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Juli 1748,
birqischen Syndikate gestattet sein soll, Vicini anzunehme», sondern daß deren Annahme den Hoheitenvorbehalten und unmittelbar von denselben abhangen soll. LuccrnS Gesandtschast sieht die Sache als abgemachtan und läßt eS bei dem von ihrem Stande genehmigten cnnetbirgischcn Abschiede bewenden, will aber dasAngehörle referieren, Uri will den Synditaten die VicinatScrthcilung nicht nehme»! das Vicinat sollte abernur lebenslänglich erthcilt werden, Schwyz, Zug und Schaffbausen wollen die VicinatSerthcilungen wegenihrer Gefährlichkeit ganz aberkennen, Unterwalden dieselben dem Syndikate lassen; nur sollen sie in vollerSitzung vor sich gehen, GlaruS sieht die bisher geübte Art der VicinatSertheilung ebenfalls für bedenklich anund will die gemachten Vorschläge seinen Hoheiten hinterbringen, Basel wünscht, daß die Taxe für dasVicinat erhöht werde, und nimmt das Angehörte -ick itilmvuckum. « ti, x. EomplimentSschrciben dcSfranzösischen Ambassadorö, überbracht durch den Dolmetscher von Vigier, Beantwortung desselben, js 7.I». Complimcntöschreibcn des Bischofs von Basel, überbracht durch den Hofralh Johann Justus Schumacher,Beantwortung desselben. 6 8. l. Aus Anlaß des zu Aachen zusammentretenden Eongresses, der sich mit de»FriedcnSunterhandlungcn beschäftigte, hatte Zürich den Entwurf eines Schreibens an die kriegführenden Mächtewegen des Einschlusses der Eidgenossenschaft in den Friedensschluß den einzelnen Ständen mitgcthcilt. DieserEntwurf hatte die Billigung fast aller Orte erhalten, nur Schwyz und Unterwalden hatten verlangt, daß dieseAngelegenheit noch aus der dermaligen Tagsatzung besprochen werde. Diese Stände mißbilligen nun, daß injenem Schreiben entgegen der srühern Uebung in solchen Fällen die mit einigen Orten verbündeten Städteund Orte namentlich aufgefübrt seien. Man vereinigt sich endlich dahin, das Schreiben ohne Nennung dereinzelnen Verbündeten an Frankreich, Spanien, England, Ungarn, Preußen und Sardinien zu erlassen. 5 9.
In Betreff der Beschwerde über die hohen Brieftaxen liegt ein Antwortschreiben deö französischen Ambas-sadorö vor, in welchen, derselbe erklärt, daß zwischen de» Pächtern der französischen Posten und den Post-directoren an der schweizerischen Grenze noch immer die alten Verkonunnisse bestehen. Die Gesandtschaft von Baselfügt bei, die französischen Postpächtcr forderte» für einen einfache» Brief, der nach der Schweiz bestimmt sei, i»Hüningen 11 Sols 3 Den. iu-xeul ck« kianeo, das baSleriiche Postamt schlage für sich 3 Sols 9 Den. daraus!gehe der Brief aus der Schweiz nach Frankreich, so fordere es für seine Spedition nach Hüningcn nichts. DieGesandtschast von Basel wird nun ersucht, zu Hause dahin zu wirken, daß die Orte nicht mehr als ihre Bürgerin Basel zu zahlen haben; der gegebene Bericht wird in den Abschied genommen, Berns Gesandtschaft, ohneInstruction, referiert. Frciburg läßt durch seine Gesandtschaft eröffne», daß Basel einen Particularcontract zugrößtem Nachtheil des gemeinen Wesens mit den lmmwi-« gänäiinix von Frankreich eingegangen babe, nachwelchem die Briefporti wider bisherige Uebung in Schweizcrvaluta zu bezahlen seien; eö behauptet, kein ein-zelner Stand sei befugt, solche dem eidgenössischen Publicum Schaden bringende Eontractc einzugehen. DieserAnzug wird den gn. Herren und Obern lnnterbracht, 8 <l). I. Bern berichtet, daß ihm oft Notificationcnvon Verbannungen auö der ganzen Eidgenossenschaft zugeschickt werden, welche blvS aus ein oder gar wenigeJahre sich erstrecken, und ohne daß darin das Verbrechen angegeben werde, weßwcgen die Verbannung verhäng«worden sei. Es wünscht, daß eS mit Verbannungsnotisicationen wegen geringer Delikte und auf weniger alstl) Jahre verschont und daß den andern Notifikationen das Delict beigefügt werden möchte. Dieser Anzugwird all rekervnckum genommen, 8 11
Die X .II. die en nctbirgisch en Vogteien regierenden Stände.
n». Das voriges Jahr aufgestellte Project wegen Regelung deö Nachtriebö wird einmülhig gutgeheißen,außer von Zug und Glarus, von welchen elfteres dasselbe all loknsnckuui nimmt. Zürich wird ersucht, eS auch