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Juli 4760.
Privilegien dienlich sei. Da jedoch die Zcitumstände zur Abgabe eines solchen Schreibens ungünstig scheine»'und Freiburg berichtet, daß keine Klagen mehr cingekommen seien, so läßt man es lediglich dabei bewende»'Bon Bestellung eines Agenten zu „Besorgung" der Freiheiten der zu Lyon etablierten schweizerischen Natie»wird abstrahiert. Die Gesandtschaft von Uri erklärt, daß ihre gn. Herren Anstand nehmen, zu einigen ^commendationsschrciben Hand zu bieten. 8 7. I». Die zürcherische Gesandtschaft berichtet, daß das dem v»rjährigen Abschiede zur Ratification beigelegte Schreiben an den Ambassador wegen ungehinderter Fruchtzusi^aus Frankreich in die Eidgenossenschaft deßwegcn nicht habe abgehen können, weil die einen Stände ihre N»"tification gar nicht, die andern zu spät eingesandt hätten. Basel, welches daS Schreiben schon abgesch'^wähnte, macht darauf aufmerksam, daß der Paß noch immer gesperrt sei, daß es bis dahin nicht einmal >e>»^ZinS- und Zehntenfrüchte von letzter Ernte aus dem Elsaß habe erhalten können, und daß es deßwegcn »"'Vorstellungen bei dem Intendanten zu Straßburg eingekommen sei. Die übrigen Gesandten sprechen Basel de»Dank für seine uncrmüdete Sorgfalt aus. Einstimmig wird die Abfindung jenes Schreibens an denbassador beschlossen und Basel überlassen, zu welcher Zeit eS ihm beliebe, an Zürich das Ansuchen zu stc^'dasselbe im Namen gesamintcr Eidgenossenschaft abgehen zu lassen. 8 8. I. Wegen des Zolls zu Grynau »noch keine gütliche Uebereinkunft zu Stande gekommen. Die Gesandten von Schwyz und Glarus wiederholihre vorjährigen Erklärungen. !ii 9. It. Die Gesandtschaft von Zürich berichtet, daß das Schreiben an ^Großmeister zu Malta, welches voriges Jahr all istiücanckum dem Abschiede beigelegt worden sei, nichtabgehen können, weil nicht alle Orte ihre Zustimmung dazu gegeben hätten und Bern einige comminatorß»>Ausdrücke daraus habe entfernt wissen wollen. Die Gesandtschaft Lucernö ist ohne Instruction, da ihre g"Herren geglaubt haben, daS Schreiben sei bereits abgegangen. Die übrigen Gesandten vereinigen sich dal>^'daß oben erwähntes Schreiben nach Ausmerzung der darin enthaltenen Comminationen Lucern zur Abfirtig»von Zürich übergeben werden solle. Die Gesandtschaft von Frciburg wird ersucht, sich zu erkundigen, ob ^Gerücht vom Tode des Großmeisters Pinto sich erwahrc und wer in diesem Falle dessen Nachfolger sei, unddavon Nachricht zu geben. Da unterdessen Lucerns Gesandtschaft berichtet, daß nach einer Nachricht »Gardelieutenant Pfyffer der Kaiser die Judicatur zu übernehmen gedenke, und daß Lucern bei Pfysfir l>»anfragen lassen, ob der Papst dazu seine Einwilligung gebe, so wird beschlossen, die Antwort abzuwarten,Schreiben an den Großmeister unterdessen aber gleichwohl abgehen zu lassen. 8 t(). I. Die Gesandt!^Berns stellt instructionsgemäß den Antrag, man möchte sich um den Einschluß der dreizehn und der Dwandten Orte in den voraussichtlich bald zu Stande kommenden Frieden bewerben und daö zu einerin der daS Ansuchen nicht, wie beim letzten Friedensschlüsse, zu spät komme. Der Antrag wird verdankt» ^Gesandten, ohne Instruction, wollen denselben, so wie auch die bei der Verhandlung gestellte Frage, »b^Republik Wallis und die drei Bünde für Mitbewerbung um Einschluß in den Frieden einzuladen seien, '»Weise ihren gn. Herren hinterbringen, daß dieselben mit aller Beförderung ihre Ansicht Zürichlollen. 8 41. >»». Da voraussichtlich bei erfolgendem Friedensschluß viel liederliches Strolchen-, Betteb ^herrenloses Gesindel in die Eidgenossenschaft eindringen werde, so fragt die Gesandtschaft Lucerns instruG»gemäß an, ob nicht auch die übrigen Gesandtschaften es für nothwcndig halten, bei Zeiten gemcinjame ^kehrungen zu treffen. Die übrigen Gesandten verdanken diesen Anzug; da man sich aber erinnert, tv>e^schon früher ebenderselbe Gegenstand verhandelt und, wenn auch heilsame Verordnungen beschlossendieselben doch wegen Verschiedenheit der Lage nicht allen Ständen zusagten, und daß die alten Hindcrnisfi ^dermalen noch vorhanden seien, so wird für daö Zweckmäßigste erachtet, jedem Stand zu überlassen, dü