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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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November 1752.

Die ganze Marchlinie von der Sense oberhalb deS Schlosses Laupen an zwischen dem Amt Laupen undden Territorien von Bösingen, GurmclS und LicbiSdorf bis an das Amt Mutten wird sowohl in Beziehungauf die Landmarch als die Mitweidfahrten in Folge des Vergleichs von 1748 und der ältern Delimitationcnberichtigt undausgesteint". Namentlich wird festgestellt, daß fortan die Waldmarch des ganzen obern Laupen-Wäldes zugleich auch die SouvcränitätSmarch sein soll. Es wird beschlossen, einen geometrischen Plan von denfestgesetzten Märchen anzufertigen. I». Es erscheinen Abgeordnete der bernerischcn Gemeinden Diki, Schönembühl und Kriechenwyl und der sreiburgischen Gemeinden Bösingen, LicbiSdorf und GurmclS und klagen gegen-seitig, daß durch gemachte Einschläge ihnen ihr Weidfahrtrecht geschmälert worden sei. ES wird zur Vermei-dung von Animositäten für das Beste gehalten, die Sache in dcrmaligem Zustand zu belassen, jedoch mit deinAnhang, daß dasjenige MooS in dem obern Laupenwald, von welchem die von Gurmelö jährlich 13 Haller indas Schloß Laupen zahlen, gemcinweidig verbleiben soll, und daß die von GurmelS diese 18 Haller immerhinjährlich zu bezahlen haben, v. Bon dem ganzen Bezirk, ans welchem die genannten Gemeinden die Mitweid-fahrt haben, soll ein geometrischer Plan aufgenommen und von allen gemeinweidigen Stücken eine genaueSpecification in ckupla ausgefertigt werden. Reue Stücke dürfen ohne EonsenS der beiden Stände nicht ein-geschlagen werden, alles unter Vorbehalt der Ratification von Seite der Stände.

IIS

Conferenz von Altern, Schwyz und Nidwalden.

Lucern, 10. Januar 1753.

lArctiiv Nidwalden. Protokoll der Lands» nnd Nachgrmelnden l

Gesandte: Lucern? Schwpz? Nidwalden. Kelir LeontiuS Kaiser, Lgpdammann.

Gegenstand der Verhandlung ist das Factoreigeschäft von Bellenz. Nidwalden instruiert,daraufzu dringen, daß die Kommission zusammentrete und von selber die Information gethan werde, auch dieCommission ersuchen, daß sie unser Anverlangen ihren hohen Principalen kund thun möchte. Hat SchwAandere Instruction, so mag er (der Gesandte) ihm beifallen, jedoch Beschwerliches »6 letei-vnckum nehmenDer Abschied selbst konnte nicht aufgefunden werdet».

RIA.

Außerordentliche gemeineidgenösfische Tagsatzung.

Aaden, 2. vis 5. April 1753.

I2tant»<irch>v Zürich.»

Gesandte: Zürich. Johannes Fries, Bürgermeister; Hans Jakob von Schwerzenbach, StatthaltetBern. Franz Ludwig Steiger von Allmendingen, des RathS; Beat Sigmund OugSburger, des RathsLucern. Johann Thürinq Göldlin von Tiefenau, Alt-Schultheiß und Panncrherr; Ulrich Franz JosephSegesser von Brunegg, Pannerhcrr. Uri. Johann Joachim Epp von Ruvenz, Landammann; Jost A»t^Schmid, Landammann und LandSsähnrich. Schwpz. Michael Lavcr Rcichmuth, Landammann; Fra^Rudolf Bettschart, Alt-Landammann. Unterwal den. Marquard Anton Stockmann, Landammann «o»