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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Marz <752.

haftem Arrest gelegen sei. Da nun noch mehrere Schreiben von Uri, in welchen sich dieser Stand über dieJudikatur in dieser Sache ausspricht, und auch noch andere Acta zu untersuchen sind, wird für gut befunden,einstweilen die Sache einzustellen und daö Angehörte den resp. hohen Behörden zu hinterbringen. Zug wirdersucht, gegen das urnerische Schreiben vom 19. Deccmbcr 175t, das die Agnition des Richters in Uri ver-langt, eine gründliche Retorsion aufzusetzen und dieselbe nebst den andern nöthigen authentischen Schriften denbeiden andern Ständen einzuschicken, damit an Uri eine Antwort abgesandt werden könne. § 2.

»7.

Konferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

Ktti-sen, 14. März 1752.

lArctii» Nidwalde»,I

Gesandte: Uri. Franz Maria Crivelli, Landammann; Jost Anton Schmiv, Alt-Landammann und Lands-sähnrich; Joseph Florian Scolar, Alt-Laydammann; Johann Joachim Epp, Landsstatthalter. Schwyz. JosephFranz Reding, Alt-Landammann und Pannerhcrr ; Joseph Augustin Reding, LandSstatthaltcr. NidwaldenJakob Michael Zelger, Ritter, Alt-Landammann; Johann Aloys Ackermann, Alt-Landammann.

a. Begrüßung. 8 1. k. In Beziehung auf daö Weggeld von Faivo erklärt Uri, daß aus einer ange-stellten Untersuchung sich ergebe, daß der Bezug des dortigen Weggeldes auf uraltem Recht und Herkommengegenüber denen von Lachen, Einsiedeln und Küßnacht beruhe, und daß umgekehrt auch die von Livinen z»Lachen und Küßnacht mit Zöllen und Weggcldern belästigt werden. Schwyz hingegen behauptet, gestützt a»ieidliche Kundschaften, daß bis 1743 von durchgeführtem Vieh die von Lachen, Einsicdeln und Küßnacht keinWeggeld bezahlt hätten, und beruft sich auf daö Instrument von 1592. Wegen der Rechtmäßigkeit dcS Zolleszu Lachen und Küßnacht will Schwyz eine Untersuchung vornehmen. Nidwalden ist mit Schwyz der Ansicht, daßjenes Instrument von 1592 die Landleute und Angelwrigen von Schwyz vom Wcggeld befreie. Die Gesandtsch»^von Uri referiert. 8 4. r. In Beziehung auf den vom. Statthalter Defcndente Tatti zu Bellenz gestellte»Antrag für eine Erleichterung deö Commerciums von Salz will Uri demselben mit Empfehlungen behülflichsein, jedoch daß nicht der freie Handel gehemmt und niemand zu einem Beitrag an die Kosten verbindlichmacht werde. Die Gesandtschaften der beiden andern Stände referieren. 8 7.

Mail sehe auch im Abschnitte HcrrschaslSangelegenhcitcn:

Bellcnz, Bollenz und Riviera.

Art. 212 bis 221.

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Conferenz von Schwyz, Nidwalden und Zug.

Buochs, 18. Mai 1752.

IRrckI» Nidwalden.! ,

Gesandte: Schwyz. Michael ?aver Rcichmuth, Landammaun; Karl Rudolf Bettschart, Alt La»?Ammann. Nidwalden. Jakob Michael Zelger, Ritter, Alt-Landammann; Kaspar Remigius KaM'