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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Mai 1768. 121

^ Thurau regierenden Orte ein Schreiben ergehen lassen, in welchem es sich beschwert, daß ihmHab Stvckachs bereits wegen seines Hofcö Obcrgalingen und anderer Gefälle, welche cS im Oesterreichischcn>»ttb ^ Dmmnial- und Rustieal-Fassionötabella abgcnöthigt worden sei, und daß die Folge davon seint>nc »ungeachtet es der Kaiserin, Königin von Ungarn, seine Bcfreiungstitel habe vorlegen lassen, nächstens^ mc der zu bezahlenden Steuern werde eingeschickt werden, worauf im Falle der verweigerten Bezahlung^uitio,, eintreten werde. Schaffhausenö Gesandtschaft berichtet, daß zuerst einigen ihrer Vcrburgertcn und^ welche Stücke im Ncllcnburgischcn besitzen, dann ihren gn, Herren und Obern die Rusticalfassioncn

»da l!' ^ ^ ^usi'lben zuständigen Dorfes Rüti und der Familie Jmthurn wegen des Dorfes Bilfingen bereits'»» U'orden seien; überdieß sei schon zu wiederholten Malen ihrem Stande und verschiedenen Bürgern^^ ^unialtabclla von deren Zehnten- und GrundzinSgefällen, welche sie im Ncllcnburgischcn besitzen, ab-Trci« worden; Vorstellungen, welche dagegen der vordcröstcrrcichischcn Repräsentation und Hofkammer zu^»e» ^ ^^^or l>ie BefrcilmgStitel vom eilftcn und zivölftc» Jahrhlindert an vorgelegt worden seien, hätten^>ren> tzchabt. Die Gesandtschaft von Zürich eröffnet, daß in Beziehung auf die im Ocstcrreichischenzugehörigen Gefälle und der Stadt Stein wegen des Dorfes Ramsen und anderer Höfe gleichegemacht worden seien, und daß die au das ncllenburgischc Obcramt und die österreichische Reprä-lqjs ' Zugegen gemachten Vorstellungen ebenfalls erfolglos geblieben seien, so wie auch die zwei an dieiihlii, ^'"^lichc Majestät erlassenen Beschwerdcschriftcn, in welchen nachgewiesen worden sei, daß jene Be-Zy geadelt sreiherrlichcö, von allen Steuern, Anlagen und Beschwerden befreites Rittergut gewesen sei.die s besser Eröffnungen wird für gut erachtet, im Namen der dreizehn und der zugewandten Orte an»>, ^ ^ königliche Majestät ein Vorstellungsschrciben zu erlassen und dasselbe mit einem Begleitschreiben.^deuten in Basel abzuschicken mit der Bitte, er möchte eS mit seinen Officien unterstützen. Davon>e», ^ ^ dem Kloster St. Katharinathal Kcnntniß gegeben und ihm zugleich die Weisung crtheilt, zu trach-<l. ^'hcndc Execution abzuwenden oder, wenn das nicht möglich sei, Protestation dagegen einzulegen. 8 3.

^""dtichaft von Wallis berichtet über die Differenz mit Sardinien wegen der Märchen auf dem^chkhi, ^rd. Sie erklärt, daß Wallis dabei kein Particularinteressc habe, sondern daß bei dem, was cS seit^ »in " ^'than habe, die allgemeine eidgenössische Sicherheit im Auge gehabt habe; handle sich dabeiSouveränität und um Einkünfte, da das fragliche Terrain bloS auö ungefähr l6l> Klaftern^"dcrn nur um ein Brünnlein, welches seit undenklichen Zeiten zur Subsistenz dcS Spitalsdeiche, ^ Wallis niemals cedicren werde, so wie cS auch nicht von dem berichtigten Marchsteinc ab^ ^ ^^uke. Daö auf der letzten fraucnfcldischcn Tagsatzung dccrcticrte Schreiben an den turinischcn^ ^ ^ Gesicht bekommen. ES trägt nun darauf an, eine Gesandtschaft an den Ort deS Streites"ach Augenschein zu nehmen, und von da nach Turin oder, wenn das nicht belieben sollte,

^"'uligcn Lage der Sache concipierteS undmit mehr motivierten Ausdrücken verstärktes" Vor-g?^on König von Sardinien abzusenden. Eine Gesandtschaft abzuschicken wird nicht beliebt,^»>it aus ^ oriucht, selbst ei» Schreiben an Sardinien zu entwerfen und cS den Ständen mitzuthcilen,^ossg^^^"' Spndicate ein Entschluß gefaßt werden könne. !!> 4. v. Bei der Bcrathung über die vom^ ^otober 1767 erlassene Antwort auf daö wegen der Rccruticrung der gönoiale

^^siellt ^ ^^^'ticrte Schreiben erklärt sich Zürich dahin, daß die Sache bis künftige Jahrrcchnung könnte^sffüusm^ >o lange, bis eine Antwort wegen dcö CapitationsgeschäfteS eingelangt sei. Bern, Freiburg,

und Biel wollen eS bei dem Beschlüsse des letzten Svndicats bewende» lassen; Lucern, Uri und

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