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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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März 1768. 317

,d^'. unparteiisch^ eidgenössische, brüderliche Absicht bestens zu unterstützen. Den 6, März genehmigteUibch Gewalt" des Standes Zug obige Vorschläge und ersucht nun in der der Tagsatzung übersandtenGemeindscrkanntniß", sie möchte nochmals an höchste Behörde ein VorstcllungSschrciben erlassen,das ^dande Zug entweder das Salz oder daS Aeguivalcnt von 60«>0 Pfund zur Disposition gestellt werde;^ ubunal des zweifachen EhrcnauSschusseö werde dann aufhören; hingegen behält sich Zug daH Rechtandere Commissionen" wieder einzusetzen, wenn eS die Umstände erfordern; bei der bereits^"'"Mission und den des Trölens und PracticierenS halber errichteten Gesetzen und Ordnungenßklej, ^ Verbleiben haben. Schließlich belobt die Tagsatzung die pflichtmäßige durch Vaterlandsliebed'chrii,^ der zugerischcn Gesairdtschaft. «j Z. v. Die Gesandtschaft von Uri ist beauftragt, die schon

Stande gegebene Erkläritng wegen des von Mühlhausen nachgesuchten BeisitzeS bei denlchlß ^ ^ '^^"^renzen in Solothnrn nachdrücklich zu wiederholen. Die Gründe, warum Uri auf seiner ab-">e>> ^"dwort beharrt, sind folgende. Erstens habe Uri mit bcsonderm Verdruß auS den Acten entnom-<>tt? swpsindlich 1586 sein Landammann Tanner und Scckclmeister Büclcr von Schwyz als Abgesandte^scll>^ " durch gewaltthätige Wegnahme von drei Personen aus ihrer Herberge und Einthürmung" ^"digt worden seien, so wie durch die mit dem Gewehr drohende schimpfliche Aufführung der Mühl-lich^ Zweitens sei der bei Ablegung des eidgenössischen Grußes gebräuchliche Titel:Getreue,

^chc»z die Stadt Mühlhauscn unangemessen. Drittens »verde aus der Gewährung des An-

Mühlhauscn nie etwas nützliches, eher Nachtheil hervorgehen, da dasselbe, durch diese Gunst-^Ichtv Mitleiden crmuthigt, immer mehr zu gcwinircn trachten und auch wegen der Kriegsdienste

Eitzeswerde. Uri hofft, daß die katholischen Stände wie l586, auch jetzt noch Mühlhausen dcS^°lltc ""würdig erklären, und daß man Uri nicht mit Mühlhausenauf die Wagschaalc legen werde."Bisten Stände dieser Stadt den Besitz gewähren, so werde Uri seiner Gesandtschaft auftragen,Mühlhausen nicht zu sitzen. Mühlhauscn hatte ein Memorial zur Unterstützung seines An-^ es ^ri widersetzt sich dem Verlesen desselben; die übrigen Gesandten aber bestehen darauf,

üßalky werde, und ersuchen (mit Ausnahme der glarncrischen) die Gesandtschaft Uri'S, bei ihren Prin-

gle Zustimmung zu Gunsten MühlhausenS auszuwirken, indem sie denselben vorzustellen ersucht wird,^Uqelis^ ^igcn katholischen Orte Mühlhausen zu willfahren wünschen, wie gefällig man sich dadurch den^ cva stände» und dem französischen Ambassador bezeigcir würde, während im andern Fall zwischend< 'Jüchen nird den katholischen Ständen Zwietracht entstehen könnte. LnccrnS Gesandtschaft eröffnet,^ßte der Mühlhauscn zugesicherten Gewährung seines Ansuchens gegen Ausstellung des vcr-

Haftsb beharren werde in Berücksichtigung der zweihundcrtjährigen Buße, der bewiesenen Frcund-

^f'hlhci und der beträchtlichen thätigen Beihülfe dieser Stadt. Obwalden ist gesonnen, bei dem

bewilligten Beisitz zu verbleiben; seine Gesandtschaft ist aber beauftragt, das Angehörte zu hinter-^ ^ funn für die Verschiebung eines Entschlusses stimmen, wenn eine solche verlangt wird,

dvhe Mühlhauscn durch die andern Stände den Vorschlag zu machen, daß eS von sich aus oder durch

^üiig um den Bcisitz sich bei Uri bewerben möchte. Frciburg hat Mühlhauscn nur unter der Be-

^Utttn alle Stände dafür stimmen; seine Gesairdtschaft hinterbringt einstweilen die gegebenen

^ ^86 ! Solothnrn bleibt bei seiner gegebenen OrtSstimme, ist aber der Ansicht, daß Mühlhauscn, wie^bdtschaf^^ Vcisitz ausgeschlossen worden sei, jetzt wieder einhellig sollte aufgenommen werden. Die! bes Abts von St. Gallen stimmt für Entsprechung des Ansuchens von Mühlhausen, insofern