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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli <756.

diese Gold« und Silbersorten festgesetzt haben, möchten sich der vorgeschlagenen Valuta nähern. In Betreffder Prägung der Münzen wird vorgeschlagen, wenn die französische Mark adoptiert werde, und wie immerdaö Gold und Silber in seinem Werthe steigen sollte, dennoch auf die Scheidemünzen, bei welchen das Kupferprävalicre, nicht mehr als 4, und bei denjenigen, welche aus mehr Silber als Kupfer bestehen, nicht mehr als 4'/-Proccnt zu schlagen für das Regale, den Schlaglohn, für Rcmedur und Profit. Von Prägung der Goldsorten st'einstweilen noch zu abstrahieren. — Die Gesandten übernehmen eS, daß bis Weihnachten die einzelnen Ständeihre Ansicht Zürich mittheilen. Die Gesandten von Basel, Schaffhausen, Appenzell, Abt und Stadt S>>Gallen beziehen sich auf ihre in frühern Abschieden niedergelegten Gedanken und behalten ihren Stände» dirConvenienz vor. Die Admodiationen werden wiederum aberkannt, und im Fall ein Stand Münzen valutiest,oder abruft, wird derselbe verpflichtet, den andern Ständen es drei Monate vorher anzuzeigen. 8 2. «. Co>mplimentschreiben deö französischen AmbassadorS, übcrbracht durch dessen Sccretär von Vermont, in welchem derTagsatzung von dem zwischen Frankreich und der Kaiserin, Königin von Ungarn und Böhmen, England gegemüber geschlossenen Freundschaftötractat Kcnntniß gegeben wird. Beantwortung desselben. 8 3. «I. Co>mplimentschreiben des Bischofs von Basel. Beantwortung desselben. 8 r. In Beziehung auf de»Antrag FreiburgS wegen der zu beobachtenden Reihenfolge bei Abordnung von Repräsentanten findet man düVerordnungen von 1762 zwischen den im Desensivnale begriffenen Orten ganz deutlich und läßt eS bei demselben bewenden. In Betreff der Gesandtschaften, welche im Namen gesammter Eidgenossenschaft an Fürff»und Herren in das Ausland geschickt werden, sind Zürich, Bern, Lucern, Zug, Basel, Solothurn, Schaffhaust»'Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen und Biel der Ansicht, daß zur Zeit kein Reglement gemacht werde"solle, sondern daß man eintretenden Falls eben die tauglichsten Personen wählen müsse. Die übrigen bhsandten wollen das Angehörte ihren gn. Herren und Obern hinterbringen. 8 5. k. Deö Schelmen-, Dstb^und Mördergesindels halber bleibt es beim vorjährigen Abschiede. Die Gesandtschaft von Basel berichtet, d»"der Ambassador an ihren Stand das Ansuchen gestellt habe, die Ausreißer und Landläufcr nach Hüningenliefern unter Zusicherung dcS PardonS für diejenigen, welche bis zum 1. Januar 1755 desertiert seien.habe dem Ansuchen entsprochen und werde auch andere offenbar muthwillige Strolchen mit Weib und Kinder"nach Hüningen an die Osficicrc zur beliebigen Verschickung ausliefern. Die betreffenden Schreiben wer^"dem Abschiede zu Händen der gn. Herren und Obern beigelegt. 8 6. K. Da in Betreff der KirchenimmuM»"der Nuntius erklärt hat, daß er ohne die Einwilligung von sämmtlichcn Ständen zu keinem Projektbieten könne, die evangelischen Stände in den angetragenen Modus nicht eintreten können, die katholischaus eigener Gewalt etwas abzuändern außer Stande sich befinden und die Kirchenfrciheit nach dem J»ihdeö Friedens in statu guo lassen wollen, so erklären die Gesandtschaften der evangelischen Stände, daß eS ihhsehr erwünscht wäre, wenn man sich zwischen den Ständen selbst über eine Restriktion verständigen könnte,ersuchen die katholischen Gesandten nachdrücklich, sich für eine gemeinsame Berathung dieser Sache zu verweisZürich fügt noch bei, daß es bei fortdauernden Mißbräuchcn sich bemüßigt sehen würde, seinen Landvögten in ^gemeinen Herrschaften den gemessenen Befehl zu geben, die in die Kirchen geflohenen Missethäter wegzunch»^'und zur Strafe zu ziehen. Bern will sich seine Rechte ebenfalls vorbehalten wissen. Die katholischensandtschaftcn ersuchen Lucern, bei dem Nuntius dahin zu wirken, daß eine gedeihliche Ordnung in BetreffsKirchcnimmunität zu Stande komme. Die Gesandtschast von Glaruö bleibt bei ihrer voriges Jahr gcgcin'hErklärung. 8 7. I». Da den Beschwerden der schweizerischen Mitglieder des Malteserordens noch nickstgeHolsen ist und weder auf daö an die Kaiserliche Majestät noch auf das an den Großmeister deö Oc^'"