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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli 1750.

Alten. § 12. i». In Beziehung auf die Frage der Besoldung der Repräsentanten, und wer solche zubezahlen habe, erklären sich instructiousgemäß die Gesandten dahin, daß, wenn Repräsentanten von gesammterEidgenossenschaft abgesandt und mit Patenten und Instruction versehen werden, dieselben von den Ständenbezahlt werden sollen. Die Gesandten von Basel, Schaffhausen, Appenzell, Abt und Stadt St. Gallen, ohneInstruction, nehmen das Angehörte all retorenllum. § 13-

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschaftSangclcgcnheilcn:

Deutsche gemeine Bogteicn überhaupt.

Alt.

37.

Repräsentanten in den ge-

Art. 103.

Kirchensachen.

Art. 157.

Stifte und Klöster.

meinen Herrschasien.

La«

dgrafschast Thurgau.

Art.

4.

Beeidigung von Beamten.

Art. 209.

Marchensachen.

Art. 461.

Judicatur- und Competenz

32.

Amtsrechnung.

.. 213.

couflicte.

66.

305.

Abzug.

576.

Justizsachen.

l20.

Ouartierhanptleute und Ouar-

359.

Polizeiliches.

579.

,,

tierversammlungen.

.. 372.

., 560.

156.

Rechte FreiburgS »nd Svlo-

.. 417.

Judikatur- »nd Competeuz-

669.

»

thurnS.

conflicle.

.. 7^7.

Leibeigenschaft, Fall, Laß.

«

200.

Marchensachen.

425.

" " "

646.

Kriegssachen.

»

Rheinthal.

Art.

4.

Beeidigung von Beamten.

Art. 220.

Straße» und Brücken.

Ar,. 306.

SpeditionSverhältnisse.

29.

Amtsrechnung.

.. 274.

Zölle und Weggclder.

354.

LvcaleS.

213.

Straßen und Brucken.

Grasschast SarganS.

Art.

20.

Beeidigung von Beamten.

Ar,. 72.

Archiv.

Art. 199.

Lchensachen.

27.

AmISrcchnung.

103.

Polizeiliche».

.. 245.

Straßenwesen.

65.

Landschreiber.

164.

Justizsachen.

352.

Locales.

Obere freie Aemter.

Art. 24. Amtsrechnung.

74.'

Konferenzen der katholischen Ortewährend der gemeineidgenössischen Tagsahungim Auti 1750.

zStaat»<irchiv Lucerii.z

». Complimentschreiben deS Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 1. I». DaS streitige Recht der Wahleines Propstes auf dem St. Bernhardöbcrg wird behandelt. Bereits war auf Ansuchen deS Standes Wallisein Schreiben an den Papst projektiert worden. Da aber der König von Sardinien zu seinen Gunsten eintpäpstliche Bulle erhalten hat, die sich nicht rcdressieren lassen wird, und der König sich deutlich erklärt hat,daß der turinische Hos von diesem Wahlrecht nicht abstehen »verde, so wird für daS beste Mittel angesehen,nack dem Ansuchen von Wallis selbst die Separation der beiden Klöster vom Papste zu verlangen und zwar