador voriges Jahr überschrieben worden sind.»»"'Gesandte bezichen sich auf die im Abschied 290 niedergelegten Erklärungen, also daß einige Gesandteweiter für nöthig erachten, Uri in dieses Geschäft sich nicht einlassen will, bis in Betreff des Capita»e"^schäftcS von höchster Behörde eine Antwort eingegangen ist. Andere Gesandte stimmen für eine deutliche ^läuterung der zugesagten Punkte, wollen aber dieselben unabwcichlich aufrecht erhalten wisse».den Gesandten von sieben Ständen bestehende Commission bringt den Entwurf eines Schreibens an bc» ^bassador in diesem Sinne, das die Genehmigung der sämmtlichcn Gesandten erhält; nur Zürich»e ^selben noch beigefügt gewünscht, daß kein Hauptmann Recruten für die tlungmxniv gänörnlo ü» ^ ^selbst anwerben solle, oder daß doch jedem Stande vorbehalten werde, eine ihm beliebige Verordnungzu machen. Einige Stände finden es bedenklich, ein Instrument über diese Materien auszufertigen, und »c ^das projectiertc Schreiben gleich den übrigen ick lesvionckum. Zürich wird ersltcht, dieses Schreibenund Biel mitzutheilcn und, wenn von den Ständen die Genehmigung erfolgt ist, dasselbe im ^a»"'" ^dreizehn und der zugewandten Orte an den Ambassador abgehen zu lassen. 8 <t. in. Berathungbei dem Garderegimcnt vorgenommene Acnderung, vermöge deren statt der portv-ckrupegux acht Fähnrich ^gestellt werden, deren Wahl nicht mehr dem Hauptmann, sondern dem General-Oberst zusteht, undRang von zweiten Unterlieutenants haben und zu dem des ersten concurricren können; ferner über d^^zwölf Punkten bestehende Reglement, das mit dem l. Januar <768 bei den Fcldregimentcrn eingeführt''^,,ist. Allerseits findet man bedenklich, daß dergleichen dem Ansehen der Nation zu nahe tretende VcrsUilohne Mitwirkung beider contrahiercnden Thcilc getroffen werden; es wird für angemessen erachtet,dagegen zu ergreifen. Es werden daher zwei an den Herzog von Choiscul und den Ambassador abzust' ^Schreiben dem Abschied beigelegt, welche, sobald sie die Genehmigung der Stände erhalten haben, vo" ^abgesandt werden sollen. Dieselben sind auch Wallis und Biel mitzutheilcn. Die Gesandtschaft von ^nimmt daS Angehörte ->ck rokoroackum. Unterwalden wünscht, es möchten, weil das Garderegimcnt bcrNation angehören soll und keine Compagnic davon einem einzelnen Kanton zugehörig ist, Mittel n"^ ^aufgefunden werden, wie von denjenigen Orten, deren Angehörige keilte Conrpagnie in diesem Reg»" ,^,zsitzen, tüchtige Leute als Subalternofficicre aufgenommen werden könnten. 8 <2. i». Für daS in ^ ^ ^auf die zugemuthete Errichtung der Rustical- und Dominial-FassionStabellen in österreichischeil Laube" ^kaiserliche Majestät abgesandte Schreiben danken Zürich lind Schaffhausen. Da Zürich ferner bcr> ?von der nellcnburgischen Regierung zu Stockach seitdem drei Männer von Ramsen vorgefordert unb 'worden seien, in der Absicht, die neuen Auslagen auf diese Weise einzutreiben, so ertheilen die ^

Zustimmung dazu, daß Zürich im Namen aller Orte dcßwegen ein Schreiben an den kaiserlich könig» ^sidenten in Basel abgehen lasse. 8 <3. «» Die schwpzerische Gesandtschast berichtet, daß Recruten ,,kLand geführt worden seien, welche mit Kapitulationen für das Regiment Dnnant in spanischen D>e>» ^andere, welche für daS Regiment Tschiidi in neapolitanischen Diensten verseheil gewesen seien, daß d'erhärtet worden sei, daß man den letztern in Genua ihre Capitulationen abgenommen und sieipanijchen Truppen gesteckt habe; daß auch sonst noch Recruten unter fingierten Namen geworbenunter verschiedene Regimenter vertheilt werden. Sie ersucht die übrigen Stände Maßregeln gegenlaubten Werbungen zu ergreifen. Schwyz will keineswegs den Durchpaß von Recruten verhindern'