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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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78 Juli <749.

auf die Bahn gebracht werden, wird derjenige ack insliuanckum in den Abschics genommen, der dahin geht,einen eigenen Boten nach Hünuigen zu schicken, um die Briefe abzuholen. Für die Ausführung dieses Vor-schlags soll beim Ambassador die Einwilligung eingeholt werden. Nach dem andern Antrag sollten die Briefeüber bisckvflich-baSlcrisches Gebier gebracht werden. 8 2.

Man sehe auch im Nbjchnitte HcrrschaftSaiigclegcnhcitcn:

Landgrafschatt Thurga».

Art. 910. Stifte und Klöster. Art. 931. Lveale«.

Rheinthal.

Art. 342. Locales.

Conferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeineidgenösstschen Tagsatznngim Juki 174S.

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». Der allgemeine Fast-, Büß-, Bet- und Danktag wird auf den tl. September angesetzt. 8 t.I». Dieselben Steuern werden mit ebendenselben Rcstrictionen zuerkannt, welche 1744, im Absch. 7, Iii. b. 1 bis t2.Für Großpolen und polnisch Preußen wollen Zürich und Bern ferner contribuiercn, die übrigen Stände nicht.8 2 bis 13. e. Der Gras von Erbach empfiehlt seinen Rcsidenzort Erbach zu einer Steuer für den Wieder-aufbau feiner zerfallenen Kirche. Zürich, Bern und Basel erklären sich für eine Avcrsalsteuer von 2l)t) Gld.in neunörtischcr Reparation; die Gesandtschaft von GlaruS nimmt sie -»<> inlv,vn«lum; Schaffhausen, Appenzellund Stadt St. Gallen abstrahieren von einem Beitrag. 8 14. «I. Für die waldenfische Colonic zu Corbachim Hcssen-Darmstädtischcn wird eine Steuer von 300 Gulden in neunörtischer Repartitivn für ein und allemalbeantragt. Zürich und Bern genehmigen sogleich, die Gesandtschaften der übrigen Stände nehmen den Antragiick l-eft-i-entlum. 8 15. v. Mühlhausen und Biel entschuldigen ihr Ausbleiben und ersuchen um den allge-meinen und den evangelischen Abschied. 8 1k. t°. Die Gesandtschaft von Zürich verliest einen ihremMinisterium zugekommenen Bericht von der betrübten Lage der reformierten Kirchen und Glaubensgenossenin Ungarn. Dieser Bericht wird zu Handelt der hohen Stände dem Abschied beigelegt. 8 17.

Die commercierenden Stände Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und

Stadt St. Gallen.

U» Schaffhausen beschwert sich über eine Neuerung der Stadt Eonftanz, welche begehrt,daß die daselbstzu Wasser ankommenden und transiticrenden Kaufmannögüler lind Waarcn zu 5 Eentncr liecht und nicht wievon unvordenklichen Jahren hero gebräuchlich, 5 Eentncr Nürnbergergcwichl per 4 Ccntner schwer oderWassergewicht angegeben und verzollt werden sollen." Es wird am passendsten befunden, Namens der Ständeein Antwortschreiben an Schaffhauscn zu erlassen, in welchem dasselbe versichert wird, daß, wenn Consta"!von dieser Neuerung nicht abstehe, diese die geeigneten Mittel zu deren Beseitigung ergreifen würden. EineAbschrift dieses Schreibens solle dann Schaffhausen an Eonftanz schicken. Sollte Eonftanz nicht nachgeben,so wollen dann die Stände gemeinschaftlich die Sache an die Hand nehmen. 8 18.