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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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221
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Juli i7kl>. 2?t

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^vn. Joseph Ulrich Franz Seqesscr von Bruncgg, Schultheiß; Franz .Vavcr Irene Mohr, des Raths und^ Vogt, Uri. Karl Franz Schmid, Landammann; Johann Peter Brand, Alt-Landammann. S chwyz. Felix> wig Jyst Dominicus Ehrler, Alt-Landammann. U n terwaldcn. Johann Franz

^ / ^^vrmann, Landammann und Kaspar Remigius Kaiser, Alt-Landammann und Landshauptmann, beide^^^mldcn. Zug. Ambrosius Uhr, Ammann; Johann Jakob Andermatt, Hauptmann GlaruS. Leon-^ ^"'vld, Landammann; Bartholomäus Martin, LandSstatthaltcr. Basel. Jeremias Ortmann, des Ge-"vu, Raths und Drcierhcrr; Benedict Stähclin, des Raths. Frei bürg. Elias Gadi, Schultheiß; Franzvon Reiff von Bussv, Scckclmeistcr. S olothurn. Urs Franz Joseph Sury von Bussp, Stadt-ver, Urs Victor Schwaller, Seckclmcistcr. Schaffh ausen. Johann Jakob Peyer im Hof, Bürgermeister;^^""^ustoph Schalch, Statthalter. Appenzell. Johann Jakob Gyger, Landammann von Jnnerrhoden;»nd Landammann von Außcrrhoden. Abt von St. Gallen. Johann Victor Baron von Thür»

^ Geheimen Raths und Landshofmeister; Joseph Ludwig Kruö, Obervogt zu Rorschach.i St. Gallen. Daniel Högger, Bürgermeister,von ^ ^'^enössischc Begrüßung. 8 i. I». In Betreff des MünzweseuS und der drei im Abschied dcS"'chr^b aufgestellten Säße erklären Schaffhausen, beide Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen, daß siezu können, und behalten ihren gn. Herren die Convenicnz vor. Da auf den Beitritt aller Stände

B ^i Punkten großes Gewicht gelegt wird, so bringt eine aufgestellte Commission den Vorschlag, die^ürdi strößcrn Summen solle nicht in Münze, sondern in groben Sorten geschehen und eine Hcrab-

^ RcichSmünzen vorgenommen werden, eine Maßregel, wodurch dem nach erfolgtem Friedeng^^"^"den Ueberschwall schlechter fremder Münzen vorgebeugt werden könnte. Die Gesandten der oben-siinc ^renzorte machen aber wegen ihres Handels mit dem Reich, mit dem Thurgau und Rheinthalauf ihren Beitritt. Da nun wiederum keine Aussicht auf ein gemeinsames Reglement^rde>, " ^ ^ Stand für sich überlassen, das ihm zweckmäßig scheinende vorzukehren. UebrigcnS

die U Esthern Abschiede in Beziehung auf Admodiation und Bestimmung der Zeit, innerhalb derendie ^ Herabwürdigung von Seite eines Standes zu geschehen habe, bestätigt. Schließlich werden^ Grcnzortc ersucht, bei ihren gn. Herren ihre Ossicien zur Genehmigung jener drei Sätzeschj^ andern gemeinsamen Verordnung eintreten zu lassen. 8 2. v. Der französische Ambassador^ejsx Llmbassadesccretär Bailleux ein Complimcntschrciben, in welchem er anzeigt, daß während seiner

6»tg, ^ ^argund der 8eooätaire intorprätv ctu Iloi, de la Martiniöre, die Geschäfte besorgen werde. Be-etsch ^"'6' ^ ^ Der Bischof von Basel schickt ein Eomplimentschrcibcn. Beantwortung. 8 4. v. Biel^a>uil,K^ Ausbleiben und bittet um Mittheilung des Abschieds. 8 3. <» Da wegen des Wechsels dessucht ,^'treff der Kirchenimmunität nichts hatte geschehen können, wird die Gesandtschaft LucernS er-such ""' /"'^igen Nuntius mit Vorstellungen einzukommcn und zu suchen eine Restriktion zu erhalten, wenn^digx,/g^aße, wie sie in den italienischen Staaten stattfinde, so doch wenigstens nach dem Vör-den Unterdessen aber behalten sich die katholischen Stände, auf den Frieden sich berufend und""b ihrx " , die Immunität vor, die Gesandten von Zürich und Bern ihre landsfriedlichen RechteAuw ^^"'"ttung der Justiz. 8 6. U. Das nach vorjährigem Abschied projcctierte Schreiben an^ "icht wegen der Beschwerden der in Frankreich etablierten eidgenössischen Krämer und Handwerker^ Ber> weil es nicht die Genehmigung aller Stände erhalten hat. Die Gesandten sprechen aber' 'stkeit aus, zu allem Hand bieten zu wollen, was zur Aufrcchthaltung der alten Freiheiten und