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Juli 1747.
Nheinthal.
Art.
26.
AmtSrechnung.
Art. 121. Justizsacheu.
Art. 271.
Zölle und Weggelder.
„
119.
Justizsachen.
„ 163. Lehensachen.
.. 432.
Personelles.
Grasschaft Sargans.
Art.
2.
Beeidigung von Beamten.
Art. 56. Amtsrechnung.
Art. 242.
Straßenwesen.
„
24.
Amtsrechnung.
„ 187. Leibeigenschaft und Fall.
Obere sreie Aemter.
Art.
2.
Beeidigung von Beamten.
Art. 172. Stifte und Klöster.
Art. 173.
Stifte und Klöster.
,/
21.
Amtsrechnung.
Conferenzen der katholischen Ortewährend der gemeineidgenössischen Tagsatzungim Juki 1747.
IGtaa««archiv Lucerii.I
tt. Complimentschreiben des Bischofs Joseph Wilhelm von Basel, in welchem derselbe den Gesandten dieBundeserneuerung anempfiehlt. In der Beantwortung erklären die Gesandten, daß sie diesen Wunsch ihrengn. Herren und Obern getreulich referieren werden. 8t. I». In Beziehung auf die Einschließung der katho-lischen Orte in einen etwa zu Stande kommenden Frieden berichtet die Gesandtschaft LucernS, daß ihre Obernder Sache beständige Aufmerksamkeit geschenkt haben und eS am passendsten erachten, dieses Geschäft beimPapste, dem Kaiser, bei Frankreich und Spanien zu betreiben. Die übrigen Gesandten stimmen Lucern bei,verdanken dessen Bemühungen und ersuchen eö, vorläufig die Schreiben an jene Mächte bereit zu halten, da-mit dieselben nöthigcnfallS sofort abgeschickt werden können. Solothurnö Gesandtschaft will ihrer gn. HerrenGedanken sofort an Lucern berichten. 8 2. e. Die Particularcapitulationen werde» einmüthig als unzulässigerklärt, weil sie für das Vaterland diSreputierlich und unter Umständen gefahrbringend seien, da in denselbenweder die eidgenössischen Bundcsverwandten, ja nicht einmal das Vaterland vorbehalten seien. Soll einVolksaufbruch künftig stattfinden, so soll von dem betreffenden Fürsten an die betreffenden Stände geschriebenwerden, welche dann über die Kapitulation zu traktieren haben; dabei ist die Vorsorge zu treffen, daß diekapitulierten Völker nicht offensiv gegen alle Feinde des Fürsten gebraucht werden. Uri hält es für hin-reichend, wenn bloß das Avouement vom Stande erfolge. Schwpz bezieht sich auf seine im vorjährigenAbschiede niedergelegten Gedanken. Die glarncrische Gesandtschast hätte cS gerne gesehen, wenn man zu Aus-stellung des schon mehrmals besprochenen allgemeinen Kriegsdicnstsystcms geschritten wäre. Da nun dies nichtbeliebt werde, so behält sie ihrem Stande die Convenienz vor und steht Particularcapitulationen, welche mitVorwissen eines Standes geschlossen sind und keinem Bündniß zuwider lausen, für zulässig an. 8 3.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgenheiten:
> Landgrafschast Thurgau.
Art. 929. LocalcS. Art. 99V. Locales.
Obere sreie Aemter.
Art. 177. Locale«.