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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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211
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Juli 1759.

Sit

esandtschaften erkennen dankbar die Sorgfalt Basels an und entsprechen dessen Wunsche mit einem Schreiben^ den Ambassador, zu welchem die Stände innerhalb zweier Monate ihre Zustimmung zu erklären haben. 8 8.' Gesandtschaft von GlaruS beschwert sich, daß Schwyz beim Schlosse Grynau gegen bisherige Ucbung^ ihren Angehörigen für Victualien einen Zoll fordere und denselben mit Gewalt beziehe. Da gütlicheütcl bisher ohne Erfolg geblieben seien, so ruft die Gesandtschaft instructionSgcmäß das eidgenössische Rechtast des Bundes der acht Orte an und knüpft daran den Wunsch, möchte einstweilen mit dem Bezug dieses

Zolles

innegehalten werden. Schwuz weist auf seine Zollgerechtigkeit und Tariffa hin, welche den Zoll ohne

verschieb von allen Waaren voraussehe, und auf die Possession von mehr als dreihundert Jahren. Es cr-^'it sich bereit, das Recht zu bestehen, seht aber voraus, daß man nicht gedenken werde, bis zum Rechtsstande^ Bezug des Zolles still zu stellen. Die übrigen Gesandten ersuchen die beiden Stände diesen Streit aufgliche,n Wege beizulegen. 8 9. I«.. In Beziehung aus die Angelegenheit der schweizerischen Malteserritterchtet die Gesandtschaft von Lucern, daß der Großmeister zu Malta die Entscheidung dieser Sache dem, ^n Stuhle übergeben habe, und daßhernach durch eine außhin gegebene legalisierte Procuration^ ichsam Hand geboten worden Iseis, damit solcher RcchtShandcl zu kaiserlicher Entscheidung gebracht werde.""m trägt darauf an, sich hierüber zu beschweren und gegen eine solche Procuration, so wie gegen einensicndcn kaiserlichen Spruch zu protestieren, dadie eidgenössische Nation" entschlossen sei keinen andernU " päpstlichen Stuhl anzuerkennen, von welchem die Ritter ihre Privilegien erhalten hätten,

di !r. übcrein, durch ein Schreiben den Großmeister zu ersuchen, er möchte entweder durch eigene oder^ Papstes Vermittlung dahin wirken, daß den Rittern der schweizerischen Nation der Zugang zu allendaß^d Würden wieder gegeben werde. Dieses Schreiben wird in dem Sinn all rekervnckum genommen,G-s ^ ^ände binnen zweier Monate ihre Ansicht darüber Zürich mitthcilen sollen. Zugleich wird auch denbor ! Rittern schweizerischer Nation eine Widerlegung deö von Heitersheim übcrgcbencn Memorials

iuerst ^ ^ ungeziemenden Ausdrücken abgefaßt, daß sie nach der Ansicht der Gesandten

abgeändert werden solle, ehe sie an Behörde abgegeben werden könne. 8 10.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegcnheiten:

'Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.

Art. 112. Kirchensachen.

Landgrafschaft Thurgau.

Ärt.

41.

"

7b.

ll>0.

138.

161.

"

228.

273.

325.

S2g.

»,

367.

Slr>.

38.

114.

128.

Amtirech

»uug.

t!andammann.

Rechte Freiburg« und Solo-thurn«.

Polizeiliche«.

conslicte.

und Competenz-

Art. 386.

Polizeiliche«.

Art.

677. Justizsachen.

431.

Judicatur- ü. Competenzconfl.

682.

.. 432.

683.

433.

5/

684.

501.

726. Leibeigenschaft, Fall, Laß.

569.

Justizsachen.

770. Münzwescu.

608.

858. Kriegssachen.

631.

861.

. 632.

864. Kirchensachen.

633.

k,

1021. Locale«.

642.

//

Rheinthal.

"

1073. Personelle«.

Art. 129.

Justizsachen.

283. Zblle und Wcggeldcr.

191.

Salzsachcn.

407. Locale«.

.. 198.

Münzwcscn.

436. Personelles.

.. 237.

Rhein.