Juli 1760.
beliebige« Vorkehrungen zu treffen oder die bereits getroffenen mit Nachdruck aufrecht zu erhalten. Zugleich">crdcn die an den Grenzen liegenden Stände ersucht, dem Gesindel den Eintritt in die Eidgenossenschaftschwerer zu machen oder gänzlich abzuschneiden. 8 t2. n. Die glarncrische Gesandtschaft rügt instruc-
"°"Sgemäß, daß Freiburg dem Oberstlieutenant Gottrau chic Bewilligung zur Werbung von scchSzig Mann
... . ^ i..saxengottischc"I Dragoncrregimcnt in den ennetbirgischcn Vogteien gegeben
' "' n,„, keinem Stande avouiert sei und
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'"""er schwerer zu machen oder gänzUcy avzu,^.»,^.... .
"°"Sgemäß, daß Frciburg dem Oberstlieutenant Gottrau chie Bewilligung zur Werviing vr,.. .
'" bas deutsche sachsen-gothaischc I „saxengottische" I Dragoncrregimcnt in den ennetbirgischcn Vogteien gegeben""d hievon den Ständen Anzeige gemacht habe, da doch dieses Regiment von keinem Stande avouiert sei und^ Recrutierung den Abschieden von 1682, 1727, 1728, 1737 und 1738, so wie auch dem alteidgenössischcn..^"che zuwiderlaufe. Die Gesandtschaft von Frciburg ist der Ansicht, daß keine Verordnungen vorhanden
"« ^ w„r„ticrm,g verbieten, und wenn man dergleichen vorweise, welche gemeinsam
<^!.. ck.s.inktfchaft will daS Angehörte rese
"lese Recrutierung den Abschieden von 16N, ... daß keine Berorom»^..
tauche zuwiderlaufe. Die Gesandtschast von Freiburg ^rglcichcn vorweise, welche gemeinsam
'«m, welche eine solche Recrutierung verbieten, un ^ ^^^tschaft will daS Angehörte resc-
^vbachtct würden, so sei Freiburg bereit, denselben M' Z l ^ künftiges Jahr zur Errichtung einer allge-
"tt-n, das ertheilte Patent einstweilen suspendieren un ^ Gesandten dieß thun werden.
Mein«, m.—^ lassen in der Hoffnung, ' " ' f,"„,stlacS Jahr dafür instruiert werde,
'"nnen Verordnung instruieren lassen cn der damit auf künftiges Jahr ^ ^rem
^°se, nicht instruiert, nehmen den Antrag >' Die Gesandtschaft von ' '
""b wünschen ei,istweilen Suspension des Patents. . i - Seite Frankreich -«r rem 3
^"de von Basel zugesandtes Schrien vor S J^a w. E-^ -
w Proeent von allem in und durch ^ ^ ,uf Abhülfe bedacht zu sein. Die Gesandten'Bossen, einstweilen umständlichere Berichte ^"vmten u^ ^
^°^n insgesammt diese Anzeige ihren Herrschastsangelegenheitcn:
Man sehe »" , ^erhaupt.
An.An.
1 sehe aucy im ,
Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
9. Landvögte.
Beeidigung von Beamten
23.
42.
r.. Amtsrechnung.
7k.
Landammanu.
Rechte FreiburgS und Solo-
eut,u.,.
Art. 113. Kirchcnsachen.
Landgrafschaft Thurgau.
Art. 275. Bürgerrecht.„ 32k. Abzug.„ 31K. Polizeiliches.
3kö.
„ 434. Judicatur- und Competcnz-conflicte.
thurns.lky.
223. Marchensochen.
An.
1k. Beeidigung von Beamten." 23. AmtSrechnuug." IKi. Polizeiliches.
" Hb- Judicatur-u. Competenzcvnsl.
27. Amtsrechnung." IKK. Annahme von Gemeinde-Aenvssen.
" IKK. Judicatur- und' Competenz-evnflicte.
435.„ 502... S25.,, b71.
Art. 130.„ 192... 223.
An.
21- AmtSrechnuug.- Marchensachen.
Justizsachen.
Nhcinth al.Justizsachen.
Salzsachen.
Straßen und Brücken.
Grafschaft Sargans.
Art. 219. Bergwerke.„ 225. Münzwesen.„ 253. Slraßenwesen.., 254.
„ 279. Rhein.
Obere freie Acmter.
Art. 83. Polizeiliches.
Art. 135.
Art. K09... K34.
.. «11-
„ K7S... KSK... «S7-727.771.., 8K5... 91K.
Kirchensachen.Justizsachen.
Leibeigenschast, Fall, Laß.Münzwesen.Kirchcnsachen.
Stifte und Klöster.
Art. 23». Rhein.
2»4- Zölle und Weggelder.
413. LocaleS.
Art. 305. Zölle und Weggclder.
321. Kriegssachen.
344. LocaleS.
3K9. ,,
Art. 11». Justizsachen.