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Juli 1758.
Obere freie Aemter.
Art. 32. Amtsrechnung. Art. 116. Justizsachen. Art. 175. Stifte und Klöster.
„ 101. Judicatur-u. Eompctenzconfl. „ 137. Salzsachen. ,, 17». Locale».
182.
Conferenzen der katholischen Orte wahrend der genieineidgenössischen Tagsahung
im Auki 1758.
IStaatSarchi« L»e«rn.z
Die Particularcapitulationen läßt man mit Einmüthigkeit aus dem Abschiede fallen. Die Gesandtsch^von Zug hingegen eröffnet instructionögemäß, daß ihre gn. Herren und Obern der Ansicht stielt, daß ^Communellwerbungen zum Schaden der jenseits des GebirgS regierenden Orte stattfinden und den Abschiedvon 1737 und 1733 zuwiderlaufen. Die übrigen Gesandten finden, daß den Hauptleuten, welche zu Ver»»"'derung ihrer Kosten die Werbungen in avouierte Dienste gemeinsam vornehmen, dies nicht verboten werden kö»"'wohl aber wenn Fremde in solche Gemeinschaft eintreten; in solchem Falle erachtet man eS angemessen, ^von gemeiner Session auS remediert werde. 8 1. I». Die Gesandtschaft von Zug ersucht die übrigensandten, ihre gn. Herren und Obern dahin zu bestimmen, daß^ sie bei passender Gelegenheit an den KönigFrankreich selbst zu Gunsten ihres Standes ein Schreiben erlassen möchten, daß ihrem Stande das von 1°bis 1728 bezogene, seitdem aber entzogene burgundischc Salz wieder zu Theil werde, da bis dahin alle schris"^und mündlich an den Ambassador gerichteten Vorstellungen erfolglos geblieben seien. Die übrigen Gesandtfinden eS unzweckmäßig an den König eine Rccharge zu erlassen, bevor man den Ambassador gewonnen ha^'und halten eö für passend, vorerst die erforderlichen Titel darzulegen. Sollten sich dann die Stände zu ci>^Recharge verstehen, so sei dieselbe in allgemeinen Ausdrücken abzufassen und dieser Salzvortheil nicht ^eine Gnade, sondern nach dem Titel des Bundes zu sollicitieren. 8 2. «?. Wenn auch die dermaligen ^juncturen zu wirklicher Betreibung des RestitutionSgeschäfteS nicht für günstig angesehen werden, so wird ^befunden, daß man dasselbe nicht „versitzen" lassen dürfe, sondern daß man die günstigen Umstände wahrneh"""müsse, und dies besonders diejenigen Orte, welche bessere Gelegenheit haben. Die Gesandten von Glat"^Freiburg und Solothurn anerbieten sich im Namen ihrer gn. Herren und Obern zu allem möglichen Borsch"Zugleich wird auch die Frage berathen, ob seiner Zeit mit oder ohne Zuthun deö Ambassadorö zu Werke i"gehen sei. Im ersten Falle würde das Verfahren durch den Schein eines fremden Zwanges die Evangelil^mehr reizen, wiewohl man von einzelnen evangelischen Particularen mehrmals mit der Restitution vertr^.worden sei; im letzten Falle möchte der Ambassador, wie zu besorgen sei, auch nicht Hand anS Werk lcg^und doch könnte „auS alleinigem Trieb" der Orte der Zweck nicht erreicht werden. Das alles wird zu weit^Uebcrlegung in den Abschied genommen. 8 3. ck. Ein gemeinschaftliches Exercitium, Gleichheit vonLoth und Sold wird einhellig als nöthig und höchst ersprießlich angesehen. Da jedoch einige Orte balte Exercitium beizubehalten wünschen, andere eS auf die kürzeste Weise einrichten, noch andere daSfranzösische adoptiert haben, so wird eS für zu schwierig erfunden, eine Gleichheit zu Stande zu bringen- ^ .Gewehr wird von den meisten Ständen zweilöthig, die Kugel zu sieben Quintchen bestimmt. Hinsichtlich ^Soldes wird von den einen Gesandten vorgeschlagen, dem Mann täglich anderthalb Pfund Brot und an ^