Juli 1758.
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Obwalden bemerken hiebet, daß sie von Nidwalden über diesen Punkt keine Instruction empfangena en. z 7 i,. In Beziehung auf die Angelegenheit der schweizerischen Malteserritter, welche in den frühern'schieden zu wiederholten Malen zur Sprache gebracht worden ist, wird berichtet, daß „vom GroßmeisterMalta die Erledigung der Sachen an den Papst erlassen worden" sei. In Folge dessen wird es amWeichsten erachtet, eine Rccharge an den König von Frankreich zu erlassen mit einem Begleitschreibeno den Ambassador, so wie die gehörigen Vorstellungen an den Großmeister gelangen und dabei auch ein-zu lassen, daß man die harten Ausdrücke mißbeliebig aufgenommen habe, deren sich das zu HeiterSheimsammelte Capitcl in einem an die Stände den 21. November 1757 gerichteten Schreiben bedient habe. 8 8.i,' ^ Betreff der Beschwerde FrciburgS, daß einige seiner Angehörigen, welche als Krämer und Handwerkers, "iabliert seien, neuerlich mit Auflagen beschwert worden seien, bereits einige Vorstellungen an den. Ambassador abgegangen sind, so wird einmüthig befunden, den Erfolg derselben noch einige Zeit ab-
Din " Kommt längere Zeit keine Antwort ein, so wird Freiburg überlassen, einen Bericht über die Lage derdie gl an Zürich zu weiterer Maßnahme zu erlassen. 8 9. Ii.» Die Gesandtschaft Basels macht auf
^ "«heile aufmerksam, welche bei freier Fruchtzufuhr durch Vermittlung des baölerischcn KornhauseS der ganzenPnvsstuichaft bmitö zu Theil geworden seien, und knüpft daran den Wunsch, die Orte möchten sich bei sichkcich Umständen bereitwillig finden lassen, die Fruchtzufuhr von allen Seiten, aber namentlich von Frank-""t allen, Nachdruck zu befördern und kräftige Mittel zu diesen, Zwecke anzuwenden. Die Gesandt-und Eröffnung; da sie aber ohne Instruction sind, so wollen sie dieselbe ihren gn. Herren
niei - verbringen in der Ucbcrzcugung, daß dieselben zu allem Hand bieten werden, was eine so gc-
'"uihige Einrichtung zu fördern geeignet sei. 8 19.
Mo» sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclcgcnhcitcn:
Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.
Art. 74. Salzsachen. Art. III. Kirchensachen.
Art.
Ig' Vtt'digung von Beamten.
A Amtsrechuuug.
" 2^,' ^"^chreiber.
.. A' Marche,.fachen.
I L' "bzug.
' Polizeiliches.
Art.
0/ l« —» oon Beamten.Amtsrechnung.
' ^ustizsachen.
Ar,.
35.
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"o. —.^r..,acye>ttz Pol^i'llcheS.
Iudicatur» u. Competenzconfi.
Aintsrechnnng.
"andschreiber.
Marchensachen.
Lan!
dgrasschast Thurgau.
Art. 374.
Polizeiliches.
Art. 629.
Justizsachen.
430.
Iudicatur- und Eompetenz-
„ 673,
„
couflicle.
„ 676.
„ 500.
/, // „
„ 681.
„ 600.
Justizsachen.
.. 725.
Leibeigenschast, Fall, Laß.
607..
„
„ 769.
Münzwesen.
„ 626.
„
„ 331.
Kriegssachen.
„ K27.
.. 357.
„
„ 62V.
.. 830.
Stifte und Klöster.
Rheinthal.
Art. 176.
Zehutensachen.
Art. 236.
Rhein.
190.
Salzsache».
.. 232.
Zölle und Weggelder.
.. 197.
Miinzweseu.
.. 405.
Locales.
Grasschaft SarganS.
Art. 143.
Iudicatur- und Competenz-
Art. 303.
Zölle und Weggelder.
conflicte.
„ 306.
" " „
.. 176.
Justizsachen.
319.
Kriegssachen.
„ 223.
Miinzweseu.
942.
Locales.
251.
Straßenwesen.
„ 351.
„
.. 277.
Rhein.
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