Juli t756.
^Wetzen. Freiburg will Bern auf dessen Verlangen den Tarif von 1646 mittheilen und weiöt auf seinebisher getroffenen Maßregeln hin. 8 4.
Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegcuheite»:
S chwarzenburg, Orbe mit Tscherlih, Grandson und Murtcn überhaupt.
Art. 32 und 33.
Grandson.
Art. 14t.
157.
Gemeittt'idgt'nössische Tagsatzung.
Aranenfeld, 5. Juli vis 5. August 175K.
sTtaatbarehiv Ziirtch.^
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Escher, Bürgermeister; Johann Jakob Leu, des Raths und Seckcl-^niter. Bern. Gottlieb von Dicßbach, Seekclincister deutscher Lande; Abraham Freudenreich, Alt-Venncr.
Aurelian Zurgilge», Alt-Schultheiß; Jost NiklauS Joachim Schumacher, dcS Raths. Uri. Joseph' vlin Martin Brand, Landamman»; Konrad Emanuel Beßlcr von Wattingcn, Alt-Landammann und""nerherr. Schwhz. Ignatius von Cebcrg, Landammann; Franz Michael Laver Reichmuth, Alt-Land-^niani, und nach dessen Tod Karl DominicuS Jütz, Landsstatthalter. Unterwalden. Johanit Peter vonLandammann und Landöhauptmann, und Franz Leontiuö Bücher, Landöseckelmeister und Landshauptmann,^ c von Obwalden. Zug. Ambrosius Uhr, Alt-Ammann; Johann Jakob Andermatt, Ammann. GlarnS." >a»n P^er Zwicki, Landammann; Johann Leonhard Bcrnold, Landsstatthalter. Basel. Jeremias Ort-^ bes Geheimen Raths und Drcierherr; Ludwig Fäsch, Dreierherr. Fr ei bürg. Franz Marcus IgnatiusSchultheiß; Heinrich Odet, Seckelmcister. Solothurn. Franz Victor Augustin von Roll von Emmenholz,"dtvenner; Urs Franz Joseph Surh von Bussy, Seckelmcister. S chaffhauscn. Johann Jakob Pcycr im' Statthalter; Christoph Schalch, Seckelmcister. Appenzell. Jakob Kygcr, Landammann von Jnnerrhodcn;P -e Landammann von Außcrrhvden. Abt von St. Gallen. Johann Victor Baron von Thum und
^ Affine, des Geheimen Raths und LandShofmeistcr. Stadt St. Gallen. Daniel Höggcr, Burgermeister.
Heinrich Hermann, Bürgermeister.
Eidgenössische Begrüßung. 8 >, I». Bei der Behandlung deö MünzwescnS wird einmüthig das Be-rn bNothwendigkeit eines gcincinsamcit Shstcms empfunden. Eö wird daher eine Commissionwelche folgende Vorschläge bringt: Die inner» Orte sollen die nicht probehaltigen ausländischen^wmtlich verrufen, die Grenzorte solche Münzen dahin wieder fließen lassen, woher sie gekommen sind,beren Eindringen in die inner» Orte verhüten. DaS Stift St. Gallen und Appenzell möchten ersucht wcr-svlcl" Handelsleuten einzuschärfen, daß sie ihre Arbeitölcute im Rheinthal und Thurgau nicht mehr mitgeiia^. bezahlen und namentlich der eigennühigcn Einfuhr solchen Geldes sich enthalten. Mit einerdo» ^^"tierung der Gold- und Silbcrmünzcn wird entweder zuzuwarten vorgeschlagen oder die Valutierung^'zun' ^ Zunehmen und zwar so, daß in allen Orten niemand gehalten sein soll, dieselben zu höherm Preisej„ ^ Jeder einzelne Ort möchte seinen Entschluß Zürich notificiercn, ob dies auch auf die Schuldnera Vogteien auszudehnen sei, und diejenigen Orte, welche durch Mandate bereits einen höhern Preis für