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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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57
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Juli <747.

S7

41.

Konferenzen der evangelischen Städte und Orte während dergemeineidgenössischen Tagsatznng

im Juki 1747.

IG«aat»archi» Nilrictit

Der allgemeine Fast-, Bet-, Büß- und Danktag wird auf den 7, September angesetzt, 8t 4». Eben-dieselben Stenern, welche in Absch, 7 Iii. K, t bis 12 aufgeführt sind, werden mit den daselbst angegebenen Restric-llonen zuerkannt. Die Steuer an die reformierten Kirchen in Großpolen und polnisch Preußen nehmen GlaruS,^asel und Stadt St. Gallen dicßmal all iko»»»noulli>nllum in den Abschied. 8 2 bis 13. v» Der von der^tadt Elze im Stift-Hildcöheimischm eingelangten Bitte um eine Brand- und Kirchensteuer wird nicht cnt-ldrochen, K <4. «I. Der Gemeinde Dirmstein in der Untcrpfalz wird von den einen Ständen eine Kirche»-Üttier von 200-Gld, einmal für allemal zu geben beliebt; GlaruS, Basel und Stadt St, Gallen nehmen sie^ rvkoienlliim, Schaffhausen lehnt ab, 8 15. t . Der reformierten Gemeinde zu Pinache und Serreswerden zur Reparation ihrer Kirche und ihres Pfarrhauses 200 Gld, in neunörtischer Repartition zuerkannt, 8 16,Biel entschuldigt sein Ausbleiben und bittet, cS mit Beiträgen zu neuen LicbeSstcuer» zu verschonen. 8 17,

Zürich und Bern.

S» Nachdem in Betreff der Besetzung des Stillstandes zu Wattwyl vom evangelischen Landrath im^ggcnburg die Nachricht eingegangen war, daß in der Gemeindeversammlung zu Wattwyl wegen verschiedener^"sichten über die zu wählenden Personen daS von beiden Ständen übersandte Gutachten, wie dieses Geschäft^»„tc deendigl werden, nicht habe verwirklicht werden können, werden instrnctionögemäß Abgeordnete beider^beile nach Frauenfeld beschieden und denselben die gehörigen Vorstellungen gemacht; dem Ammann Giczen-banner wird zugleich das Mißfallen bezeugt, daß noch 24 unberufene Männer mitgekommen seien. Es wird"un in beider Stände Namen an den Landrath eine Anweisung für die Besetzung deS Stillstandes erlassen^icielbe ist dem Abschiede beigelegt). Zu diesem Zwecke wird die Gemeindeversammlung auf den 6, August""gesetzt, wo in Anwesenheit von fünf Deputierten des evangelischen Landraths die Wahl nack der gegebenen^"Weisung zu vollziehen ist; zugleich wird auch ein Monitorium an die Gemeinde erlassen. In dieser Ge-meindeversammlung wurde diese Sache zur Befriedigung beendet, 8 <0, I». Bern batte Zürich in einemschreiben vom 2!), Mai angefragt, ob Zürich geneigt sei, wenn das Vermögen deS auf Aarburg in Verwahrungsetzte,, Micheli Du Crcst zu dessen Verpflegung nicht hinreiche, für die Kosten mit Bern und mit Genf, das"ch auch z,, einem Beitrag anbcischig gemacht habe, einzustehen. Zwar belaufe sich des Arrestanten Vermögen""l eine für dessen Verpflegung hinreichend scheinende Summe (in drei Eontracten von je 20,000 Fr. -wgonlb'snev auf das Iltztel llv vi»« zu Paris und einem Billct von 4000 Fr. auf die EtatS vou Bretagne);all«» diese Mittel seien Verluste» unterworfen, Zürich erklärt, daß cS mit Bern und Genf, wenn jenes^ ^wvgeu für die Verpflegung nicht mehr ausreichen würde, an den Kosten seinen Tbcil übernehmen werde. 8 21,' Bern will die Zehnten und Zinse, welche Zürich alö Eollator und Zehnthcrr zu Seengen besitzt, bereinigenaßen. Zürich ersucht die berncrischc Gesandtschaft dabei denselben Modus einzuschlagen, der bei der letztenReinigung im Jahr 1642 eingeschlagen worden sei. Die Gesandtschaft Berns, ohne Instruction, nimmt da»wuchtm und den ihr übcrgebenen Extract der Bereinigung von 1642 ull lefsreullum 8 22.

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