210 Juli 1759.
nicht in das Innere der Eidgenossenschast werfen, sondern wieder in diejenigen Orte fließen lassen, wo wgangbar sind. 3) Die Handelsleute dieser an den Grenzen liegenden Orte sollen sich verbindlich machen, ihreArbeiter und Verkäufer nur mit guter eidgenössischer Münze oder groben Gold- und Silbersorten, wie sie ^jedem Ort gerufen sind, zu bezahlen. 8 5. Die Gesandtschaft von Lucern eröffnet, daß der Nuntius !^in Bezug auf die Restriktion der Kirchcnimmunität ebenso erklärt habe, wie voriges Jahr und schon stüher. ^Verbindung mit den übrigen katholischen Gesandtschaften erklärt sie daher, daß sie, da die evangelischen Stän^den vom Nuntius vorgeschlagenen Weg nicht einschlagen wollen, nicht im Stande seien etwas zu ändern,behalten sich ihre freie Religionsübung bestens vor. Nachdem die luccrnerische Gesandtschast neue Instruktiverhalten hat, legt eine -><1 Koc erwählte Commtssion folgenden Borschlag vor, welcher in dem Sinne ^toronäiim genommen wird, daß den katholischen Orten überlassen sein soll, entweder durch die VermittledeS Nuntius dieses Geschäft zu betreiben oder sich an den päpstlichen Stuhl selbst zu wenden. Der Borschsist folgenden Inhalts: Da die mindern Verbrecher keiner Immunität unterworfen, die größern schon ansgcüon"^sind, so solle in Beziehung auf die gemeinen Vogtcicn eine Restriktion begehrt werden 1) für den Diebstahl mit ^ohne Einbruch, wobei das corpus delicti öffentlich am Tag liegt, zumal da dieses Laster mit der wachsendenvölkernng immer allgemeiner wird; 2) für Landstreicher, Vagabunden und Bettclgesindcl unter der Bedingung, ^selbige immer nur mit einer LeibcSstrafe entlassen, nicht am Leben gestraft werden, unter Vorbehalt, daß auf sie ^anderes Verbrechen noch herauskomme, das keine Immunität zu genießen hätte. Die katholischen Gesandten h>^keine Hoffnung, daß dieser Anhang genehmigt werde, und behalten sich die Immunität kraft Friedens kräftigstdie evangelischen Gesandten behalten sich ihrerseits kraft ebendesselben LandöfriedenS die illimitierte AuSnb^ihrer Gebräuche in Verwaltung der Justiz vor. 3) Namentlich wäre eS für die ennetbirgischen Vogtcien we^der vielen jähen Todtschläge zweckmäßig, eine Restriktion zu erlangen, damit durch die ungehemmtediesem Uebel gesteuert werden könnte. 8 6. K. Die Gesandtschaft von Freiburg wiederholt die Bcschw^'ihrer Angehörigen, welche in Frankreich als Krämer und Handwerker etabliert sind, wegen der von ihnen ^forderten Abgaben. Es wird eine Recharge an den Ambassador entworfen und in den Abschied genonn"^deren Genehmigung die Stände innerhalb zweier Monate Zürich notificieren sollen. Zugleich wird ein Sch^ben „der schweizerischen in Frankreich etablierten Nation in Lyon" verlesen, in welchem dieselbe begehtmöchte zur Wahrung ihrer Freiheiten vor etwa vorfallenden Eingriffen ein eigener Agent bestellt und d>^
von Seite der Stände Vollmacht ertheilt werden. Die Gesandten halten eS für bedenklich in daö Anweinzutreten, wollen aber „der schweizerischen in Lyon etablierten Nation" überlassen, aus sich selbst und in nffNamen jemanden zu bestellen, um „ihre Angelegenheiten und alltäglichen Vorfälle zu besorgen, jevoch " ^„daß dabei die Stände zum Vorschein kommen." Luccrn will zur Bestellung und Bevollmächtigung ^solchen Agenten Hand bieten, jedoch solle derselbe an den Ambassador akkreditiert und empfohlen werden ^ .
I». Die Gesandtschaft von Basel macht auf daS Wohlthätige aufmerksam, das für die ganze Eidgenossen!
aus -den Einrichtungen hervorgehe, welche ihre gn. Herren und Obern in Beziehung auf ihr Kornhaus ^den Kornhandel getroffen haben, i» Folge deren eine beträchtliche Menge Früchte nach Basel zumgeführt werde und Käufer und Verkäufer in großer Zahl nach Basel kommen. Seit einem Jahre seien 1^^Säcke aus dem KornhauS zu Basel in die Eidgenossenschaft verführt worden. Da dieses Institut nurfreie Zufuhr bestehen könne, diese aber seit einiger Zeit vom Elsaß aus gesperrt sei, so daß sogar gegen ^ ^Sack Zehnten-Früchte den baSlerischen Gotteshäusern und Partikularen Hinterhalten würden, so ersticht Basti ^übrigen Stände, sie möchten die Wiederherstellung der freien Zufuhr mit Nachdruck betreiben. Die übl^