Januar 1752
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möchten ihm zu Erhaltung dcö Passes die nöthigen Requisite unv Briesschaften „angedeihen lassen." Diesandten, ohne Instruction, legen die Proposition dem Abschiede zu Händen ihrer gn. Herren und Obernbei. « 14.
Man sehe auch i», Abschnitte HcrrschaftSangclegenheitcn:
Bcllenz, B o ll e u z u u d R iv i cr a.
Art. 201 bis 211.
5»5.
Jahrrechttung der die Vogte» 1lznach regierenden Stände.
Mznach, 18. und 1». Januar 1752.
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Gesandte: Schwyz. Joseph Martin Sutter, Siebner und des Raths; Gilg Augustin Aufdermauer,^ Raths, Landvogt zu Uznach. GlaruS. CoömuS Freuler; Balthasar Joseph Hauser, Landschreiber undermalen substituierter Landvogt im Gaster.
Man sehe das Verhandelte im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:
Grafschaft Nznach.
Art. 14 bis 18.
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Conferenz von Schwyz, Nidwalden und Zug.
Brunnen, 24. Januar 1752.
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Gesandte: Schw y z. Franz Lavcr Würner, Alt-Landammann und Zeugherr; Jost DominicuS Ehrlcr, AmtS-^'Ghalter; Markus Anton Studigcr, deS Raths. Nidwalden. Jakob Michael Zelgcr, Ritter, Alt-Land,^nz AlopS Ackermann, Alt-Landammann. Zug. Karl Amadeus MuoS, deö Raths; Johannlnstian Blattman, Alt-Ammann.
Frenndeidgenössische Begrüßung. 8 >. Die Conferenz hat zum Gegenstand der Verhandlung die Bc-»nd^ " Florian Jauch, Oberst in königlich sicilianischcn Diensten. Auf das Ansuchen von SchwyzNidwalden, Zug möchte die Beschwerden gegen Oberst Jauch ihnen eröffnen, spricht sich dessen Gesandt^ bahin aus, daß ihre gn. Herren und Obern von Oberst Jauch wider Recht und Billigkeit, wider den'halt der Capitulation dadurch beschimpft worden seien, daß Jauch ohne ihr Wissen mit Hintansetzung ihres^scntationsrechtcs die von ihnen standcsmäßig avouierten Compagnicen Lutiger und Brandenberg diesen'^gen und das Volk unter andere Hauptleute gestellt habe. Die Gesandtschaft spricht den Beistand der beiden^uudc an. Daß diese Sache beim Fünfzchnergericht von Uri anhängig gemacht worden sei, ist ihrenersil^' unbekannt, und niemanden sei dazu eine Commissi»!» gegeben worden. Hauptmann Brandenberg^nt mit Hauptmann Corrodi, seinem Beistand, vor den Gesandten, bestätigt daS von der Gesandtschaftsanr Benehmen JanchS und macht auf den empfindlichen dadurch herbeigeführten Schaden aufmerk-
kciin'. erklärt er, daß er die Judicatnr von Uri in dieser Sache nie anerkannt habe, noch habe ancr-
G können und bringt noch andere Particularbeschwerdcn vor, unter anderen, daß er 38 Monate in schmerz-