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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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April <753. tt9

Dbwaldcn; Franz AloyS Ackermann, Landammann von Nidwalden. Zug. Franz Michael Boßhard, Stab-sührer; Franz Joseph Hotz von Baar, des Raths. Glarus. Johann Christoph Streifs, Landamman»;Ioieph Fridolin Hauser, Landöstatthalter. Basel. Johann (das Zürchercxcmplar: Franz) Rudolf Fäsch,^berstzunftmcister; Cmanucl Stupanuö, des Raths und Deputat. Freiburg. Anton NiklauS von^ontenach, Schultheiß; Thomas von Gottrau, Alt-Burgcrmeister. Solothurn. Franz Victor AugustinRoll, Stadtvenncr; UrS Franz Joseph Sury von Bussy, Scckelmcister. Schaffhauscn. Johann Jakob^"ler im Hof, Statthalter; Tobias Senn, Zeugherr und Zunftmeister. Appenzell. (Niemand von Jnner-rhoden.). Adrian Wetter, Landammann von Außerrhoden.

Diese gemcineidgenössische Tagsatzung wurde auf Ansuchen einiger Stände zu Beilegung der zwischen der^kadt und dem Zehnden Sitten einerseits und den übrigen sechs Zehnden von Wallis andrerseitsaus Anlaß^ bilchöflichm Wahlbcgangniß" entstandenen Streitigkeiten zusammenberufen, tt Nach der eidgenössischencgrüßung wird ein Schreiben von Appenzell - Jnnerrhodcn verlesen, in welchem cS sein Ausbleiben cntschul-t. s». Die Abgeordneten der Stadt und des Zehndcns Sitten, Johann Philipp de Torrentc, Groß-^iicllan, Emanucl Barberin, Castcllan des ViccdominatS, Jakob Charvet, Stadtschreiber, mit einem Creditivwichen, wünschen in der Sitzung angehört zu werden. Die übrigen sechs Zehnden, zum Besuch dieser Tagsatzungallen Ständen durch einen eigene» LäufcrSboten ebenfalls eingeladen, haben der Einladung keine Folge gegeben,^Gesandtschaft von Stadt und Zehnden Sitten erzählt nun in der Sitzung der Gesandten den Verlauf"Streitigkeit von deren Ursprung an und gibt eine schriftliche Proposition folgenden Inhalts.'Im Jahr t734»sötten die fünf Zehnden insnclilis et aksentikns den Vortritt der Stadt ab- und dem Zehnden GombS per"Plural»;»^ zugesprochen, in dem Absehen, der Pluralität alle Kraft und Wirkung über die Rechte der Stadt»und des ZehndenS Sitten zu geben." Da aber diese schon früher anderer Rechte und Privilegien beraubtworden seien und man sehedaß die sechs Zehnden sich deren übrigen gradatim zu impatronisicren suchen»uud also die erstem sich als Richter in aller Partialität erigieret und decidicrt", so hätten Stadt undAhnden Sitten keine andere Zuflucht gehabt, als beim Bischof, oder nach dessen Abgang die katholischen Orte'6 Richte vorzuschlagen. DaS habe der Zehnden GombS abgeschlagen, die andern fünf cS nicht gut geheißen.

u letzter» hätten noch erklärt, daß, wenn die beiden Zehnden Sitten und GombSden Vortritt durch» echt Prätendierten", ihnen derselbe ebenfalls gebühre, wie sich denn bei der bischöflichen Wahl alle des Vor-^ ^ cheilhaftig gemacht hätten. Dicß der Grund, warum Sitten der Bundesgenossen Vermittlung angerufen,"uchdem deren Dchortatorien bei den sechs Zehnden keinen Eingang gefunden. Von der Zeit an schlöffenustlbcn Stadt und Zehnden Sitten von deren hochherrlichcn Rechten aus, hintcrhiclten ihnen die gemeinen"der, bestellten in gemeinen Gerichtsbarkeiten Amtleute, hörten der gemeinenUnterthanen Rechnungen ab,"seilten ans Appellationen hin, ordneten Gesandte an den sardinischen Hof ab, alles gestützt auf die Bchaup-'"ch daß die hohe Herrlichkeit der Republik auf der Stimmenmehrheit beruhe. Dieselben seien auch gesonnen,künftig?,, Maicnlandrath gegen die Landsordnung nach SiderS zu berufen unddie drei vornehmsten Lands-"'Mflc abzuhören und selbe zu bestellen." Die Abgeordneten wünschen ihren Zehnden in seine alten Rechte>>nd^ ^ ^ Memorials und der nicht undeutlichen Erklärungen der Abgeordneten, daß Stadt

' 6ehnden Sitten, wenn ihnen nicht geholfen werde, sich bemüßigt sehen würden, bei einem gekröntenupte Beistand und Protection zu suchen, wird nun ein Schreiben an beide Parteien erlassen, in welchem""'ahnt werden, jedeö einseitigen Vorgehens und aller thätlichcn Unternehmungen sich zu enthalten,Vergleich unter einander anzubahnen. Sollte aber ein solcher nicht zu Stande kommen, so trägt die