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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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224 Juli 1760.

202.

Conferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung

im Juli 1760.

sGtaat«ar«kiv Lucerii-I

«. Die Gesandten versichern Zug ihrer Bereitwilligkeit, zu allen Mitteln Hand zu bieten, daß dassi^'wieder in den Genuß des burgundischcn SalzcS gesetzt werde. Die Gesandtschaft Zugs verdankt diese ^reitwilligkeit. § 1. I». In Beziehung auf das Rcstitutionsgeschäft und den Einschluß der katholischennosscnschaft in den künftigen Frieden wird unter Vorbehalt der Ratification einmüthig gut befunden, durch ^Schreiben den französischen Ambassador zu ersuchen, das Interesse der katholischen Eidgenossenschaft fortwähr^im Auge zu behalten und großmüthigst den Zeitpunkt anzeigen zu wollen, wie, wann und wo man so"'^wegen des Einschlusses in den Frieden, als wegen des RcstitutionSgcschäfteS beim Könige durch eine Bittsch^sich anzumelden habe. Lucern wird ersucht, nach Einlangung der Ratification ein solches Schreiben abg^zu lassen. Die Frage, in wie weit man in die Gedanken der evangelischen Stände, wegen Einschlussesgesammten Eidgenossenschaft in den Frieden an England, Preußen, an den kaiserlichen Hof zu Wien und ^den König von Frankreich ein Recommcndationsschreiben von Zürich ausfertigen zu lassen, eintreten n'e ^wird all rekorvllüum genommen, da dic Gesandten darüber keine Instruction haben. Den Hoheiten wird'lassen, ihren Entschluß Lucern beförderlichst mitzuthcilcn. 8 2. v. Uri, Schwvz und die beiden Unterwa^haben sich im Laufe des Jahres dahin erklärt, daß die avancierten Officicrc nach den Satzungen des Sta"^GlaruS die stipulierten Taxen für ihr Avancement zu bezahlen haben; Zug will die sich beschwerenden ^ciere an GlaruS weisen. Appenzell schließt sich an. Alle Gesandten behalten ihren Ständen vor, für''Regimenter ebenfalls beliebige Verordnungen zu machen. Die Gesandtschaft von GlaruS verdankt die frr^eidgenössische Gesinnung. § 3. «l. Dic Gesandtschaft von Solvthurn berichtet, daß Jakob Spreng von ^ein schon 1756 gedrucktes und wider dic LandSfricdcn laufendes Schmach- und Lasterbnch herausgegeben ^worin nicht nur SolothurnS heilige Stadt- und Landcspatrone, UrS und Victor, zusammt der ganzeil Geselligmit frechen und ärgerlichen Schmähworten durchgezogen, sondern auch die katholische Religion angegrwerde"). Es wird beschlossen, durch eine Deputation bei der Gesandtschaft von Basel sich zu beschweren

SatiSfaction zu verlangen. Dic baslerischen Gesandten antworten, daß das Blich zwar den Häuptern ^dem Rathe debitiert und vom Stadtschreiber ccnsicrt worden sei, daß derselbe es aber wahrscheinlich wegen Ü'

'ei"

vielen Geschäfte nicht gründlich unterslicht habe. Sie versprechen den Antrag der Gesandten ihren g».und Obern zu hinterbringen lind für Genugthuung zu sorgen, damit die eidgenössische Freundschaftstört werde. Ihre gn. Herren würden daS Betragen SprcngS um so weniger billigen, als derselbe Z"selbst als einunruhiger und unbändiger Kopf" angeschen werde; der zu fassende Beschluß werdeliehst mitgetheilt werden. 8 4. v. In Betreff dcr Klagen wegen der gesteigerten Dispcnsationstaxcn,Ausnahme von Zug, Freiburg und Appenzell alle Stände vorbringen, wird einmüthig befunden, auf den ^ .und 1703 fixierten zu beharren und zu gewärtigen, was für eine Meinung der neue Nuntius habe.wird Lucern ersucht, wenn derselbe auf dcr gesteigerten Taxe inhäriere, durch eine Deputation in der

Anm. Dieß bezieht sich auf Spreng«Abhandlungen von dem Ursprünge und Altertum der mehrern und mindernBasel, wie auch der raurachischen und baselischen Kirche." Basel l75k.