Juli <768. Z23
^1. Johann Jakob Gpger, Landainmann von Jnnerrhoden; HanS Ulrich Schuß, Landammann vonRhoden. Abt von St. Gallen. Johann Victor Baron von Thum und Valsassine, des Geheimen
H ^ La«,dshofinelfter; Franz Joseph Müller, Geheimer Rath und Obcrvogt. Stadt St. Gallen.
^ Högger, Bürgermeister.
durchs' ^^ilenössische Begrüßung. 8 l . I». Complimentschrcibcn des sranzösischcn AmbassadorS, überbrachtDccretär Barthös de Marmorneres. In der Adresse ist Schwyz wiederum übergangen. Beantwor-theil nimmt daran nicht Theil. 8 2. e. Biel entschuldigt sein Ausbleiben und ersucht um Mit-
v. w? Abschieds. 8 3. «I. Complimentschreiben deS Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 3.
kl',, ^ Es scheint noch keine Hoffnung vorhanden, dermalen einen allgemeinen Münzfuß einführen
Drei« ^ ^ Die schlechten Reichömünzeir sind fast aller Orten verschwunden mit Ausnahme der baicrischcn""icrstücke, auf deren gleichförmige Herabsetzung Zug anträgt. Eö wird gewünscht, daß Appenzell, FürstÄni, " ^ ^rrllen gleiche Maßregeln treffen, wie die andern Orte, oder doch wenigstens das Mandat vondjx j ' Ausführung bringen und darauf bedacht sein möchten, daß von ihnen her keine schlechten Sorten in^ ^ü"de geworfen werden. Die genannten Stände sagen dieß zu, erklären aber, daß die gänzlicheReichsinünzcn wegen ihrer Lage für sie zu viel Nachthcil mit sich bringen würde. 3) Dies> werden wiederum für unzulässig erklärt; Appenzell-Jnncrrhoden jedoch hält sie für zulässig,^ hoheitliche Aufsicht gestellt werden, und behält sich die Convenicnz vor. Da die Ge-^Nc» ^^wyz, Zug und Appenzell-Außerrhoden nur dann zu dem Verbot der Admodiation stimmen^ cinmüthig gefaßt wird, so behalten auch sie ihren Ständen die Convenicnz vor. 4) DieSchrot und Korn, bevor ein Stand zum Prägen deS Geldes schreitet, wird nun cinmüthig^ Biburg, Schaffhauscn und Stadt St. Gallen ihre Zustimmung erklären. 5) In Betreff des^wternüns von zwei Monaten vor Abrufung oder Vcrrufnng der Münzen läßt man es beim vor-bewenden. Freiburg erklärt, daß cS diesen Notificalionstermin gegenüber denjeirigcn Stän-Frciburg gegenüber beobachten werden, ebenfalls halten werde, gegen die ander«, nicht. Die^ültlig ^ eröffnet, daß ihre gn. Herren und Obern, da kein gcmeinsamer Entschluß bis dahin^ricti s", «vünschen, daß dieser Punkt künftig weggelassen «verde. 8 5. ll'. In Beziehung auf die
w>« Kirchenimmunität berichtet die Gesandtschaft Lucerns, daß die katholffchcn Orte >ich an den)>i ^ ^ ^üihl gc«vendet haben, und daß der Nuntius seine kräftigen Ossicicn dafür habe eintreten lallen.^cheiVTagsatzung berichtet sie noch, daß nach einer so eben eingetroffenen Antwort die Restriction der»>ß ^ ^ihciteu in der Weise gewährt worden sei, wie sie in, Mailändischcn stattfinde; man werde dieselbe^wüius s» einrichten, wie sie de», Lande angemessen erachtet «verde. Vorbehalt der landösriedlichen^ freien Ausübung der Religion, wie im vorjährige«, Abichicde. 8 6. K, In der Angelegenheitd-s ^^'^"schen Kauflcute in Frankreich wird nichts verfügt, sondern für angemessen erachtet, die Ankunft^lvll die in Aussicht gestellte günstige Antwort abzuwarten. 8 7- >> Ba>el berichtet, daß der
!kll>^ . Ellaß noch bestehe, und verdankt den Ständen deren Geneigtheit ihre Ossicicn zu Beteiligung deS-, ^"ttreteu zu lassen. Die Gesandten sprechen Basel wiederum ebendieselbe Bereitwilligkeit aus. 8 8.l«ßt a°weinschaftliche Verordnung zu Abhaltung des Bettel- und StrolchcngesindelS nicht erhältlich ist,d«s ^ bei dem vorjährigen Abschied bewenden. 8 9. k. Wallis hatte in Folge des Abschieds 290, -l..""es Schreibens an den König von Sardinien in Sachen dcö MarchenstreitS auf dem St. Bcrn-^'chickt. Dasselbe wird nun nach einigen stplistischen Abänderungen in, Namen der dreizehn Orte an