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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Februar <755.

^'e Gesandrschaft von ob dem Wald ist in Bestellung aus die Bundesbeschwörung ohne Instruction, hat aberden Befehl, ihrer Obern Mißfallen zu bezeugen, daß Nidwalden auf de», Syndikat zu Fraucnfeld die Sachel»r Sprache gebracht habe. Zugleich erklärt sie, daß Obwaldeu gegen das Schwyzer Urtheil von 1691 immerprotestiert habe und »och protestiere, und daß ihre LandSgcmeindc erkannt habe, die Beschwörung des BundesWallis sei in Obwaldeu zu halten. Die Gesandtschaft NidwaldenS weist jene MißfallcnSbczeugung vonHand, hält den Spruch von Schwvz aufrecht, wahrt die Rechte ihres OrteS, will hingegen niemanden inVitien Rechten.zu nahe treten.

142.

Conferenz von Uri, Schwyz nnd Nidwalden.

Arunnen, 17. und 18. Aevruar 1755.

sVandeSarchi» sa»vy»t

Gesandte: Uri. Konrad Emanuel Beßlcr, Landammann; Joseph Florian Scolar, Alt-Landammann;oian» Joachim Epp, Alt-Landammann. Schwyz. Jost Dominicus Ehrlcr, Landammann; Joseph Franz"ig, Landanunann und Pannerherr; Michael Laver Reichmuth; Nazar Ignatius Cebcrg, Amtsstatthalter.Ewalden. Felir LeontiuS Kaiser, Laiidammann; Jakob Michael Zclger, Ritter, Alt-Landammann.

Man sehe da« Verhandelte im Abschnitte Hcrrschastsangelegenheiten:

Bellenz, Bolle nz und Riviera.

Art. 269 bis 283.

14».

Confcrenz von Schwyz und GlaruS.

Lachen. 17. und 18. März 1755.

, l VanbcSnicNiv Seliwy».!

Gesandle: Schwyz. Jost Dominikus Ehrler, Laudammann; Nazar Ignatius Cebcrg, AmtSstatthalter;z ,'st Anton Reding, LandSscckelmcister. GlaruS. Fridolin Joseph Häuser, Landammann; Johann Peter

' st Alt-Landammann und Landöstatthaltcr.von ^ ^""'^"dgcnössischc Bcgrüßltng. 8 1. I». Gegenstand der Verhandlung bildet der in dem Abschiedde" s^dderöwyl vom 27. Januar 1755 von Zürich gemachte Vorschlag wegen der Güterspedition zur ZeitI» schwyz erklärt, daß diesen Vorschlag nicht genehmigen könne, namentlich weil das

vv>/ "'ctst hinlänglich reserviert worden' sei. ES wünscht, daß, wenn nach dem Schiffbuch

lede/^ ^ Spedition bei gefrorenem See den Schiffmeisteru nicht mehr könne erhalten werdet,, doch vonand'" ^"^ualherrn für daö Gebiet seiner Jurisdiction ein Speditor ernannt und nicht so viel Gewalt einemer» übergeben werden sollte. Die Gesandten von GlaruS sind der Ansicht, daß daö Project von Rapperö-Und ^ längerer Zeit bestehenden Weitläufigkeiten zu beseitigen, nicht völlig zu verwerfen sei,

A»l dem Vorschlag von Schwyz, für jedes Territorium einen besonder» Speditor aufzustellen, einen

"och ^ Keßerer Confusion; finde man aber die JuriSdictionalrechte nicht hinlänglich gewahrt, so könntenwettere Vorbehalte gen,acht werden. Aus dieses hin erklären sich die Gesandten von Schwyz bereitwillig,