Juli <750.
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Marus auf alle Fälle hin den Abzug und alle Utilitätcn sich vorbehalte, ohne daß die Majora hierin etwaspräjudicieren mögen. Freibnrg, Solothnrn und Schaffhausen sind auch der Ansicht, daß nach dein letztjährigenAbschöbe die Vicinatsertheilung von der hochobrigkeitlichen Bewilligung abhänge, daß aber bei einer solchen^rtheiluug kein Stand dem andern hierin das Regale wider dessen Willen vergeben könne. Alle Gesandten^'hmen diese Erklärungen acl retvranäiim. Fermr wird auf Verlangen der Gesandten von GlaruS dieBeschwerde in den Abschied gesetzt, daß der Landschreiber von Lauis die auf dem cnnetbirgischcn Syndicat vonglarncrischcn Gesandtschaft gemachten Reservationen nicht habe in den Abschied setzen wollen. 8 5.^ Bei Behandlung der Beschwerde über die hohen Taxen der auS Frankreich kommcndcn Briefe erklärt dieGesandtschaft Basels, daß sie ohne Instruction sei, und bezieht sich auf die Verhandlungen im vorjährigenAbschiede und auf ein Schreiben ihres Standes vom <8. August 1749 an sämmtlichc Orte, in welchemderselbe sie von einer billigen Mornfication in Kcnntniß setzt, welche er eintreten lassen wolle. sSie besteht darin,die Taxe statt RcichSgcld Schwcizcrgeld sein soll, und daß für die Paquetc eine Moderation bewilligt wird.jDie Gesandtschaft trägt auf Beseitigung dieses TractandumS an. Zürich, Luccrn, Unterwalden, Zug, Schaffhau-siu, Appenzell, Abt und Stadt St. Galleu nehmen die in jenem Schreiben gegebene Erklärung an und erwarten,daß die Observanz gehörigen Ortö werde intimiert werden. Bern, Uri, Schwyz und Freiburg nehmen daS^oject des vorjährigen Abschrcds <iü i-elvi-vnüum und erwarten, daß Basel den Beschwerden abhelfen werde,^larus hofft, daß Basel die erforderliche Moderation werde vorgenommen haben. SolothuruS Gesandtschaft erklärtZur Annahme jcncS ProjcctcS, insofern Basel durch den mit den französischen FcrmicrS geschlossenen Tractat"achwejsm könne, daß sein Postamt für eine» Brief in Hüuingcn 11 Sols 3 Den. bezahlen müsse. Daßschreiben Basels vom 16. August nimmt sie -><1 l -vkvionüum. jj 6. fi?. DcS Bettel- und Strolchcngesindelöhalber läßt man es beim vorjährigen Abschied bewenden. Die Landvögtc sind anzuhalten, die Mandate zu'^Mieren. 8 7. I». In Beziehung auf den Nachtrieb lassen Zürich, Bern, Obwaldcn und Schaffhauscn cö^ dem Gutachten von 1747 bewenden; sollte dasselbe nicht in Kraft treten, so behalten die Gesandten ihrenHerren die Eonvcnicuz vor. LucernS Gesandtschaft erklärt, daß, da jenem Gutachten nicht nachgelebt wordensie ihrem Stande die Convcnienz vorbehalte. Uri bleibt bei seiner voriges Jahr gegebenen Erklärung,WWP läßt cö bei dem Gutachten von 1747 bewenden. Die Gesandtschaft von Zug fragt die von Schwyz^ warum man ihrem Vieh den Bünden zuwider den Paß durch das Schwyzcrgebiet sperre. Im Ucbrigeuecht six dm im lctztjährigcn Abschiede niedergelegten Gedanken. Die Gesandten von GlaruS sind ohne^ustruction und beziehen sich auf ihre in frühem Abschieden geäußerten Ansichten. 8 8. I. DaS Gutbefindcnbes lctztjährigen Abschieds, daß weder dem ennctbirgischcn Syndicat, noch viel weniger den Landvögten gestattetsoll, Werbungen zu erlauben, sondern daß dicß den Hoheiten vorbehalten sei, wird durch die eröffneten'Auktionen einstimmig bestätigt. 8 9. It. Eomplimcntschrciben des französischen Ambassadorö, übcrbrachtburch Dolmetscher Vigier. Beantwortung. 8 10. I. Die Gesandtschaft von Frciburg eröffnet, daß Wallis' 1 beschere, daß der König von Sardinien das Recht, den Propst auf dem St. Bernhard zu wählen,'"'spreche, obgleich das Gotteshaus daselbst in seinem Wahlrechte bestens begründet sei. Da man der Ansicht' baß diese Sache nicht blos die mitverbündcte Republik Wallis, sondern auch die gcsammte Eidgenossenschaft^"hre, da die Grenzen von Wallis auch die Grenze» der.Schweiz seien, so wird gut befunden, nachdem die"'hvlischen Orte in dieser Angelegenheit bereits an den Papst geschrieben, den französischen Ambassador um^ssincn zur Beilegung dieses Streites zu Gunsten deö Gotteshauses anzuwenden. 8 11. in. Der"üfication der Bannisationen halber läßt man eS beim vorjährige» Abschied bewenden, GlaruS hingegen beim