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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1756.

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^gesandte Schreibe» eine Antwort erfolgt ist, wird beschlossen, eine Recharge an den Großmeister abgehen zuMi«. Die Gesandtschaft von Freiburg ist zu dieser Recharge nicht begwältigt; ihr Stand werde aber binnen^cr Monate seine Ansicht Zürich mittheilen. 8 8. I. Der kaiserliche Resident Marschall zeigt in einem von">cl aus datierte,« Schreiben der Tagsatzung an, daß seine k. k. Majestät mit Frankreich eine NeutralitätSacte^ einen Defensivtractat geschlossen habe, der den l. Mai 1756 unterzeichnet und seitdem ratificiert worden^ damit der zwischen Frankreich und England in Folge amerikanischer Streitigkeiten ausgebrochcnc Krieg sich'ucht weiter ausdehne. Beantwortung. 8 9. It.. Alls die Frage, ob nicht, wenn in Folge von auSgebrochencn'uihen unter den Unterthanen der betreffende Ort Zuzug für nöthig erachtet, die mitverbündeten Orte aufM Mahnung schuldig seien ohne vorhergehende Mediation oder Anwendung der Minne dem bedrängtenlande thätliche Hülfe zu leisten, erklärt sich die Mehrzahl der Gesandtschaften dahin, daß die Bünde klar^ und keiner Erläuterung bedürfen, und daß die Stände, wie eS zuletzt bei Uri geschehen sei. mit wirklichem^g zu entsprechen nicht ermangeln «Verden. Die Gesandtschaft von Schwyz bezieht sich auf die von ihren^ Herren und Obern gethane Erklärung und hinterbringt das Angehörte. Die Gesandtschaft von Obwaldenich ^ Mehrheit an, erklärt aber für Nidwalden, daß dasselbe bedenklich finde, neue Erläuterungendie Bünde in Beziehung auf den Zuzug zu geben, und nimmt die Sache für Nidwalden all releron-^ 8 10. i. Da der voriges Jahr in dem Zollstrcite zwischen der Stadt St. Gallen und Appenzell erfolgte^ uch „vdh einiger Erläuterung bedarf, so wird, nachdem beide Parteien in Güte sich nicht vereinigen konnte»,^gendeö zur Erläuterung desselben erkannt: „Alle Gattung Leinwat, sie sei einballiert oder nicht, so mit"^rren, Wägen oder auf einzigen Pferden durch St. Gallen, cS sei über See oder Rhein verschicket, oder aber»u Rorschach, Arbon, Bischofzell und der Enden geführt wird, soll ohne Unterschied den in letzter,««chled bestimmten Transitzoll als Kaufmannöwaare bezahlen; was aber dann 2) die Leinwat anbelanget,Und ^ ^ Landes Appenzell an das andere oder sonst auf die Bleiche oder in die Färb hin

" her durch die Stadt geführt wird, ist derenthalben expreß a,«bedungen und heiter erläutert, daß, «venum / ^ einmal durch die Stadt St. Gallen geführt «vtrd, selbige dennoch .nur einmal und

^ nicht den Transitzoll bezahlen soll. Betreffend dann 3) die in den beiden Papiermühlen l. Stands^ uzcll V. iz. fabrieierte Papiere, ist dessentwegen angesetzt und bestimmt, daß, wann eS durch die Stadt„R geführt «vird, davon der gesetzte Transitzoll zu entrichten gebühren solle. 4) In Ansehung des

„de» « ^ ungesehen, daß, wann selbiges durch die Stadt St. Gallen geführt «vird, davon, als von einer zu^tualien zu rechnenden Sache, kein Transitzoll bezahlt, wann es aber allda verkauft «vird, dannzumalen^^^^uhntc Pfundzoll entrichtet «verde« solle. UebrigenS solle es bei der Deklaration l. Stadt St. Gallen,..S, Tütchen, Käs, Wein und andern Victualien. die auf Mehrschatz oder Hausgebrauch durch die StadtDer g^ührt und auswärts verkauft werden, kein Zoll davon bezahlt «verde» solle, lediglich verbleiben."

Betr>ff^^ sanctgallische Gesandte reserviert die Rechte des sürstlichen StiftS wiederum. 8 11. m. Inu»>m ^ zwischen den Katholischen und den Evangelischen in GlaruS waltenden Differenzen erklärt Alt-Land-Joseph Hauser, daß er mit Landsstatthalter Johann Leonhard Bernold von der letztenProfi ',^^Musinde beauftragt «vorbei« sei, daö vor einen« Jahr bereits „angehobene" eidgenössische Recht zubish^^"' gütlichen Mittel zur Hebung derselben ausfindig gemacht «verde» können. Nachdem er den

^hi„ c" ^lauf dieser Angelegenheit rccapituliert und nachgewiesen hat, daß alle Versuche zur Beilegung bis^kich«. geblieben seien, trägt er darauf an, es möchten diese Differenzen in Conformität des zu Badenku Vertrages von 1683 gütlich vermittelt oder rechtlich ausgetragen werden, wofür sie völlig instruiert

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