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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
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Juli 1759.

^ Instrumente, unterschrieben und besiegelt, zu Hauben genommen und übergeben. 8 20.

"ugsinstrument sehe man unter den Beilagen:

Beilage 4.

IM».

Gemeineidgenössische Tagsatzunq.

Irauenfeld, 2. vis ! Juli 1759.

Staatsarchiv Ziirtch.^

^ GesandteZüri ch. Johann Jakob Leu, Bürgermeister; Johann Konrad Heidegger, Scckclmcister. Bern.

^tlieb von Dießbach, Scckelmeister deutscher Lande; Abraham Freudenreich, Alt-Vcnner. Luccrn. FranzRcul"^ Balthasar, des Innern Raths und Kornhcrr; Karl Joseph Rudolf Benedict Mohr, des

Felir^ Brand, Landammann; Joseph (Fridolin) Martin Brand, Alt-Landammann. Schw pz.

^ Ludwig Weber, Landannnann; Karl Dominicuö Jüß, Alt-Landammann und Panncrhcrr. Nute r-^ ^n. Marquard Jmfeld, Laitdammann und Johann Melchior Fclip Stockmann, Landsfähnrich, beide vonCalden. Zug. Remigius Lutiger, Ammann; Joseph Anton Heinrich, Ritter, Alt-Ammann. GlaruS.

Bernold, Landammann; Bartholomäus Martin, Landsstatthalter. Basel. Jeremias Ortmann,^"krherr und Dreizehnerherr; Achilles Leißler, deö Raths. Fr ei bürg. Franz Joseph NiklauS von Alt von^^uthah Schultheiß; Simon Hpacinth von Boccard de Pradaugc, Scckclmcister. Solothurn. FranzAugustin von Roll von Emmcnholz, Ritter, Schultheiß; UrS Franz Joseph Sury von Bllssp, Scckcl-^ ^ ^^ch affhau sen. Balthasar Pfistcr, Bürgermeister; David Mcpcr, Seckclmcistcr. Appenzell. Karl^chüß, Landammann von Jnncrrhoden; Gebhard Zürcher, Landannnann von Außcrrhodcn. Abt vonT, ^"^nn Victor Baron von Thum und Valsassine, Herr zu Blidegg, Landöhosmeister. Stadt

wallen. Kaspar Bcrnct, Bürgermeister.

"l»> N' ^^^"^stsche Bcgrüßling. 8 1. I». Der französische Ambassador schickt durch den Ambassadesccrctärsch . ein Complimcntschrciben. Bcantwortlmg. 8 2. e. DaS durch die Post angelangte Complimcnt-

öleib ^ Bischofs von Basel wird gebräuchlichermaßen verdankt. 8 3. «I. Biel entschuldigt sein AuS-um Mittheilung des Abschieds. 8-1. «. Wiederum wird die Zweckmäßigkeit eines gemein-^^^isystcnls eingesehen; stellt sich aber die Unmöglichkeit heraus, sich zu vereinigen. Einige StändeArtikel völlig aus dem Abschied fallen lassen; die Mehrheit aber hält es für zweckmäßig, diesesAbschieden immer in lebhaftem Andenken zu erhalten; man läßt es übrigens beim vorigen^ 'rde bewenden. Die Gesandten von Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen berichten, daß sie in einer zu»Us gehaltenen Cvnferenz den Euro der Gold- und Silbersorten reguliert haben, und sprechen den Wunsch^llu^ die Landvogteicn Thurgau und Rhcinthal diesem Reglement auch beitreten; der abtsanct

^^»zm erklärt noch überdies instruetionsgcmäß, daß, wenn einzelne Stände von diesem convcniertcn

abweichen sollten, daö Stift genöthigt sein würde eine andere Ordnung zu machen, um den^>n ^ ^^^"venden. Die Gesandten vereinigen sich auf folgende drei Punkte, welche sie ack rvloronckum^e». Weise, daß die Stände ihren Entschluß innerhalb dreier Monate Zürick mitthcilcn

li; ^ ^ den inner» Orten der Eidgenossenschaft sollen alle Rcichömünzcn, alte und neue, verboten werden,an den Grenzen liegenden Orte, welche Rcichömünzcn anzunehmen genöthigt sind, sollen dieselben

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