Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
320
Einzelbild herunterladen
 

ZA» Mai 1768.

2!w.

Außerordentliche gemeineidgenössische Tagsatzung.

Waden, 9 vis 14. Mai 1768.

t^taatsarchiv jiirtch.I

Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Landolt, Bürgermeister; Hans Heinrich Orell, Seckeli»»^Bern. Albrccht Friedrich von Erlach, Ritter, Schultheiß; Gabriel Mutach, des Raths. Lucern. ^ .Ludwig Casimir Krus, des Raths; Joseph Rudolf Valentin Meyer, Salzdirector. Uri. Joseph .Jauch, Landammann; Franz Maria Joseph LcontiuS Crivclli, Alt-Landammann. Schwyz. Aloysius 2^Landammann und Pannerherr; Joseph Victor Hcdlinger, Statthalter. Unterwalden. Niklaus oo»Landammann von Obwalden; Stanislaus Aloysius Christen, Landammann von Nidwalden. Zug- ^Kaspar Niklaus Kolin, Ammann; Franz Laver Zürcher, des Raths. G laruS. Kaspar Schindler, ^ammann; Jost Fridolin Freuler, Pannerherr. Basel. Johann Debary, Burgermeister; Lukas Mtb' ^Raths. Frei bürg. Claudius Joseph Odet, des Raths; Joseph Emanucl von Maillardoz, l>es ^ .Solothurn. Franz Victor Augustin von Roll von Emmenholz, Schultheiß; Johann Victor LorenzStadtvenncr. Schaffhausen. AnShelm Franz von Meyenburg, Bürgermeister; David Mcycr, ^balter. Appenzell. (Niemand von Jnnerrhodcn); Hans Ulrich Schüß, Landammann vonAbt von St. Gallen. Franz Joseph Müller, dcö Geheimen Raths und Obervogt. Stadt St. ^Daniel Höggcr, Burgermeister. Wallis. Anton Wegcucr, Landschreibcr; Augustin Gaßncr, Pa»^Biel. Alexander Jakob Wildermett, Bürgermeister. ^

». Eidgenössische Begrüßung. « 1. I». Daö Hauptgeschäft, wcßwegcn diese Tagsatzungrufen worden ist, bildet die Angelegenheit der schweizerischen in Frankreich etablierten Kauf- und H»»^ ^welche nach dem im December 1767 eingetroffenen königlichen Antwortschreiben neuerdings zu Bezahl"^ ^Capitation und anderer Auflagen gleich den königlichen Unterthanen angehalten werden sollen. Es ^Besorgniß ausgesprochen, es möchten, wenn man dieser Zumulhung nicht entgegentrete, die Frieden,

Tractate überhaupt Abbruch erleiden. Alle Gesandtschaften sind einstimmig dahin instruiert, die sch^'^^'Angehörigen bei den Freiheiten, welche, der ewige Friede von 1516, die verschiedenen Bünde undAntwort von 1762 enthalten, zu schützen und das um so mehr, da dieselben nicht ein Ausfluß derGnade seien, sondern auf den Verdiensten der schweizerischen Nation beruhen. Zu Erreichung dieses ^werden zwei Wege angcrathen, entweder eine Gesandtschaft abzuordnen oder nochmals ein Schreibe» ' ^König zu erlassen. Letzteres wird beliebt. Eine aus acht Nachgesandten gebildete Commission legtwurf eines solchen Schreibens vor; dieser wird von der Tagsatzung einstimmig genehmigt und sollim Namen der sämmtlichen eidgenössischen und der zugewandten Orte (mit Ausnahme von SchwV' ^dieser Verhandlung nicht Theil nimmt» abgesandt werden. In demselben wird der König ersucht,cution einzustellen und dem Ambassador zu einer zwischen ihm und den Ständen abzuhaltenden Unterrcd'»^ ^macht zu geben. Appenzell-Jnncrrhodcn wird durch einen erpressen Läusersboten ersucht, seine Zusti»""erklären. Eine Copic dieses Schreibens ist dem Herzog von Choiseul zu übersenden, eine andcre' 'bassador; an Letztern auch eine Abschrist dcö Begleitschreibens an den Herzog von Choiseul. Den lch"'^ ^Kaufleuten läßt man die Weisung zugehen, daß sie, wenn etwas vorfalle, was zu Beschwerde ^solches den Ständen aus zuverlässige Weise berichten. 8 2. «. Das Kloster St. Katharinenth»l "