Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
316
Einzelbild herunterladen
 

3t« März t7K8:

heiß; Johann Victor Aregger, Benner. Abt von St. Kalten. Franz Joseph Müller, Geheimer^und Obervogt. ^

». Schwvz und Appenzell-Jnnerrhoden entschuldigen ihr Ausbleiben. Man bedauert ihr Nichterscheinen ^k. Die Pacification des Standes Zug bildet den Hauptgegenstand der Verhandlungen. Die Gesandtschah ^Standes spricht zuerst gegen die katholischen Orte den Dank auS für die Bemühungen, welche sichbis dahin für die Pacification ihres Standes gegeben habe», und erzählt dann ven Verlauf der Unruhe" ^ihrem Ursprünge an. (Der Abschied enthält Ken Inhalt der Erzählung nicht, da eSdermals in Betraf,erfolgten Pacification nicht auszuwerfen besser erachtet worden.") Die Gesandtschaft schließt damit, daß ^ ^Gesandten um ihren eidgenössischen Rath bittet. Bei der Bcrathung über die Mittel der Pacificationsich der Grundsah geltend, daß der Judikatur, der Unabhängigkeit, der Ehre und dem Ansehen deSZug und der andern Stände und der Eidgenossenschaft überhaupt dadurch kein Eintrag geschehen ^dem fügt Nidwalden noch bei, daß die beschworenen Bündnisse und die authentischen Sprüche undvorbehalten sein sollen. Eine aufgestellte Commission bringt nun das Project einesunmaßgebliche" ^schlagS", das von de» Gesandten genehmigt und mit einem Begleitschreiben den Gesandten von

Uebergabe an ihre Hoheiten zugestellt wird. DieserEinschlag" erklärt im Eingange, daß die > ^Stände dcö Standes Zug Unabhängigkeit, höchstes Judicaturrecht, Ehre und Ansehen anerkennen und >" ^lichster Form garantieren"). Als Mittel zur Herstellung der Ruhe wird dann gewünscht, daß Zug aus ^ ^Antrieb und vaterländischer Großmuth und aus Liebe zum Friedenalles ob derlei Anstößen seit k' <wachsen? in ewige Vergessenheit setzen und ein unverbrüchliches Stillschweigen darüber erkennen und bc ^möchte. Ferner möchte Zug die wegen dieser Angelegenheit Bestraften oder noch in Processe Berwicke ^Ehre und Freiheit setzen, so daß dieselben von nun an in ihrem Vaterlande frei wandeln und zu de»fähig erklärt und ihnen wegen des Vorgegangenen bei hoher Strafe nichts mehr vorgeworfen werde" ^gleichwie auch sie ein Gleiches thun sollen. Ein solches Verfahren werde die Krone Frankreich, wie d>e ^sandten zufolge wiederholter Zusagen zuversichtlich hoffen, dazu bestimmen, dem Stande Zug das bi6^ ßenthaltene Salz oder das Aequivalent dafür zur Disposition zu stellen. Dadurch würde dann der ^nöthig erachtete Ausschuß überflüssig und die Regierung könnte wiederum auf die früher übliche Zahl ^werden.Dem hohen Gewalt des Standes Zug wird anheimgcstellt, sich zu entschließen, ob selbiger ^dermalen bestehende Commission über die dermalen und vormals gemachten Verfügungen, Ordi'U"ß^^iGesetze bei theuren Eiden wachen, die dawider Handelnden aufdecken, ihren Verbrechen izachforschcndie Strafbaren dem behörigcn Richter zu vollständiger Verantwortung namhaft machen und "könnte." Wenn überdieß Mittel und Wege ausfindig gemacht werden könnten, wie dem unerlaubte" ^ticicren beiBesatzungen" und allen andern Gelegenheiten als einem landSvcrderblichcn Laster s«und die durch die bereits bestehenden LandeSsatzungen festgesetzten Strafen angewendet werden ko»"^'^glauben die Gesandten, daß eS dadurch möglich würde allen Zerwürfnissen abzuhelfen. Der Stand .3^

daö',

') Anm. Dem Lucernerexcmplar ist folgendeunmaßgebliche Anmerkung in den Abschied zu nehmen" bttgesibl^^,hochlöblich- katholisch- ttonf-renz dem löbl. Stand Zug auf sein dring-ntlich Ansuchen sreimiithig zn rathcn steh c» s'n-bst zu Hebung aller Mißanslcgungen deutlich sich erklärt, daß man solche« auf Verlangen gethan, da sonst reu ^ >?->'einem andern independenten Stand wider seinen Willen und ohne ausdrückliches Verlangen etwa« ansdringen wo e, ^prätentiert werde, daß ein Stand des andern oder auch mehrerer oder all übriger Ständen Rath wider eigen Du»

Willen al« maßgeblich ansehen müsse."