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Juli 1750.
dcS Raths; Laurenz von Flcckcnstcin, des Raths. U r i. Franz Maria Joseph Leontinö Crivelli, Landammann;Jost Anton Schmid, Alt-Landammanu und Landsfähnrich. S ch w y z. Franz Joseph Rcding von Biberegg,Landammann und Panncrherr; Maria Ignatius Ccbcrg, Statthalter. U n t e rw aldcu. Franz Anton Bücher,Landammann, und Jost Ignatius Jmseld, Landshauptmann, beide von Obwaldcn. Zug. Ambrosius Uhr,des Raths; Joseph LcontiuS Andermatt, Ammann. GlaruS. Joseph Fridolin Häuser, Landammann;Johann Christoph Streifs, Statthalter. Basel. Johann Rudolf Burckhardt; Johann Merian, beide Deputaten unddcS Geheimen Raths. Frei bürg. Franz Anton von Montenach de RosiSre, Schultheiß; Philipp von Reiff, dcSRaths. Solo thurn. Franz Victor Augnstin von Roll von Cmmcnholz, Vcnncr; Urs Franz Joseph Sury'vonBussy, Scckelmeister. Schaffh auscn. Johann Jakob Pcyed im Hof, Statthalter; Tobias Senn, Zcughcrrund Obervogt. Appenzell. Karl Jakob Schüß, Landammann und Panncrherr von Jnncrrhoden; GebhardZürcher, Landammann von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Fidel Anton Püntincr von Braunberg, Mar-schall, dcS Geheimen Raths und Obcrvogt zu Rorschach; Johann Victor Baron von Thurn und Valsassine, Gehei-mer Rath und Landshofmeister. Stadt St. Gallen. Christoph Wägclin, Scckelmeistcr. Biel. (Niemand.)
». Eidgenössische Begrüßung. Hl. ?». Bei Behandlung des MünzwescnS läßt man es der Admodia-tioncn und der Valutierung halber beim vorjährigen Abschied bewenden. Da aller Anschein verschwunden ist,daß man sich hinsichtlich dcS Preises und Gewichtes der Gold- und Silbersortcn vereinigen kann, so behaltensich Zürich, Luccrn, Untcrwaldcn, Zug, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, Appcnzcll-Jnncrrhodcn,Abt von St. Gallen und Stadt St. Gallen ihre Convcnienz vor. Bern läßt cö bei seinen letztes Jahr gege-benen Erklärungen und seinem Mandat bewenden. Uri stimmt nicht zu dem Projekte und behält sich seineConvcnienz vor. Schwyz reserviert sich sein Münzrccht und seilte Convcnienz. Glaruö will das Project fürdie gemeinen Voglcien genehmigen, behält sich im Uebrigen auch seine Convenicnz vor. Appcnzell-Außerrhode»läßt cS lediglich beim vorjährigen Abschiede bewenden. In Betreff der nicht probchaltigen Reichs- und andererMünzen sollen die Mandate neuerdings Publicity und auch alle andern ausländischen neu zu prägendenMünzen darin eingeschlossen sein. 8 2. r. Der Bischof von Basel schickt ein Complimentschreiben ein. Beant-wortung desselben. Zugleich legt dessen Canzlei ein Schreiben bei, in welchem sie erklärt, daß der Bischof sichentschlossen habe, gegenüber den Gesandten der VIII Orte dieselbe Titulatur zu gebrauchen, welche er gegenübelden VII verbündeten Orten gebrauche, insofern jene ihn in der Aufschrift ihrer Schreiben mit dem Titel „Hoch-würdigster Fürst, gnädiger Hetr", und im Contexte mit „Euer hochfürstlichc Gnaden" anreden würden,widrigenfalls er die alte Titulatur beibehalten würde. Da die Erhöhung der Titulatur, welche der Bischtvon den Gesandten verlangt, den Gesandten einiger Orte nicht angemessen zu sein scheint, so läßt man eS be>der alten bewenden. 8 3. «I. Da die wegen der geringen Besoldung der Hauptleute an den Ambassadorabgegangenen Vorstellungen theilweise Erfolg gehabt haben, so wird gut befunden, obschon die Subalterne»und der gemeine Soldat keine Erleichterung erhalten haben, einstweilen keine weiter» Vorstellungen zu mache»-sondern eine gelegenere Zeit für dieselben abzuwarten. 8 4. v. In Beziehung auf die Naturalisationen lasse»eS alle Gesandten einstimmig bei dem vorjährigen Abschiede bewenden. Der Bicinatöertheilung halber nehme»Zürich, Bern, Lucern, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Basel den letztjährigen Abschied an, deS Inhalts, daßdie VicinatScrtheilungen den Hoheiten reserviert bleiben sollen. Uri will die Vergebung den Syndicaten über-lassen, jedoch soll dieselbe nur auf Lebenslänge sich erstrecken. GlaruS behält die Vergebung auch den Stände»vor, fügt aber bei, daß derjenige, welcher daö Vicinat begehre, sich persönlich und nicht durch einen Mandatarsbei seinem Stande anzumelden habe, und daß, wenn Einer von seinem Stande die Annahme nicht erhalt