Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
199
Einzelbild herunterladen
 

Februar bis Juni <758. <99

Die auf der Confcrenz zu Bellelay begonnenen Verhandlungen über das zwischen Bern und NeuenstadtW errichtete lind 1633 erneuerte Bürgerrecht waren größtcnthcils auf schriftlichem Wege fortgesetzt worden,"chdcin im Laufe Januars die beiderseitigen Abgeordneten persönlich ihren Obern Bericht von dem Stande der"Handlungen abgestattet haben und Bern den 27. Januar <758 sein Ultimatum abgegeben hat, vereinigen sich"de Parteien den <6. Februar auf den in den Beilagen Nr. 3 befindlichen Vertrag, dessen Auswechslungerhaltener Ratification den 26. April <758 in Biel statt fand. Bei diesem Anlasse werden auch dieGrenzen zwischen dem Bischof lind Ncucnstadt durch Vermittlung beigelegt und in einerDcclaration"^»»inungen in acht Artikeln folgenden Inhalts gegeben: l) des äleclions »ux ctmrges municipales,^ ^ dl! l'aüininislr.itimi dos doinors publios, 4) de In jurisdielivn du (diälel-iin sur les etrangors,^ iii pi-esiüenoe du Uliälolnin nux assemblöe« du Uansvil. 6) procös intonlä par le »ieur Xeslre/at^aulvurs de In lettre du 30. Inuvier 1747, 7) zurisdietinn eeclösiastigue, consisloire, ministres,.^^^risennemvut de <ei»> Ilernurd ItourKiiuer Atlch diese Vermittlung erhält die Ratification vom^chof von Basel 36. März, vom Domcapitel 26. April und von Bern <3. März <758.

Siehe Beilage Nr. 3. .

18«.

Konferenz von Appenzell Jnnerrhoden und Ausierrhoden, Abt von St. Gallen und Stadt

St. Gallen.

Htruggen, 5. Juni <758.

>S«nat«arckiv Bcr». Tliurqäu B«ci> >?.

^^benzell Jnnerrhoden. Hanö Jakob Gpger, Landammann; Joseph Anton Sutter,Hxj >^ltcr. Außerrhoden. Gebhard Zürcher, Landammann; Johann Ulrich Schieß, Panncrhcrr; HanS^ /Gob, Rathschrcibcr. Abt von St. Gallen. Johann Victor Baron von Thurn und Valsasstne,Joseph Ignatius Sartori, Obcrvogt zu Obcrbcrg. Stadt St. Gallen. Kaspar Bcrnct,Glmneister; Daniel Höggcr, Reichövogt; Georg Zörnlin, <. U. Icko., Stadtschrcibcr.djx ^ ^ ^"^>ung der Artikel 3 und <6 des francnfcldischcn Abschiedes von <757 wird in Betracht, daßGhvrigen der vertretenen Stände mit dem Reiche in vielfacher commcrcieller Verbindung stehen, daß ina^'G"^cndcn Vogteien große Unordnung im Münzwcsen herrscht, daß in Folge derselben namentlich derden 5, " bedrückt wird, für gut erachtet, einstweilen dem fraucnfcldischcn Projecte nicht beizutreten und died°ni ""b das Rhcinthal regierenden Stände eher zu veranlassen, dem Mandat der Stadt St. Gallen

»>ird """b" <756 beizutreten und Arbo» und BischofSzcll ebenfalls zur Annahme zu vermögen. UcberdicS^Gndcs festgesetzt: 1) soll das im Dcccmber l757 von der Confercnz vereinbarte Münz-dxx M ^"lrecht erhalten werden. 2) Da die bisher in jenen Gegenden currcntcn Reichsmünzen auf dem Fnßdie I. Gulden geprägt sind und der Preis dcS Silbers zu steigen beginnt, mithin voraussichtlichMattet duftig geprägten Münzen geringhaltiger sein werden, so soll keiner neuen Reichsmünze Kurs^rvbx ^^ben, bevor sie auf die Probe genommen worden ist. 3) Die Stadt St. Gallen wird ersucht, diese^ publiciertc Mandat ist mit den betreffenden Modifikationen neuerdings zu

dghj,, Die Hoheiten sollen ersucht werden, ihre Gesandten für die nächste fraucnfeldischc Tagsatzung

UPruieren, daß sie unter einander sich besprechen, wenn von ihnen etwas der (konvenienz der Stände