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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Juli 1760.

beliebige« Vorkehrungen zu treffen oder die bereits getroffenen mit Nachdruck aufrecht zu erhalten. Zugleich">crdcn die an den Grenzen liegenden Stände ersucht, dem Gesindel den Eintritt in die Eidgenossenschaftschwerer zu machen oder gänzlich abzuschneiden. 8 t2. n. Die glarncrische Gesandtschaft rügt instruc-

"°"Sgemäß, daß Freiburg dem Oberstlieutenant Gottrau chic Bewilligung zur Werbung von scchSzig Mann

... . ^ i..saxengottischc"I Dragoncrregimcnt in den ennetbirgischcn Vogteien gegeben

' "' n,, keinem Stande avouiert sei und

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'"""er schwerer zu machen oder gänzUcy avzu,^.»,^.... .

"°"Sgemäß, daß Frciburg dem Oberstlieutenant Gottrau chie Bewilligung zur Werviing vr,.. .

'" bas deutsche sachsen-gothaischc Isaxengottische" I Dragoncrregimcnt in den ennetbirgischcn Vogteien gegeben""d hievon den Ständen Anzeige gemacht habe, da doch dieses Regiment von keinem Stande avouiert sei und^ Recrutierung den Abschieden von 1682, 1727, 1728, 1737 und 1738, so wie auch dem alteidgenössischcn..^"che zuwiderlaufe. Die Gesandtschaft von Frciburg ist der Ansicht, daß keine Verordnungen vorhanden

"« ^ wrticrm,g verbieten, und wenn man dergleichen vorweise, welche gemeinsam

<^!.. ck.s.inktfchaft will daS Angehörte rese

"lese Recrutierung den Abschieden von 16N, ... daß keine Berorom»^..

tauche zuwiderlaufe. Die Gesandtschast von Freiburg ^rglcichcn vorweise, welche gemeinsam

'«m, welche eine solche Recrutierung verbieten, un ^ ^^^tschaft will daS Angehörte resc-

^vbachtct würden, so sei Freiburg bereit, denselben M' Z l ^ künftiges Jahr zur Errichtung einer allge-

"tt-n, das ertheilte Patent einstweilen suspendieren un ^ Gesandten dieß thun werden.

Mein«, m.^ lassen in der Hoffnung, ' " ' f,",stlacS Jahr dafür instruiert werde,

'"nnen Verordnung instruieren lassen cn der damit auf künftiges Jahr ^ ^rem

^°se, nicht instruiert, nehmen den Antrag >' Die Gesandtschaft von ' '

""b wünschen ei,istweilen Suspension des Patents. . i - Seite Frankreich -«r rem 3

^"de von Basel zugesandtes Schrien vor S J^a w. E-^ -

w Proeent von allem in und durch ^ ^ ,uf Abhülfe bedacht zu sein. Die Gesandten'Bossen, einstweilen umständlichere Berichte ^"vmten u^ ^

^°^n insgesammt diese Anzeige ihren Herrschastsangelegenheitcn:

Man sehe »" , ^erhaupt.

An.An.

1 sehe aucy im ,

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

9. Landvögte.

Beeidigung von Beamten

23.

42.

r.. Amtsrechnung.

7k.

Landammanu.

Rechte FreiburgS und Solo-

eut,u.,.

Art. 113. Kirchcnsachen.

Landgrafschaft Thurgau.

Art. 275. Bürgerrecht. 32k. Abzug. 31K. Polizeiliches.

3kö.

434. Judicatur- und Competcnz-conflicte.

thurns.lky.

223. Marchensochen.

An.

1k. Beeidigung von Beamten." 23. AmtSrechnuug." IKi. Polizeiliches.

" Hb- Judicatur-u. Competenzcvnsl.

27. Amtsrechnung." IKK. Annahme von Gemeinde-Aenvssen.

" IKK. Judicatur- und' Competenz-evnflicte.

435. 502... S25.,, b71.

Art. 130. 192... 223.

An.

21- AmtSrechnuug.- Marchensachen.

Justizsachen.

Nhcinth al.Justizsachen.

Salzsachen.

Straßen und Brücken.

Grafschaft Sargans.

Art. 219. Bergwerke. 225. Münzwesen. 253. Slraßenwesen.., 254.

279. Rhein.

Obere freie Acmter.

Art. 83. Polizeiliches.

Art. 135.

Art. K09... K34.

.. «11-

K7S... KSK... «S7-727.771.., 8K5... 91K.

Kirchensachen.Justizsachen.

Leibeigenschast, Fall, Laß.Münzwesen.Kirchcnsachen.

Stifte und Klöster.

Art. 23». Rhein.

2»4- Zölle und Weggelder.

413. LocaleS.

Art. 305. Zölle und Weggclder.

321. Kriegssachen.

344. LocaleS.

3K9. ,,

Art. 11». Justizsachen.