Auli 1749
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Drt soll jemand anderem als den Seinigen und Mar mit Angabe der benöthigten Mannschaft die Werbunggestatten, 8 13.
Die XIII und die zugewandten Orte.
«. In Betreff der geringen Titulatur, welche der Bischof von Basel den Ständen gegeben, berichtet eineniedergesetzte Kommission, daß ohne Vermehrung der Titulatur gegenüber dem Fürsten eine Vermehrung vonseiner Seite nicht zu hoffen sei. Zürich will es beim Alten bewenden lassen, BernS Gesandtschaft referiert,die übrigen „wollen sich nach bessern: Befinden hierüber conformicren. Ii 14.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegenheiten:
Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
Ar,
36. Repräsentanten in den ge-meinen Herrschaften.
31. AmtSrcchnung.
" KS.
» 93.
» 119. Quartierhauptleute.
" IbS. Rechte FreiburgS und Solo-thnrnS.
>99. Marchensache».
203.
Art.
Ar,.
23. Amtsrechnung.
273. Zölle und Weggelder.
3. Beeidigung von Beamten.
2b. AmtSrechnung.
üb-
34. Landschreiber.
3. Beeidigung von Beamten.
Art. 85. Kriegssachen.
Landgrasschast Thurgau.Art. 212. Marchensache».
Abzug.
Polizeiliches.
304.348.358.371.416.
424.
Judicatur- und Kompetenz-conflicte.
Rheinthal.Art. 311. KriegSsachen.
Grafschaft Sargan«.Art. 156. Justizsachcn.„ 139. Leibeigenschast und Fall.„ 198. Leheusachen.„ 244. Straßenwesen.
Obere freie Aemtcr.Art. 23. AmtSrechnnng.
Art. 102. Kirchensachen.
Art. 463. Judicatur- und Competenz-
conflicte.
„ 577. Justizsachen.
„ 716. Leibeigenschast, Fall, Laß.>> 742. „ „ „
„ 847. Kriegssachen.
„ 882. Stifte und Klöster.
Art. 387. Locale«.
Art. 289. Zölle und Weggelder.„ 335. Locale«.„ 359. „
Art. 55. Landshaupt,n. u. Canzleiverw.
«».
Conferenzen der katholischen Orte während der gemeineidgenössischen Tagsatzung
im Juli 1749.
lArchiv Ntdwalden l
^ Der Bischof von Basel sendet ein Complimcntschrcibcn, in welchem er wiederum der Bundeserneuerung^denkt, welche nach seiner Ansicht heilsam und ersprießlich wäre. Darüber sind die Gesandten ohne Jnstruc-'iv>l; bctvcgt sieh in allgemeinen, höflichen Ausdrücken. 8 1. I». Lucern stellt den Antrag, den wegen
dcr von, Postamt Basel so hoch gestellten Bricstaxcn von der gemeinsamen Session gemachten AbändcrungScnt-durch welchen der Grund dcr Beschwerde nicht hinlänglich gehoben sei, zu verwerfen und dabei Basel^stenübcr auf das den drei Orten so lästige Dcscnsionale hinzuweisen oder auch auf andere Mittel bedacht zuin Folge dessen dann Basel, namentlich wenn man es auf die aus dem Dcfensionaltractat für dasselbe^vorgehenden Vortheile aufmerksam mache, sich nachgiebiger zeigen werde. Bon zwei Vorschlägen, welche