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Mai 1753
Tagsatzung eine freund-, cid- und bundcSgenösstsche Mediation an. 8 2. v. Es wird auch berathen, wasdann zu thun sei, wenn die angebotene Mediation nicht angenommen werden sollte. Die Meinungen derGesandten sind darüber getheilt; man beschließt, dieselben nicht in den Abschied zu setzen. 8 3. «I. Es wirdein Dankschreiben des Propstes auf dem St. Bernhardsbcrg wegen der Beendigung des Streites um dasEollaturrecht verlesen; Zürich wird beaustragt es zu beantworten. Ii 5.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangeleqenheiten:
Luggaru«.
Art. 18t. LoealeS.
Conferenz von Luceru, Uri, Schwyz und Nidwalden.
Lucern, 15. vis 18. Mai 1753.
Staatsarchiv vucern.t
Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgen, Schultheiß, Stadtvenner und Seckelmeister; Johann ThüringGöldlin von Tiefenau, Alt-Schultheiß und Pannerherr; Franz Joseph Leodegar Krus, Statthalter; JostFranz Anton Leontius Schnyder von Wartcnsee, Statthalter und Venner; Franz UrS Balthasar, Spitalherr!Ulrich Franz Joseph Segesser von Brunegg, Pannerherr und Sentiherr. Uri. Florian Scolar, Alt-La»v-ammann; Franz Martin Schmid, Alt-Landammann. Schwyz. Jost Ehrler, Landammann; Michael LaverReichmuth, Alt-Landammann. Nidwalden. Franz Alops Ackermann, Alt-Landammann; Felix LeontiusKaiser, Alt-Landammann.
Veranlassung zu dieser Conferenz war der Streit wegen der Factorei zu Bellenz. ». Eidgenössische Be-grüßung. § 1. k. Da seit einer Reihe von Jahren in dem von Karl Borromeo gestifteten schweizerische»Collegium zu Mailand nur zwei Zöglinge aus jedem katholischen Orte aufgenommen worden waren und zwarunter dem Vorwande großer Baukosten, so stellt Schwyz den Antrag, Lucern möchte im Namen aller katholische»Orte an den Erzhischof daS Ansuchen stellen, eS möchten der Stiftung gemäß wieder drei Alumnen aufgenomine»werden. Die Gesandten billigen den Antrag, glauben aber, daß derselbe von sämmtlichen katholischen Orte»gebracht werden müsse. Sie nehmen ihn ack leferonckum. § 5. v. Die Gesandtschaft von Unterwalde»bringt instruktionsgemäß zur Sprache, daß ihre Obern vernommen haben, eS sollte in Lucern ein Pfundzolhd. h. von jedem Gulden verkaufter Waare ein Kreuzer bezogen werden; ferner daß von jedem Centner der vo»Küßnacht nach Lucern kommenden Waaren ein Batzen bezogen werde, während von de» anderswoher kommendc»nur ein Kreuzer. Sie wünscht zu vernehmen, ob dieser Bezug eine Neuerung sei, in welchem Falle sie >»»deren Beseitigung ansucht, wie sich denn auch Nidwalden schon 1733 anheischig gemacht habe, keine neuen Zö^u. s. w. zu errichten. Die Gesandtschaft LuccrnS will den Anzug ihren Obern hinterbringe», welche da»»Nidwalden Bericht geben werden. 8 5.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSanqelegenheiten: .
Bellenz, Bollenz und Riviera.
Art. 239 bis 211.